Beschreibung
Mit dem Antrag beantragen die Vereinigungen von Agrotourismus-Betreibern einen Zuschuss für die Organisation von Kursen, die in zwei Zeiträumen innerhalb des Bezugsjahres stattfinden sollen(erster Zeitraum: Januar bis Juni - zweiter Zeitraum: Oktober bis Dezember)
Die antragstellenden Verbände reichen einen einzigen Antrag ein, der ein detailliertes Programm der Ausbildungs- und Auffrischungskurse, die im ersten Zeitraum des Bezugsjahres von Januar bis Juni stattfinden sollen, sowie ein Rahmenprogramm der Ausbildungs- und Auffrischungskurse, die im zweiten Zeitraum des Jahres von Oktober bis Dezember stattfinden sollen, enthalten muss.
Förderfähigsind Ausbildungskurse, die ab dem 1. Januar des Bezugsjahres stattfinden, sowie die dafür anfallenden Kosten.
Förderfähig sind Kurse, an denen voraussichtlich mindestens 5 Agrotourismusakteure teilnehmen werden.
Jeder Kurs muss eine Mindestdauer von 4 Stunden haben.
Die Ausbildungs- und Auffrischungskurse müssen folgende Themen abdecken
- Empfang,
- Service,
- Gastfreundschaft,
- Vermarktung und Verkaufsförderung von Trentiner Produkten
- Geschichte des Gebiets und der lokalen Produktion,
- Kommunikation,
- Unternehmensführung,
- Fremdsprachen.
Zuschussfähige Kosten
Die folgenden Kosten, die den Verbänden von Agrotourismus-Betreibern direkt entstehen, sind für die Organisation von Aus- und Fortbildungskursen voll förderfähig
(a) Kosten für Unterricht und Nachhilfe;
(b) Kosten für den Kauf von Verbrauchsmaterial für Übungen
(c) Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, die für die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind und nicht als Leasing eingestuft werden, wobei das beste Angebot von mindestens drei vergleichbaren Angeboten ausgewählt wird
(d) Miete und Anmietung von Unterrichtsräumen und Lehrmitteln
(e) Kosten für die Bekanntmachung von Ausbildungsmaßnahmen;
f) Organisations- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Kurses, die auf 4,00 EUR pro Stunde und Kursteilnehmer, höchstens jedoch auf 1.000,00 EUR pro Kurs, festgesetzt werden.
Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn sie nicht nach den nationalen Mehrwertsteuergesetzen erstattungsfähig ist.
Fernunterrichtsaktivitäten sind förderfähig, sofern der Besitz oder die Verfügbarkeit einer geeigneten IT-Plattform nachgewiesen wird, die die Durchführung der geplanten Aktivitäten und die interaktive Einbindung aller Teilnehmer mit dem Kursleiter oder Tutor gewährleistet.
Der Zuschuss beläuft sich auf 100 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Beihilfe darf nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen kumuliert werden, die von der EU, nationalen, regionalen oder anderen öffentlichen Einrichtungen zur Deckung derselben förderfähigen Kosten gewährt werden.
Dieser Beitrag wird gewährt zu "de minimis und darf den Höchstbetrag von 300.000,00 Euro für jede Vereinigung über einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.