Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss für die Umsetzung von Projekten zur Förderung und Erhaltung von Sporttalenten bis zum Alter von 25 Jahren (ohne Altersbegrenzung für Menschen mit Behinderung), die durch Training ein hohes Leistungsniveau erreichen können.
Förderfähig sind die folgenden Ausgaben, die mit der Durchführung des Projekts in Zusammenhang stehen und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die von der Förderung betroffene Aktivität stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet:
a) Anschaffung von Material und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative;
b) Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten für Sportler, Betreuer und Trainer;
c) Vorbereitung und Nutzung der Räumlichkeiten für die im Projekt beschriebene Aktivität;
d) medizinisches, ernährungswissenschaftliches und motivationsförderndes Programm für die Sportler;
e) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für folgende Sportfachkräfte: Trainer, Ausbilder, Konditionstrainer, technische Leiter, Sportdirektoren;
f) Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für in Berufsregistern eingetragene Sportfachkräfte;
g) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Sporthelfer;
h) Anschaffung von Sportausrüstung;
i) Englischkurs (mindestens 40 Stunden) mit sportlichem Schwerpunkt für Sportler, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Sportler bei Online-Kursen und 400 Euro pro Sportler bei Präsenzkursen. Diese Obergrenzen erhöhen sich bei Kursen mit mehr als 80 Stunden auf 350 Euro bzw. 600 Euro;
j) Vergütungen für Verwaltungsmitarbeiter, begrenzt auf 20 % der vorgenannten Posten.
Der Zuschuss wird für Projekte mit bis zu 15 Sportlerinnen und Sportlern in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 40.000 Euro. Der Zuschuss unterliegt jedoch den folgenden weiteren Beschränkungen:
a) 5.000 Euro für jeden Mannschaftssportler;
b) 10.000 Euro für jeden Mannschaftssportler mit Behinderung;
c) 10.000 Euro für jeden Sportler einer Einzelsportart;
d) 20.000 Euro für jeden Sportler einer Einzelsportart mit Behinderung.
Der Zuschuss ist in Artikel 16 Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
SPORTLICHE VORAUSSETZUNGEN
Die für das Projekt vorgesehenen Sportler müssen in der letzten ordnungsgemäß abgeschlossenen Sportsaison – entweder einzeln oder mit ihrer Mannschaft – mindestens eines der unten aufgeführten Ergebnisse erzielt haben, das vom zuständigen Verband bestätigt wird:
a) Einberufung durch den Verband in die italienische Nationalmannschaft mit Teilnahme an mindestens einem der vorgesehenen Wettbewerbe;
b) erster, zweiter oder dritter Platz bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft oder bei den Olympischen oder Paralympischen Spielen;
c) erster, zweiter oder dritter Platz bei Einzelwettkämpfen zur Vergabe eines italienischen Meistertitels in einer bestimmten Kategorie oder als absoluter Meister;
d) Einsatz in der höchsten Amateurliga, die Meisterschaften auf nationaler Ebene austrägt;
e) Einberufung durch die lokale Organisation des Sportverbands in die Provinz- oder Regionalauswahl mit Teilnahme an mindestens einem der entsprechenden vorgesehenen Wettkämpfe;
f) erster Platz in der Provinzrunde der jeweiligen Kategorie mit Teilnahme an der Regionalrunde der jeweiligen Kategorie;
g) erster Platz in der regionalen Runde der jeweiligen Kategorie.
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden, werden alle zulässigen Anträge finanziert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um die zulässigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine proportionale Neuberechnung des Zuschusses für alle Anträge.
| CUP |
| Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Förderungen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023. Falls die CUP nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |
VERSICHERUNG FÜR KATASTROPHENEREIGNISSE
Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, dem Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden unterliegt,die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswertenverursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.