Zuschüsse für die Verwaltung von Konsortien zur Rekultivierung öffentlicher Flächen

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Erforderliche Informationen und Formulare für die Einreichung eines Antrags

Beschreibung

Beitrag zur Finanzierung der Betriebskosten der nach geltendem Recht anerkannten Consorzi di Bonifica.

Zuschussfähig sind die Kosten für die Verwaltung der Landgewinnungsarbeiten und die allgemeinen Betriebskosten, mit Ausnahme von Ausgaben für Bewirtung, Steuern und Abgaben an den Konzessionär; ausgenommen sind auf jeden Fall Ausgaben für Tätigkeiten kommerzieller Art.

Der Prozentsatz des Zuschusses wird auf 70 % der zuschussfähigen Ausgaben festgesetzt; der Zuschuss kann bis zu einem Höchstbetrag von 80 % im Voraus gezahlt werden.

Bei der Abrechnung der Zuschüsse werden die zuschussfähigen Ausgaben im Voraus gekürzt, wenn bei der Prüfung der Unterlagen geringere Ausgaben oder Ausgaben, die unter Verstoß gegen die genehmigten Programme getätigt wurden, oder unregelmäßige Unterlagen festgestellt werden. Unbeschadet der Obergrenze der im Voranschlag zugelassenen Gesamtausgaben ist eine Neufestsetzung der in der Endabrechnung zulässigen Ausgaben möglich, wenn die neu festgesetzten Beträge 20 % der im Voranschlag zugelassenen Beträge für die verschiedenen Ausgabenarten nicht überschreiten.

Beschränkungen

Die Anträge können vom 15. März bis zum 15. April des Jahres eingereicht werden, in dem die Ausgaben getätigt werden.

An wen es sich richtet

Nach geltendem Recht anerkannte Rückgewinnungskonsortien

So geht es

Für die Inanspruchnahme der Fazilität muss das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular auf eine der folgenden Arten eingereicht werden

  • Persönliche Abgabe direkt bei der zuständigen Stelle oder bei den Schaltern für Hilfeleistungen am Rande und für öffentliche Informationen
  • Postversand per Einschreiben mit Rückschein. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels als Nachweis;
  • elektronische Übermittlung per E-Mail an die folgende Adresse: serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it;

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  • eine einfache Kopie des Protokolls der zuständigen Stelle, die den Haushaltsplan oder das Tätigkeitsprogramm für das betreffende Haushaltsjahr genehmigt hat, mit dem beigefügten Buchungsbeleg und einer analytischen Aufstellung der Ausgaben
  • eine einfache Kopie der Satzung, sofern sie nicht bereits in den Akten der Dienststelle enthalten ist;
  • eine Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung des gesetzlichen Vertreters über die Anwendbarkeit der Quellensteuer gemäß Artikel 28 Absatz 2 des Präsidialerlasses Nr. 600/1973 für den Fall, dass die Vorauszahlung beantragt wird;
  • Informationsschreiben gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016 über die Datenverarbeitung.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab der Frist für die Einreichung der Anträge

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Sostegno dell'economia agricola, disciplina dell'agricoltura biologica e della contrassegnazione di prodotti geneticamente non modificati

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Ulteriore modifica della deliberazione n. 1702 del 6 ottobre 2014 avente per oggetto: 'Criteri e modalità di finanziamento delle spese di gestione dei consorzi di bonifica riconosciuti - art. 33 della Legge provinciale 28 marzo 2003, n. 4 'Finanziamento per la gestione dei consorzi pubblici di bonifica''.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 16:46

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