Zuschüsse für internationale Solidaritätsprojekte in Notsituationen

  • Aktiv

Beiträge zur Durchführung von Initiativen zur Bewältigung von außergewöhnlichen Ereignissen, Gefahrensituationen oder großer Not der Bevölkerung in Ländern, die auf der Liste des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) stehen

Beschreibung

Es können Beiträge zur Finanzierung von Nothilfemaßnahmen beantragt werden, um Situationen zu bewältigen, in denen die örtliche Bevölkerung aufgrund von Naturkatastrophen, Konflikten, Epidemien oder anderen Situationen, die auf außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen sind, in Gefahr oder großer Not ist. Diese Maßnahmen müssen in Ländern durchgeführt werden, die in der Liste des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-OECD) aufgeführt sind.

Die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Ausgaben sind vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen förderfähig

  • Ausgaben für die Entsendung von ausländischem Personal, sofern dieses über berufliche Fähigkeiten verfügt, die für die Durchführung der im Projekt vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung der lokalen Kapazitäten erforderlich sind;
  • Ausgaben für die Vergütung von ausländischen Entwicklungshelfern mit einem ununterbrochenen Aufenthalt von weniger als 60 Tagen, sofern diese über berufliche Fähigkeiten verfügen, die vor Ort nur schwer zu finden sind
  • Ausgaben für den Erwerb von Materialien, Ausrüstungen oder Dienstleistungen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind, nur dann, wenn sie im Zielland der Maßnahme getätigt werden, und nur bei Vorliegen einer angemessenen Begründung, wenn sie in anderen Ländern getätigt werden.

Ausgaben für Unvorhergesehenes, Gemeinkosten, Ausgaben für Sensibilisierungsmaßnahmen und Ausgaben für Durchführbarkeitsstudien sind nicht förderfähig. Etwaige Aufstockungen zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben.

Der Beitrag der Provinzen wird bis zu einem Höchstbetrag von 90 % der förderfähigen Ausgaben festgelegt . Für jede Einzelmaßnahme ist ein Höchstbeitrag von 80.000,00 Euro vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag muss vor Beginn der Aktivitäten eingereicht werden, für die der Zuschuss beantragt wird. Ist die Notsituation auf ein bestimmtes Ereignis zurückzuführen (z. B. Erdbeben, Wirbelsturm, Überschwemmung), so kann der Antrag nur innerhalb von sechs Monaten nach Eintreten des Ereignisses eingereicht werden, da er sonst nicht förderfähig ist.

Jede Organisation der freiwilligen internationalen Zusammenarbeit kann nur einen Antrag pro Jahr als federführender Partner einreichen.

An wen es sich richtet

Antragsteller können sich bewerben, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen

  • Es muss sich um Einrichtungen des Dritten Sektors handeln, die laufende Aktivitäten im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit durchführen. Zu diesem Zweck muss die Satzung
    • die internationale Zusammenarbeit (oder ähnliche Ausdrücke wie internationale Solidarität) ausdrücklich als Zweck der Organisation und als ihr Tätigkeitsbereich im Rahmen ihrer Aktivitäten von allgemeinem Interesse erwähnen
    • die Anwesenheit von Freiwilligen vorsehen
    • eine Vergütung für soziale Ämter ausschließen;
  • ihren Sitz, ihr Steuerdomizil und ihren Geschäftssitz in der Provinz Trient haben;
  • das Erfordernis der Operativität erfüllen, das durch die Durchführung von mindestens zwei öffentlich zugänglichen Sensibilisierungs-/Informationsinitiativen zu Fragen der internationalen Zusammenarbeit (Abende, Debatten, Filmvorführungen, Ausstellungen usw., auch unter Einsatz von technologischen Fernmitteln) und einer Fundraising-Initiative in der Provinz in den letzten 12 Monaten vor der Einreichung des Zuschussantrags nachgewiesen wird; aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie auferlegten Einschränkungen wird der Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2021 bei der Berechnung der für das Erfordernis der Operativität erforderlichen 12 Monate nicht berücksichtigt
  • für die Durchführung des Projekts der federführende Partner eines Netzes öffentlicher oder privater Einrichtungen, ausgenommen natürliche Personen, zu sein, zu dem mindestens ein Partner gehören muss , der in dem Land, in dem das Projekt durchgeführt wird, niedergelassen und verwurzelt ist.

Der federführende Partner ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel und für die Erreichung der im Projekt vorgesehenen Ergebnisse verantwortlich.

So geht es

Der Antrag muss unter Verwendung des bereitgestellten Formulars eingereicht und von einem zertifizierten elektronischen Postfach (PEC) oder einem nicht zertifizierten Postfach an die zertifizierte PEC-E-Mail-Adresse ufficio.partenariati@pec.provincia.tn.itgesendet werden .

