Zuschüsse für überregionale Amateursportaktivitäten (automatisch)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung von Zuschüssen und die Zahlung des Beitrags mit automatischem Verfahren für die Teilnahme an Amateursportveranstaltungen, die von Sportverbänden, Sportfördereinrichtungen, angeschlossenen Sportarten oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden und interregional, national und international durchgeführt werden. BITTE BEACHTEN: Anträge können nur vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2025 für Veranstaltungen eingereicht werden, die im Oktober, November oder Dezember 2024 abgeschlossen wurden.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen Initiativen, die von Sportverbänden, Sportfördereinrichtungen, assoziierten Sportarten oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden, die interregional, national und international durchgeführt werden und deren geplante Ausgaben mindestens 8.000 EUR betragen.

Förderfähig sind nur Ausgaben für Aktivitäten außerhalb der Region, und zwar für
a) Beförderung (für die Erstattung der Fahrkosten gelten die Tabellen der Provinz, die in dem Monat, in dem die Reise stattfindet, in Kraft sind)
b) Unterkunft und Verpflegung für Sportler und Begleitpersonen, nur wenn die Auswärtsveranstaltung mehr als einen Tag dauert;
c) Anmeldung zu Wettkämpfen und Bundesgebühren
d) Trainings- und Vorbereitungsaufenthalte außerhalb der Region;
e) medizinisches Material;
f) Erstattung der Kosten für technische Trainer und Betreuer.

Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der unter den vorgenannten Buchstaben a), b), c) entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Ausgaben unter den Buchstaben d), e), f), g) sind nur bei der Berechnung des Defizits anrechenbar.

Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialsportgesetz 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag auf Unterstützung im Rahmen des automatischen Verfahrens für Initiativen, die bis zum 30. September enden, muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.

Anträge im Rahmen des automatischen Verfahrens für Initiativen, die im Oktober, November oder Dezember enden, müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober des Folgejahres eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, die im nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und regelmäßig einem Komitee oder einer Provinzdelegation der nationalen Sportverbände, einer Sportförderungseinrichtung oder einer assoziierten Sportdisziplin angehören.

Der Antrag muss vom Vorsitzenden der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht werden. Er kann im PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Besondere Fälle

Die Verfahren in Bezug auf Anträge, die aufgrund der Ausschöpfung der Mittel nicht finanziert werden, werden mit der Mitteilung an den Antragsteller über das Ergebnis der Voruntersuchung und die fehlenden Mittel abgeschlossen.

Wenn nach dieser Mitteilung in dem betreffenden Haushaltsjahr weitere Mittel zur Verfügung stehen, kann der Leiter der für den Sport zuständigen Provinzstruktur die Beiträge gewähren, wobei er das Interesse des Empfängers prüft.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Aufstellung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen, datiert und unterschrieben.
3. Liste der Ausgabenbelege auf vorbereiteten Formularen, entweder im PDF- oder Excel-Format.
4. Eingang von quittierten Rechnungskopien oder anderen gleichwertigen Belegen für alle in der Erklärung aufgeführten Ausgaben.
5. Kalender der Wettbewerbe/Wettkämpfe, die außerhalb der Region stattfinden.
6. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
7. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. November, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke

16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Modifica dei criteri approvati con deliberazione n. 1321 del 30 agosto 2019 attuativi della 'Legge provinciale sullo sport 2016' (l.p. n. 4/2016), integrata con deliberazione n. 674 del 3 maggio 2021

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:29

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