Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag zu den jährlichen Betriebskosten der Provinzausschüsse und Delegationen der Sportverbände, der Sportförderungseinrichtungen und der angeschlossenen Sportarten; für die direkte Organisation von Sportveranstaltungen; für technisch-organisatorische Beratungstätigkeiten zugunsten der angeschlossenen Sportverbände und -vereine; für die Durchführung, auch durch angeschlossene Sportvereine, von spezialisierten Wettkampfaktivitäten.
Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und innerhalb folgender Grenzen gewährt
- Betrag, der sich zusammensetzt aus einem festen Anteil (7.000 € für Ausschüsse, 5.000 € für Sportverbände, 4.000 € für Delegationen) + einem Anteil, der sich nach der Anzahl der angeschlossenen Sportverbände und -vereine richtet (100 € für jeden angeschlossenen Verein) + einem Anteil, der sich nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben richtet (3 %)
- das in der endgültigen Bilanz ausgewiesene Defizit, abzüglich der im Vorjahr erhaltenen Beiträge, sofern sie in dem betreffenden Haushalt verbucht wurden;
- zur Verfügung gestellte Mittel.
Sind die verfügbaren Mittel geringer als die Summe der zuschussfähigen Beiträge, so werden diese für alle Begünstigten um einen gleichen Prozentsatz gekürzt.
Der Beitrag ist in Artikel 37, Abschnitt 1 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialsportgesetz 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Er muss sich auf die Ausgaben für Maßnahmen und Tätigkeiten beziehen, die in dem der Antragstellung vorausgehenden Haushaltsjahr getätigt wurden.