Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss für die Teilnahme an Meisterschaften oder ähnlichen Initiativen, die von Sportverbänden, Sportfördereinrichtungen, assoziierten Sportarten oder verdienstvollen Vereinen organisiert und/oder geleitet werden, die interregional, national und international durchgeführt werden und deren geplante Ausgaben mindestens 8.000 EUR betragen.
Förderfähig sind nur Ausgaben für Aktivitäten außerhalb der Region, und zwar für
a) Beförderung (für die Erstattung der Fahrkosten gelten die Tabellen der Provinz, die in dem Monat, in dem die Reise stattfindet, in Kraft sind)
b) Unterkunft und Verpflegung für Sportler und Begleitpersonen, nur wenn die Auswärtsveranstaltung mehr als einen Tag dauert;
c) Anmeldung zu Wettkämpfen und Bundesgebühren
d) Trainings- und Vorbereitungsaufenthalte außerhalb der Region;
e) medizinisches Material;
f) Erstattung der Kosten für technische Trainer und Betreuer.
Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der unter den vorgenannten Buchstaben a), b), c) entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen, höchstens jedoch in Höhe von 15.000 € gewährt. Die Ausgaben unter den Buchstaben d), e), f), g) sind nur bei der Berechnung des Defizits anrechenbar.
Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe h des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialsportgesetz 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Unterstützung im Rahmen des automatischen Verfahrens für Initiativen, die bis zum 30. September enden, muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.
Anträge im Rahmen des automatischen Verfahrens für Initiativen, die im Oktober, November oder Dezember enden, müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober des Folgejahres eingereicht werden.