Beschreibung
Beitrag zur Finanzierung der Betriebskosten der nach geltendem Recht anerkannten Consorzi di Bonifica.
Zuschussfähig sind die Kosten für die Verwaltung der Landgewinnungsarbeiten und die allgemeinen Betriebskosten, mit Ausnahme von Ausgaben für Bewirtung, Steuern und Abgaben an den Konzessionär; ausgenommen sind auf jeden Fall Ausgaben für Tätigkeiten kommerzieller Art.
Der Prozentsatz des Zuschusses wird auf 70 % der zuschussfähigen Ausgaben festgesetzt; der Zuschuss kann bis zu einem Höchstbetrag von 80 % im Voraus gezahlt werden.
Bei der Abrechnung der Zuschüsse werden die zuschussfähigen Ausgaben im Voraus gekürzt, wenn bei der Prüfung der Unterlagen geringere Ausgaben oder Ausgaben, die unter Verstoß gegen die genehmigten Programme getätigt wurden, oder unregelmäßige Unterlagen festgestellt werden. Unbeschadet der Obergrenze der im Voranschlag zugelassenen Gesamtausgaben ist eine Neufestsetzung der in der Endabrechnung zulässigen Ausgaben möglich, wenn die neu festgesetzten Beträge 20 % der im Voranschlag zugelassenen Beträge für die verschiedenen Ausgabenarten nicht überschreiten.
Beschränkungen
Die Anträge können vom 15. März bis zum 15. April des Jahres eingereicht werden, in dem die Ausgaben getätigt werden.