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Zuschüsse für die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderung (Antrag)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss zur Förderung von Projekten, die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgen:
a) die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu unterstützen;
b) Maßnahmen, Veranstaltungen, Tagungen und Treffen durchzuführen, die die sportliche Betätigung von Menschen mit Behinderungen fördern;
c) Dienstleistungen und/oder Initiativen ins Leben zu rufen, die durch sportliche Betätigung die Integration, den sozialen Zusammenhalt und die Verbesserung der psychophysischen Verfassung von Menschen mit Behinderungen fördern.

Förderfähig sind folgende Arten von Ausgaben, die mit der Durchführung der Aktivität in Zusammenhang stehen und sich auf die Sportsaison beziehen, in der die förderungswürdige Aktivität stattfindet und die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet:
a) Werbung und Bekanntmachung der Initiative;
b) Miete von Sportgeräten, -anlagen oder -räumen;
c) medizinische Hilfsmittel;
d) Unterbringung von Sportlern, Begleitpersonen, Organisatoren und Mitarbeitern;
e) Beförderung von Sportlern, Begleitpersonen, Organisatoren und Mitarbeitern (bei Nutzung eines Privatfahrzeugs ist nur die Kilometerpauschale zulässig);
f) Verpflegung und Unterkunft von Sportlern, Begleitpersonen, Organisatoren und Mitarbeitern bei Auswärtsreisen, auch außerhalb des Provinzgebiets;
g) Erstattungen und Vergütungen für folgende Sportfachkräfte: Trainer, Ausbilder, technische Leiter, Sportdirektoren, Konditionstrainer, Wettkampfleiter, Athleten in der Funktion als Begleiter oder Führer;
h) Erstattungen und Vergütungen an in Berufsregistern eingetragene Sportfachkräfte;
i) Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Sporthelfer;
j) selbstständige Tätigkeiten von Mitarbeitern.

Die Förderanträge sind einzureichen:
a) in einfacher Form durch den einzelnen Sportverein oder -verband;
b) in gebündelter Form durch den einzelnen Sportverein oder -verband als federführende Einrichtung, in Partnerschaft mit anderen Sportverbänden oder -vereinen oder anderen öffentlichen Einrichtungen oder privaten Trägern, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und vom CONI oder vom CIP anerkannt oder im Verzeichnis der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind, das gemäß dem Landesgesetz Nr. 8 vom 13. Februar 1992 eingerichtet wurde. In diesem Fall werden alle administrativen und finanziellen Beziehungen mit dem federführenden Träger gepflegt, während die Partner erklären müssen, dass sie aktiv am Projekt beteiligt sind.

Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch innerhalb der Grenzen des Defizits, der verfügbaren Mittel und des Höchstbetrags von 20.000 Euro.

Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe f) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Jeder Antragsteller kann pro Jahr nur einen Antrag stellen, jeweils bezogen auf eine der Initiativen.

Antragsteller, die für dieselbe Initiative Fördermittel von anderen öffentlichen Einrichtungen als der Provinz beantragt oder erhalten haben, müssen dies im Antrag angeben und bei der Abrechnung etwaige weitere erhaltene Finanzmittel nachweisen.

Auf der Grundlage der verfügbaren Mittel, die jährlich von der Landesregierung festgelegt werden, werden alle zulässigen Anträge gefördert. Reichen die verfügbaren Mittel nicht aus, um alle zulässigen Anträge vollständig zu finanzieren, erfolgt eine proportionale Neuberechnung des Zuschusses für alle Anträge.

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Förderungen für Produktionstätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP-Nummer nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder vom CONI oder vom CIP anerkannten militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie er von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird;
g) die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Sport fördern.

Amateursportvereine und -verbände, die ausschließlich mit Sportlern mit Behinderungen arbeitenund die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind, die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) keine spezifischen Aktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen, die auf die Förderung der Sportart im Jugendbereich ausgerichtet sind;
g) die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Sport fördern.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Ein datierter und unterschriebener Bericht zur Erläuterung der Initiative, in dem die Ziele der Förderung der sportlichen Betätigung von Menschen mit Behinderungen sowie der Integration, der sozialen Zusammengehörigkeit und der Verbesserung ihrer psychophysischen Verfassung hervorgehoben werden und der Zeitraum für die Durchführung der Maßnahme angegeben ist.
3. Finanzplan mit den voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
5. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Förderantrag mussjedes Jahr vom 1. bis zum 30. November eingereicht werden.

Er muss sich auf Initiativen beziehen, die im folgenden Jahr oder in der Sportsaison durchgeführt werden sollen, die im Jahr nach dem Jahr der Antragstellung endet.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 120 Tage beginnen am 1. Dezember, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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