Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag zur Unterstützung von Projekten, die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen
(a) Förderung und Unterstützung der Sportausübung durch Menschen mit Behinderungen;
b) Durchführung von Interventionen, Veranstaltungen, Treffen zur Förderung der Ausübung des Sports durch Menschen mit Behinderungen
c) Aktivierung von Diensten und/oder Initiativen, die durch die Ausübung des Sports die Integration, den Zusammenschluss und die Verbesserung des psychophysischen Zustands von Menschen mit Behinderungen fördern.
Folgende Arten von Ausgaben, die mit der Durchführung der Aktivität zusammenhängen und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die bezuschusste Aktivität stattfindet und die in dem Jahr endet, das auf das Jahr der Antragstellung folgt, sind förderfähig
(a) Werbung und Verbreitung der Initiative;
(b) Miete von Sportgeräten, Einrichtungen oder Räumen
(c) Sanitärmaterial;
(d) Unterbringung von Sportlern, Begleitpersonen, Organisatoren, Mitarbeitern
e) Beförderung von Athleten, Begleitpersonen, Organisatoren, Mitarbeitern (im Falle von Privatfahrzeugen ist nur die Erstattung der Fahrkosten zulässig)
f) Unterkunft und Verpflegung der Athleten, Begleitpersonen, Organisatoren, Mitarbeiter bei Reisen auch außerhalb des Provinzgebiets
g) Erstattungen und Entschädigungen an folgende Sportmitarbeiter: Trainer, Instruktoren, technische Leiter, Sportmanager, Athletiktrainer, Wettkampfleiter, Sportler mit Begleitfunktion
(h) Erstattungen und Entschädigungen für professionelle Sporttrainer;
(i) Erstattungen an Freiwillige im Sport;
(j) selbständige Dienstleistungen von Mitarbeitern.
Die Anträge auf Subventionen werden eingereicht
a) in einfacher Form durch den einzelnen Sportverband oder -verein
b) in zusammengefasster Form durch den einzelnen Sportverband oder -verein als federführender Partner in Partnerschaft mit anderen Sportverbänden oder -vereinen oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder privaten Körperschaften, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und vom CONI oder CIP anerkannt oder im Register der Freiwilligenorganisationen gemäß dem Provinzgesetz Nr. 8 vom 13. Februar 1992 eingetragen sind. In diesem Fall liegen alle administrativen und finanziellen Beziehungen bei der federführenden Organisation, während die Partnerorganisationen erklären müssen, dass sie aktiv an dem Projekt beteiligt sind.
Der Beitrag wird in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 20.000 Euro gewährt.
Der Beitrag ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe f des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Jeder Antragsteller darf nur einen Antrag pro Jahr einreichen, der sich jeweils auf eine der Initiativen bezieht.
Antragsteller, die für ein und dieselbe Initiative Finanzmittel bei anderen öffentlichen Einrichtungen als der Provinz beantragt oder erhalten haben, müssen dies im Antrag angeben und einen Nachweis über die zusätzlich erhaltenen Mittel vorlegen.
Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich vom Provinzialrat festgelegt werden, werden alle angenommenen Anträge finanziert. Wenn die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um die zugelassenen Anträge vollständig zu finanzieren, wird der Beitrag anteilig auf alle Anträge neu aufgeteilt.
| CUP |
| Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind und aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Wenn der CUP in der elektronischen Rechnung nicht oder falsch vom Abtretenden/Leistungserbringer gemeldet wurde und dieser ihn nicht korrekt neu ausgestellt hat (= Gutschrift, die die Rechnung storniert und eine neue Rechnung ausstellt), kann der Abtretungsempfänger/Käufer den CUP in die Rechnung integrieren, indem er den auf dem Portal Rechnungen und Zahlungen, Bereich "Elektronische Rechnungen und andere MwSt.-Daten", Kasten "Mitteilungen", Link "CUP-Integration" der Agentur der Einnahmen zur Verfügung stehenden Webdienst nutzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem entsprechenden Leitfaden: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |