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Zuschüsse zur Förderung junger Sporttalente (Antrag)

  • Aktiv

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung einer Finanzhilfe mit einem Bewertungsverfahren.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag für die Durchführung von Projekten, die auf die Entwicklung und den Erhalt von Sporttalenten bis zu einem Alter von 25 Jahren abzielen (keine Altersgrenze für Menschen mit Behinderungen), die durch Training ein hohes Leistungsniveau erreichen können.

Förderfähig sind folgende Ausgaben, die der Durchführung des Projekts zuzurechnen sind und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die Aktivität, die Gegenstand des Zuschusses ist, stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt
(a) Kauf von Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative;
b) Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten für Sportler, Trainer und Techniker
(c) Vorbereitung und Nutzung der für die im Projekt beschriebene Aktivität vorgesehenen Räumlichkeiten
d) medizinisches, ernährungsbezogenes und motivierendes Programm für die Athleten;
e) Erstattungen und Entschädigungen für die folgenden im Sportbereich tätigen Personen: Trainer, Ausbilder, Athletiktrainer, technische Leiter, Sportmanager;
(f) Erstattungen und Entschädigungen für registrierte Sporttechniker;
(g) Erstattungen für Freiwillige im Sport;
(h) Anschaffung von Sportgeräten;
(i) Englischkurse (mindestens 40 Stunden) mit sportlichem Schwerpunkt für Sportler bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Sportler, wenn sie online stattfinden, und 400 Euro pro Sportler, wenn sie persönlich stattfinden. Diese Höchstbeträge erhöhen sich auf 350 Euro bzw. 600 Euro für Kurse, die länger als 80 Stunden dauern;
j) eine Vergütung für Verwaltungsmitarbeiter bis zu einem Höchstbetrag von 20 % der vorgenannten Posten.

Der Beitrag wird für Projekte mit bis zu 15 Athleten in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 40.000 € gewährt. Der Beitrag unterliegt jedoch den folgenden weiteren Beschränkungen
a) 5.000 Euro für jeden Mannschaftssportler;
b) 10.000 Euro für jeden Mannschaftssportler mit einer Behinderung;
c) 10.000 Euro für jeden Einzelsportler;
d) 20.000 Euro für jeden Einzelsportler mit einer Behinderung.

Der Beitrag ist in Artikel 16 Absatz 3 des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

SPORTLICHE ANFORDERUNGEN

Die Athleten, auf die das Projekt abzielt, müssen einzeln oder mit ihrer Mannschaft in der letzten gültig abgeschlossenen Sportsaison mindestens eines der nachstehend aufgeführten Ergebnisse erzielt haben, die vom Mitgliedsverband bestätigt werden
(a) Einberufung durch den Verband in die italienische Nationalmannschaft mit Teilnahme an mindestens einem der relevanten Wettbewerbe
b) erster, zweiter oder dritter Platz bei den Europa- oder Weltmeisterschaften oder bei den Olympischen und Paralympischen Spielen
c) erster, zweiter oder dritter Platz bei Einzelwettbewerben, die zur Erlangung des Titels eines Kategorie- oder Gesamtitalienischen Meisters ausgetragen werden;
d) Zugehörigkeit zur besten Amateurformation, die an Meisterschaften von nationaler Bedeutung teilnimmt;
e) Einberufung durch die örtliche Stelle des Sportverbands in die repräsentative Mannschaft der Provinz/Region mit Teilnahme an mindestens einem der entsprechenden Wettbewerbe
f) erster Platz in der Provinzkategorie mit Teilnahme an der Regionalkategorie;
g) erster Platz in der Regionalkategorie-Phase.

CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind und aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Diputación Foral festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine anteilige Neufestsetzung des Beitrags unter allen Anträgen.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz eine spezifische Tätigkeit zur Förderung der sportlichen Disziplinen in den Jugendbereichen aus, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Amateursportverbände und -vereine, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeiten und die
(a) in das nationale Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) sie üben auf dem Gebiet der Provinz keine spezifische Tätigkeit zur Förderung des Sports im Jugendbereich aus.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Projekt, in dem die durchzuführenden Aktivitäten und die zu erreichenden Ziele zur Förderung und zum Schutz von Talenten beschrieben werden, unter Angabe jedes einzelnen Empfängers des Projekts, datiert und unterschrieben.
3. Datierter und unterzeichneter Finanzplan für das Projekt, in dem die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die im Projekt genannten Maßnahmen aufgeführt sind.
4. Vom Mitgliedsverband ausgestellte Erklärung, in der die sportlichen Ergebnisse jedes Talents in der letzten Sportsaison bestätigt werden.
5. Erklärung des Mitgliedsverbands zur Bestätigung des vorgelegten Projekts.
6. Datierte und unterzeichnete Erklärung gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
7. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss zwischen dem 1. und 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.

Er muss sich auf die Sportsaison beziehen, die in dem Jahr endet, das auf die Einreichung des Antrags folgt.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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