Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss für die Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen Initiativen, die von Sportverbänden, Sportfördereinrichtungen, assoziierten Sportarten oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden, die interregional, national und international durchgeführt werden und deren geplante Ausgaben mindestens 8.000 EUR betragen.
Förderfähig sind nur Ausgaben für Aktivitäten, die außerhalb der Region durchgeführt werden, und zwar für
a) Beförderung (für die Erstattung der Fahrkosten gelten die Tarife der Provinz, die in dem Monat gelten, in dem die Reise stattfindet)
b) Unterkunft und Verpflegung für Sportler und Begleitpersonen, nur wenn die Auswärtsveranstaltung mehr als einen Tag dauert;
c) Anmeldung zu Wettkämpfen und Bundesgebühren
d) Trainings- und Vorbereitungsaufenthalte außerhalb der Region;
e) medizinisches Material;
f) Erstattung der Kosten für technische Trainer und Betreuer.
Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der unter den vorgenannten Buchstaben a), b), c) entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Ausgaben unter den Buchstaben d), e), f), g) sind nur bei der Berechnung des Defizits anrechenbar.
Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialsportgesetz 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.