Zuschüsse für die Organisation von Sportveranstaltungen (automatisch)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung von Zuschüssen und die Auszahlung des Beitrags mit automatischem Verfahren für die Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse. ACHTUNG: Anträge können nur vom 1. Januar bis 31. Oktober 2025 für Initiativen eingereicht werden, die im Oktober, November oder Dezember 2024 abgeschlossen werden.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die gelegentliche Organisation von Sportveranstaltungen von provinziellem, regionalem, interregionalem, nationalem oder internationalem Interesse, die innerhalb der Provinz durchgeführt werden und deren voraussichtliche Kosten zwischen 6.000,00 und 25.000,00 € liegen.

Die Veranstaltungen müssen von den zuständigen nationalen Sportverbänden, den angeschlossenen Sportarten, den Sportförderungseinrichtungen, den Verdienstverbänden oder den Militärsportgruppen und den staatlichen Einrichtungen, denen der Sportverein angehört, genehmigt oder in deren Kalender aufgenommen worden sein.

Die folgenden Ausgaben sind förderfähig
(a) Werbung für die Initiative, Veröffentlichung und Verbreitung der Ergebnisse
(b) Miete von Sportanlagen oder -räumen und deren Ausstattung, auch im Freien
c) Dienstleistungen von Schiedsrichtern, Wettkampfrichtern, medizinischem und paramedizinischem Personal, qualifiziertem technischen Personal, gelegentlichen Mitarbeitern
d) Erstattungen für Transport, Verpflegung und Unterkunft im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der unter Buchstabe c) genannten Personen, ohne Kurtaxe;
e) föderale Steuern;
f) Miete von Ausrüstungen, Sportgeräten oder Kraftfahrzeugen;
g) Ambulanz-, Sicherheits- und Sportdienste;
h) Erfrischungen für die Teilnehmer mit einem Höchstbetrag von 20 % der für diese Ausgaben anfallenden Kosten
i) Preise mit einem Höchstbetrag von 3.000,00 € und unter Ausschluss von Geldpreisen.

Die Kosten müssen im Jahr der Präsentation und in dem der Veranstaltung vorausgehenden Quartal entstanden sein. Fällt die Veranstaltung in zwei Kalenderjahre, so gilt sie als in dem Jahr durchgeführt, in dem sie abgeschlossen wird, und die im Quartal vor dem Abschluss und im Jahr des Abschlusses entstandenen Kosten sind förderfähig.

Der Zuschuss wird in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Er kann bis zu einem Höchstsatz von 10 % erhöht werden, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die vom Provinzialrat als besonders wertvoll in Bezug auf die Sportlerkategorien und/oder als besonders relevant für das Gebiet oder die Historie eingestuft werden, oder wenn die Gleichstellung der Geschlechter und/oder der soziale Zusammenhalt besonders gefördert werden.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe a) des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Jeder Antragsteller kann maximal fünf Anträge pro Jahr einreichen.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, die im nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und regelmäßig einem Komitee oder einer Provinzdelegation der nationalen Sportverbände, einer Sportförderorganisation oder einer angeschlossenen Sportdisziplin angehören

Veranstalterkomitees oder Verbände oder Unternehmen, die Sportveranstaltungen oder Events fördern, die keine eigenen registrierten Athleten haben oder weniger als 10 haben, oder die ihre Tätigkeit episodisch und im Wesentlichen auf die organisierten Veranstaltungen beschränkt ausüben oder keinen Jugendbereich haben.

Der Antrag muss vom Präsidenten der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Die Anträge auf Unterstützung im Rahmen des automatischen Verfahrens für Initiativen, die bis zum 30. September abgeschlossen werden, müssen zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden.

Der Zuschussantrag im automatischen Verfahren für Initiativen, die im Oktober, November oder Dezember abgeschlossen werden, muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober des folgenden Jahres eingereicht werden.

Die digitale Abwicklung ist über die Plattform möglich, die durch Anklicken der Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" unten aufgerufen wird. Die Online-Hilfe kann zur Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars genutzt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Aufstellung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen, datiert und unterschrieben.
3. Liste der Ausgabenbelege auf vorbereiteten Formularen, entweder im PDF- oder Excel-Format.
4. Erhalt von quittierten Rechnungskopien oder anderen gleichwertigen Belegen für alle in der Erklärung aufgeführten Ausgaben.
5. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
6. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Zugang zum Service

Antrag auf einen Zuschuss für die Organisation von Sportveranstaltungen (automatisches Verfahren)

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Modifica dei criteri approvati con deliberazione n. 1321 del 30 agosto 2019 attuativi della 'Legge provinciale sullo sport 2016' (l.p. n. 4/2016), integrata con deliberazione n. 674 del 3 maggio 2021

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 08:23

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