Zuschüsse für die Sportförderung (automatisch)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Einreichung eines Antrags auf Gewährung eines Zuschusses und Zahlung eines Beitrags mit automatischem Verfahren für die Durchführung von Kampagnen zur Förderung des Jugendsports, der Gleichstellung der Geschlechter, des sozialen Zusammenhalts und des Behindertensports. ACHTUNG: Anträge können nur vom 1. Januar bis 31. Oktober 2025 für Initiativen eingereicht werden, die im Oktober, November oder Dezember 2024 abgeschlossen werden.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Durchführung von Werbekampagnen in der Provinz, die den Jugendsport, die Gleichstellung der Geschlechter und/oder den sozialen Zusammenhalt im Sport sowie den Sport für Menschen mit Behinderungen fördern.

Die Förderkampagnen mit automatischem Verfahren müssen im Jahr der Antragstellung durchgeführt werden, wenn sie bis zum 30. September abgeschlossen sind.

Wenn sie im Oktober, November oder Dezember abgeschlossen werden, müssen sie in den Anträgen enthalten sein, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober des Folgejahres eingereicht werden.

Zu den förderfähigen Initiativen gehören Kampagnen, die eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgt haben
(a) Jugendliche bis zu 18 Jahren bzw. bis zu 25 Jahren, wenn sie eine Behinderung haben, in die Kenntnis und Ausübung der verschiedenen Sportarten einzuführen;
(b) Verstärkung der sportlichen Aktivitäten und Initiativen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
c) Förderung der sozialen Integration, auch durch die Heranführung von Menschen, die in einer Randlage leben oder ihr ausgesetzt sind, an die Ausübung des Sports, um Situationen der Ausgrenzung oder soziale Härten zu vermeiden
(d) Förderung von Maßnahmen des sozialen Zusammenhalts durch sportliche Aktivitäten und Ermutigung von Menschen mit Behinderungen, Sport zu treiben.

Anträge auf Zuschüsse im Rahmen des automatischen Verfahrens werden eingereicht
a) in einfacher Form: durch den einzelnen Verband oder Sportverein
b) in zusammengefasster Form: von dem einzelnen Sportverband oder -verein als federführendem Partner und anderen Sportverbänden oder anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben und vom CONI oder CIP anerkannt oder in das Register der Freiwilligenorganisationen eingetragen sind, das gemäß dem Provinzgesetz Nr. 8 vom 13. Februar 1992 eingerichtet wurde. In diesen Fällen bestehen alle administrativen und finanziellen Beziehungen mit dem federführenden Partner, während die zusammengeschlossenen Einrichtungen eine aktive Rolle in dem Projekt spielen müssen.

Zuschussfähig sind die Ausgaben für
(a) Werbung für die Initiative
(b) Materialien und Dienstleistungen zur Unterstützung der Initiative
(c) Anmietung von Sportanlagen oder Räumen
d) Erstattung von Kosten und Honoraren für technische Trainer und Betreuer.

Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der unter den vorgenannten Punkten c), d) entstandenen und nachgewiesenen Ausgaben gewährt. Die Ausgaben unter a), b) sind nur bei der Berechnung des Defizits förderfähig.

Der Beitrag kann um 10 % erhöht werden, wenn es sich um Kampagnen handelt, die vom Provinzialrat als besonders wertvoll für die Einführung von Jugendsportarten und Initiativen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts eingestuft werden.

In jedem Fall wird der Beitrag bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € gewährt.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe b) des Provinzgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag auf Unterstützung im Rahmen des automatischen Verfahrens für Initiativen, die bis zum 30. September enden, muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.

Anträge im Rahmen des automatischen Verfahrens für Initiativen, die im Oktober, November oder Dezember enden, müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober des Folgejahres eingereicht werden.

Förderfähig sind nur Initiativen mit Ausgaben in Höhe von 10.000 € oder mehr.

Jeder Antragsteller kann maximal 3 Initiativen pro Jahr und Sportart beantragen.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, die im nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und regelmäßig einem Komitee oder einer Provinzdelegation der nationalen Sportverbände, einer Sportförderungseinrichtung oder einer assoziierten Sportdisziplin angehören.

Der Antrag muss vom Vorsitzenden der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht werden. Er kann im PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Programm und Beschreibung der durchgeführten Aktivitäten, datiert und unterschrieben.
3. Aufstellung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen, datiert und unterschrieben.
4. Eine quittierte Kopie der Rechnungen oder andere gleichwertige Belege für die bezuschussten Ausgaben gemäß den Punkten C) und D) des endgültigen Finanzplans.
5. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat.
6. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
7. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Modifica dei criteri approvati con deliberazione n. 1321 del 30 agosto 2019 attuativi della 'Legge provinciale sullo sport 2016' (l.p. n. 4/2016), integrata con deliberazione n. 674 del 3 maggio 2021

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:40

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