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Zuschüsse zu den Betriebskosten von Sportverbänden und -einrichtungen der Provinzen

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung und Auszahlung des Zuschusses mit automatischem Verfahren für die Tätigkeit der Provinzausschüsse und Delegationen von Sportverbänden und Sportfördereinrichtungen

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zu den jährlichen Betriebskosten der Provinzausschüsse und Delegationen der Sportverbände, der Sportförderungseinrichtungen und der angeschlossenen Sportarten; für die direkte Organisation von Sportveranstaltungen; für technisch-organisatorische Beratungstätigkeiten zugunsten der angeschlossenen Sportverbände und -vereine; für die Durchführung, auch durch angeschlossene Sportvereine, von spezialisierten Wettkampfaktivitäten.

Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und innerhalb folgender Grenzen gewährt
- Betrag, der sich zusammensetzt aus einem festen Anteil (7.000 € für Ausschüsse, 5.000 € für Sportverbände, 4.000 € für Delegationen) + einem Anteil, der sich nach der Anzahl der angeschlossenen Sportverbände und -vereine richtet (100 € für jeden angeschlossenen Verein) + einem Anteil, der sich nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben richtet (3 %)
- das in der endgültigen Bilanz ausgewiesene Defizit, abzüglich der im Vorjahr erhaltenen Beiträge, sofern sie in dem betreffenden Haushalt verbucht wurden;
- zur Verfügung gestellte Mittel.

Sind die verfügbaren Mittel geringer als die Summe der zuschussfähigen Beiträge, so werden diese für alle Begünstigten um einen gleichen Prozentsatz gekürzt.

Der Beitrag ist in Artikel 37, Abschnitt 1 des Provinzialgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 "Provinzialsportgesetz 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Er muss sich auf die Ausgaben für Maßnahmen und Tätigkeiten beziehen, die in dem der Antragstellung vorausgehenden Haushaltsjahr getätigt wurden.

An wen es sich richtet

Provinzausschüsse, -delegationen oder -abteilungen der nationalen Sportverbände, Sportförderungseinrichtungen, assoziierte Sportarten, die vom CONI oder CIP anerkannt sind und auf Provinzebene im Amateurbereich tätig sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe und Zahlung des Beitrags.
2. Erläuternder Bericht zu jeder einzelnen durchgeführten Aktivität auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Leitfadens, datiert und unterzeichnet.
3. Abgestempelte und unterzeichnete einfache Kopie der Schlussbilanz für das Haushaltsjahr, auf das sich die Aktivität bezieht, im Falle einer Delegation mit dem Sichtvermerk der Zentrale.
4. Endgültiger, datierter und unterzeichneter Finanzplan.
5. Vergleichstabelle zwischen den Posten der endgültigen Bilanz und denen des Finanzplans, im PDF-Format und als Tabellenkalkulation.
6. Datierte und unterzeichnete Liste der angeschlossenen Sportvereine, die tatsächlich sportliche Aktivitäten ausüben, mit Angabe des Standorts und der Anzahl der Mitglieder.
7. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
8. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Finanzhilfe und die Zahlung des Beitrags müssen zwischen dem 1. und 30. Juni eines jeden Jahres eingereicht werden .

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120 Tage für den Abschluss des Verfahrens beginnen am 1. Juli, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Sobald der Bewilligungsbescheid vollstreckbar geworden ist, wird die Zahlung des Beitrags angeordnet.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 03.09.2025 18:05

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