Beschreibung
Der Zuschuss wird für den Bau, die Integration oder die Verbesserung von dauerhaften Infrastrukturen für die Wasserversorgung von Berghütten gewährt, um den Auswirkungen des Klimawandels in den Bergen entgegenzuwirken.
Die folgenden Maßnahmen sind daher förderfähig
- der Neubau
- außerordentliche Instandhaltung oder Sanierung;
- Arbeiten an der Wasserfassung;
- Zuleitungen und zugehörige Arbeiten (Abflüsse, Kontrollschächte usw.)
- Speicherbehälter;
- Pumpanlagen, Wasserfiltrations-, Klär- und/oder Trinkwasserkläranlagen;
- Überkopf-Transport von Materialien;
Vorläufige Arbeiten und/oder Artefakte, einschließlich vorgefertigter Arbeiten, die leicht zu entfernen sind und für einen unvorhersehbaren und vorübergehenden Bedarf bestimmt sind, sind daher ausgeschlossen.
Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall mit einer Kostengrenze von mindestens 5.000,00 EUR und höchstens 150.000,00 EUR gewährt.
Die technischen Kosten, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge, sind bis zu einem Höchstbetrag von 10 % der Arbeiten und die unvorhergesehenen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 5 % der Arbeiten zulässig.
Beschränkungen
Die bezuschussten Anlagen sind für 15 Jahre ab dem Datum des Abschlusses der Arbeiten an ihren Bestimmungsort gebunden.