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Zuschüsse zu den Betriebskosten von Sportverbänden und Sportverbänden auf Provinzebene

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für den Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Zuschusses im automatisierten Verfahren.

Hervorgehobenes

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ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden an diesen Vermögenswerten durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse abhängig. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den jährlichen Betriebskosten der Provinzausschüsse und -delegationen der Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen und der angeschlossenen Sportarten; für die Kosten der direkten Organisation von Sportveranstaltungen; für die technisch-organisatorische Beratung zugunsten der angeschlossenen Sportverbände und -vereine; für die Durchführung von Aktivitäten zur Spezialisierung im Leistungssport, auch über die angeschlossenen Sportvereine.

Der Zuschuss wird in Höhe von 70 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall innerhalb der folgenden Grenzen gewährt:
- einem Betrag, der sich aus einem Festbetrag (7.000 Euro für die Ausschüsse, 5.000 für Sportverbände, 4.000 für Delegationen) + ein Anteil, der sich nach der Anzahl der angeschlossenen Sportverbände und -vereine richtet (100 Euro pro angeschlossenem Verband bzw. Verein) + ein Anteil, der sich nach der Höhe der förderfähigen Ausgaben richtet (3 %);
- Defizit gemäß Jahresabschluss, abzüglich eines etwaigen im Vorjahr erhaltenen Zuschusses, sofern dieser im betreffenden Jahresabschluss verbucht wurde;
- zur Verfügung gestellte Mittel.

Liegen die verfügbaren Mittel unter der Summe der gewährbaren Zuschüsse, werden diese für alle Begünstigten um denselben Prozentsatz gekürzt.

Der Zuschuss ist in Artikel 37 Absatz 1 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Es muss sich auf die Betriebs- und Tätigkeitskosten beziehen, die im Geschäftsjahr vor der Antragstellung angefallen sind.

VERSICHERUNG FÜR KATASTROPHENEREIGNISSE

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden abhängig, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Ausschüsse, Delegationen oder Landesverbände der nationalen Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen sowie der vom CONI oder vom CIP anerkannten Sportverbände, die auf Landesebene im Bereich des Amateursports tätig sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Zuschusses.
2. Erläuternder Bericht zu jeder einzelnen durchgeführten Maßnahme auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Leitfadens, datiert und unterschrieben.
3. Eine einfache, abgestempelte und unterzeichnete Kopie der Schlussbilanz für das Geschäftsjahr, auf das sich die durchgeführte Maßnahme bezieht, die im Falle einer Befugnisübertragung von der Zentrale beglaubigt wurde.
4. Abschließender Finanzplan, datiert und unterzeichnet.
5. Vergleichstabelle zwischen den Posten der Schlussbilanz und denen des Finanzplans, im PDF-Format und als Tabellenkalkulation.
6. Liste der angeschlossenen Sportvereine, die tatsächlich sportliche Aktivitäten ausüben, mit Angabe des Sitzes und der Anzahl der Mitglieder, datiert und unterzeichnet.
7. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
8. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag eigenhändig und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Zuschusses mussjedes Jahr zwischen dem 1. und dem 30. Juni gestellt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Juli, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Sobald die Genehmigungsentscheidung rechtskräftig geworden ist, wird die Auszahlung des Zuschusses veranlasst.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:50

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