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Zuschüsse für lokale Tourismusvereine

  • Aktiv

So beantragen Sie Zuschüsse für die Aktivitäten der Ortsvereine.

Beschreibung

Zuschüsse können an lokale Tourismusvereine gewährt werden, die in dem vom für Tourismus zuständigen Landesamt geführten Verzeichnis eingetragen sind, und zwar zur Durchführung folgender Aktivitäten:

  • Aufwertung der natürlichen, kulturellen und historischen Ressourcen des Ortes, auch durch die Durchführung von Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung, die mit den von den APT durchgeführten Tourismusmarketingmaßnahmen im Einklang stehen;
  • Durchführung von touristischen Animationsaktivitäten mit lokalem Charakter, wie z. B. Initiativen von touristischem, freizeitlichem, sportlichem und kulturellem Interesse;
  • sonstige Aktivitäten lokaler Art, die darauf abzielen, die Entwicklung einer Kultur der Gastfreundschaft im Tourismus zu fördern.

An wen es sich richtet

Ortsvereine, die in dem vom für Tourismus zuständigen Landesamt geführten Verzeichnis eingetragen sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter des Vereins gestellt werden.

So geht es

Anträge auf Zuschüsse, Vorauszahlungen und Auszahlungen sind auf digitalem Wege über die dafür vorgesehene Plattform einzureichen, indem Sie auf die entsprechenden Links klicken.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Förderanträge sind über den unten angegebenen digitalen Kanal einzureichen.

Anträge auf Auszahlung für Aktivitäten im Jahr 2025 sind über den unten angegebenen digitalen Kanal einzureichen.

 

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Förderung muss vom 1. Oktober bis zum 30. November für die im folgenden Jahr geplanten Aktivitäten gestellt werden.

Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags für das Jahr 2025 muss bis zum 31. Dezember des auf das Jahr der Durchführung der geförderten Aktivitäten folgenden Jahres eingehen. 

Der Antrag auf Auszahlung des Restbetrags für die Aktivitäten im Jahr 2026 muss bis zum 30. Juni 2027 eingehen.

Die Vorauszahlung des Zuschusses in Höhe von 40 % der bewilligten Fördermittel kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheids beantragt werden.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120-tägige Frist für die Antwort beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

sofern nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

LEGGE SULLA PROMOZIONE TURISTICA PROVINCIALE 2020

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Legge provinciale 12 agosto 2020, n. 8, articolo 18 (legge sulla promozione turistica provinciale 2020): modifica dei criteri e modalità per la concessione dei finanziamenti alle associazioni pro loco approvati con deliberazione della Giunta provinciale n. 639 del 23 aprile 2021.

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Articolo 18 della legge provinciale 12 agosto 2020, n. 8 (legge sulla promozione turistica provinciale 2020). Approvazione dei criteri e modalità per la concessione dei contributi a favore delle associazioni pro loco.

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Begleitdokumente

Elenco dei documenti di spesa in formato pdf e xls da allegare alla domanda di liquidazione del saldo associazioni pro loco

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 14.09.2026 18:13

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