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Zuschüsse zur Förderung junger Sporttalente (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Umsetzung von Projekten zur Förderung und Erhaltung von Sporttalenten bis zum Alter von 25 Jahren (ohne Altersbegrenzung für Menschen mit Behinderung), die durch Training ein hohes Leistungsniveau erreichen können.

Förderfähig sind die folgenden Ausgaben, die mit der Durchführung des Projekts in Zusammenhang stehen und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die von der Förderung betroffene Aktivität stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet:
a) Anschaffung von Material und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative;
b) Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten für Sportler, Betreuer und Trainer;
c) Vorbereitung und Nutzung der Räumlichkeiten für die im Projekt beschriebene Aktivität;
d) medizinisches, ernährungswissenschaftliches und motivationsförderndes Programm für die Sportler;
e) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für folgende Sportfachkräfte: Trainer, Ausbilder, Konditionstrainer, technische Leiter, Sportdirektoren;
f) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für in Berufsregistern eingetragene Sportfachkräfte;
g) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Sporthelfer;
h) Anschaffung von Sportausrüstung;
i) Englischkurs (mindestens 40 Stunden) mit sportlichem Schwerpunkt für Sportler, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Sportler bei Online-Kursen und 400 Euro pro Sportler bei Präsenzkursen. Diese Obergrenzen erhöhen sich bei Kursen mit mehr als 80 Stunden auf 350 Euro bzw. 600 Euro;
j) Vergütungen für Verwaltungsmitarbeiter, begrenzt auf 20 % der vorgenannten Posten.

Der Zuschuss wird für Projekte mit bis zu 15 Sportlerinnen und Sportlern in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 40.000 Euro. Der Zuschuss unterliegt jedoch den folgenden weiteren Beschränkungen:
a) 5.000 Euro für jeden Mannschaftssportler;
b) 10.000 Euro für jeden Mannschaftssportler mit Behinderung;
c) 10.000 Euro für jeden Sportler einer Einzelsportart;
d) 20.000 Euro für jeden Sportler einer Einzelsportart mit Behinderung.

Der Zuschuss ist in Artikel 16 Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

SPORTLICHE VORAUSSETZUNGEN

Die für das Projekt vorgesehenen Sportler müssen in der letzten ordnungsgemäß abgeschlossenen Sportsaison – entweder einzeln oder mit ihrer Mannschaft – mindestens eines der unten aufgeführten Ergebnisse erzielt haben, das vom zuständigen Verband bestätigt wird:
a) Einberufung durch den Verband in die italienische Nationalmannschaft mit Teilnahme an mindestens einem der vorgesehenen Wettbewerbe;
b) erster, zweiter oder dritter Platz bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft oder bei den Olympischen oder Paralympischen Spielen;
c) erster, zweiter oder dritter Platz bei Einzelwettkämpfen zur Vergabe eines italienischen Meistertitels in einer bestimmten Kategorie oder als absoluter Meister;
d) Einsatz in der höchsten Amateurliga, die Meisterschaften auf nationaler Ebene austrägt;
e) Einberufung durch die lokale Organisation des Sportverbands in die Provinz- oder Regionalauswahl mit Teilnahme an mindestens einem der entsprechenden vorgesehenen Wettkämpfe;
f) erster Platz in der Provinzrunde der jeweiligen Kategorie mit Teilnahme an der Regionalrunde der jeweiligen Kategorie;
g) erster Platz in der regionalen Runde der jeweiligen Kategorie.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden, werden alle zulässigen Anträge finanziert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um die zulässigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine proportionale Neuberechnung des Zuschusses für alle Anträge.

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Förderungen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

VERSICHERUNG FÜR KATASTROPHENEREIGNISSE

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, dem Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden unterliegt,die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswertenverursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder vom CONI oder vom CIP anerkannten militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie er von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeitenund die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM), die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind, angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder vom CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) keine spezifischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, die auf die Förderung der Sportart im Jugendbereich ausgerichtet sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Ein beschreibendes Projekt, in dem die geplanten Aktivitäten und die Ziele zur Förderung und zum Schutz von Talenten unter Bezugnahme auf jeden einzelnen Projektteilnehmer dargelegt sind, datiert und unterschrieben.
3. Finanzplan für das Projekt mit Angabe der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die im Projekt festgelegten Maßnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Eine vom Mitgliedsverband ausgestellte Bescheinigung, aus der die sportlichen Ergebnisse jedes einzelnen Talents in der letzten Sportsaison hervorgehen.
5. Erklärung des Mitgliedsverbands, mit der das vorgelegte Projekt bestätigt wird.
6. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
7. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf einen Zuschuss mussjedes Jahr vom 1. bis zum 30. November gestellt werden.

Er muss sich auf die Sportsaison beziehen, die im Jahr nach der Einreichung des Antrags endet.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse zur Förderung junger Sporttalente (Auszahlung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Zuschüsse zur Förderung junger Sporttalente (Antrag auf Vorauszahlung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des Vorschusses auf den Beitrag.

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:35

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