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Zuschussantrag sind folgende Unterlagen beizufügen

  • Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung zum Zweck der Anwendung/Nichtanwendung der Quellensteuer von 4 %;
  • Bericht, der die Erfüllung der subjektiven Voraussetzung der Betriebsfähigkeit bescheinigt
  • Kopie der Satzung und des Gesellschaftsvertrags der vorschlagenden Einrichtung, sofern diese nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Verwaltung sind
  • Kopie des letzten genehmigten Budgets und des zugehörigen Genehmigungsdokuments, falls nicht bereits im Besitz der Provinzverwaltung oder einer anderen öffentlichen Verwaltung;
  • Projektvorschlag. Der Projektvorschlag enthält Informationen, die für die Bewertung des Projekts nützlich sind (vorschlagende Einrichtung und Partner, Motivation, Ziele, Aktivitäten, Zielpublikum usw.), hebt die Notlage deutlich hervor und dokumentiert sie - gegebenenfalls auch durch Foto-/Videomaterial -;
  • Zeitplan für die im Projektvorschlag vorgesehenenAktivitäten mit einer maximalen Dauer von 12 Monaten;
  • Finanzplan. Der Finanzplan ist nach Makroposten der Ausgaben gegliedert. Für die Einnahmeposten muss er die Verfügbarkeit von Mitteln aus anderen Quellen als dem Provinzhaushalt in Höhe von mindestens 10 % der angegebenen Ausgaben nachweisen.
  • Kopie einer einzigen Partnerschaftsvereinbarung, die mit dem/den lokalen Partner(n) für die Durchführung des Projekts unterzeichnet wurde und aus der die gemeinsamen Ziele, die aktive Rolle jedes Einzelnen und die Übernahme der jeweiligen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf die Durchführung der geplanten Aktivitäten klar hervorgehen;
  • Zeichnung und geschätzte Kostenberechnung bei Bau- oder Renovierungsarbeiten. Bei Arbeiten mit einem Wert von weniger als 20.000,00 Euro kann die metrische Berechnung durch eine Schätzung der benötigten Materialien und der entsprechenden Kosten ersetzt werden;
  • Zur Kenntnisnahme unterzeichneteDatenschutzbestimmungen.

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 30-Tage-Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags.

Nach der Gewährung des Zuschusses werden bis zu 90 % des Zuschusses im Voraus gezahlt.

Projektänderungen sind während der Durchführung der Maßnahme zulässig, sofern der Zweck und die Art der Begünstigten unverändert bleiben und keine Erhöhung des gewährten Zuschusses vorgesehen ist. Es muss ein begründeter schriftlicher Antrag gestellt werden, und die Projektänderung wird, sofern sie positiv bewertet wird, vom Direktor der zuständigen Provinzstruktur genehmigt.

Die Frist für die Vorlage der Endabrechnung kann in einer oder mehreren Tranchen um maximal 12 Monate verlängert werden, nachdem ein begründeter Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, der im Falle einer positiven Bewertung vom Direktor der zuständigen Provinzstruktur genehmigt wurde.

Für die Abrechnung des Saldos muss ein Antrag auf Abrechnung des Saldos gestellt werden, dem folgende Unterlagen beigefügt sind

  1. Abschlussbericht mit Foto- und/oder Videodokumentation der durchgeführten Maßnahme;
  2. Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben;
  3. Zum Nachweis der erzielten Einnahmen und der getätigten Ausgaben muss der Zuschussempfänger alternativ Folgendes vorlegen

OPTION A

Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung, die Folgendes bescheinigt

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme
  • den Gesamtbetrag der entstandenen Ausgaben und der erzielten Einnahmen;
  • dass der Zuschussempfänger im Besitz der Unterlagen (in Kopie oder im Original) ist, die die entstandenen Ausgaben und erzielten Einnahmen (wie in der endgültigen Zuschussabrechnung angegeben) belegen, mit Angabe des Ortes, an dem diese Unterlagen aufbewahrt werden. Die Belege müssen von dem Verein, der den Zuschuss erhält, mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden, gerechnet ab dem Datum der letzten Zahlung durch die Provinzverwaltung für etwaige Kontrollen.

OPTION B

Belege über dieerzielten Einnahmen und getätigten Ausgaben, zusammen mit den jeweiligen detaillierten Aufstellungen der Ausgaben- und Einnahmenbelege. Die Ausgabenbelege können auf den Namen des federführenden Partners und des/der lokalen Partner(s) lauten. Sie müssen quittiert und im Original (oder als von der zuständigen Behörde vor Ort beglaubigte Kopie) vorgelegt werden. Als gültig gelten in jedem Fall Belege für die getätigten Ausgaben, die in einfacher Kopie vorgelegt werden und denen eine vom gesetzlichen Vertreter der Organisation, die den Beitrag erhält, unterzeichnete Erklärung beigefügt ist, in der bescheinigt wird, dass die Originale aus steuerlichen Gründen in dem Land verbleiben müssen, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, und in der angegeben wird, wo sie für eventuelle Kontrollen auffindbar sind.

Für die Rückverfolgung der Mittel ist außerdem eine Kopie der Auslandsüberweisung eines Betrags erforderlich, der mindestens den durch den Zuschuss der Provinz gedeckten Ausgaben entspricht, die außerhalb Italiens getätigt wurden.

Während der Berichtsphase sind Verrechnungen zwischen den im Projekt vorgesehenen Makroposten der Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 20 % der für jeden einzelnen Makroposten veranschlagten Ausgaben zulässig. Verrechnungen, die über den angegebenen Prozentsatz hinausgehen, gelten als Projektänderungen und müssen daher vor ihrer Durchführung beantragt werden.

Kosten

Stempel
KOSTENLOS

falls nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Azioni ed interventi di solidarietà internazionale della Provincia autonoma di Trento

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Legge provinciale 15 marzo 2005, n. 4 e s.m. - 'Azioni ed interventi di solidarietà internazionale della Provincia autonoma di Trento'. Criteri e modalità per la concessione e l'erogazione di contributi per gli interventi di emergenza

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 18:15

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