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Zuschüsse für die Organisation von Ausbildungskursen für Akteure des Agrotourismus im Trentino

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Der Zuschuss richtet sich an Verbände von Agrotourismus-Betreibern, die ihren Sitz in der Provinz Trentino haben, für die Organisation von Ausbildungs- und Auffrischungskursen für im Trentino tätige Agrotourismus-Betreiber.

Beschreibung

Mit dem Antrag beantragen die Vereinigungen von Agrotourismus-Betreibern einen Zuschuss für die Organisation von Kursen, die in zwei Zeiträumen innerhalb des Bezugsjahres stattfinden sollen(erster Zeitraum: Januar bis Juni - zweiter Zeitraum: Oktober bis Dezember)

Die antragstellenden Verbände reichen einen einzigen Antrag ein, der ein detailliertes Programm der Ausbildungs- und Auffrischungskurse, die im ersten Zeitraum des Bezugsjahres von Januar bis Juni stattfinden sollen, sowie ein Rahmenprogramm der Ausbildungs- und Auffrischungskurse, die im zweiten Zeitraum des Jahres von Oktober bis Dezember stattfinden sollen, enthalten muss.

Förderfähigsind Ausbildungskurse, die ab dem 1. Januar des Bezugsjahres stattfinden, sowie die dafür anfallenden Kosten.

Förderfähig sind Kurse, an denen voraussichtlich mindestens 5 Agrotourismusakteure teilnehmen werden.

Jeder Kurs muss eine Mindestdauer von 4 Stunden haben.

Die Ausbildungs- und Auffrischungskurse müssen folgende Themen abdecken

  • Empfang,
  • Service,
  • Gastfreundschaft,
  • Vermarktung und Verkaufsförderung von Trentiner Produkten
  • Geschichte des Gebiets und der lokalen Produktion,
  • Kommunikation,
  • Unternehmensführung,
  • Fremdsprachen.

Zuschussfähige Kosten

Die folgenden Kosten, die den Verbänden von Agrotourismus-Betreibern direkt entstehen, sind für die Organisation von Aus- und Fortbildungskursen voll förderfähig

(a) Kosten für Unterricht und Nachhilfe;

(b) Kosten für den Kauf von Verbrauchsmaterial für Übungen

(c) Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, die für die Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind und nicht als Leasing eingestuft werden, wobei das beste Angebot von mindestens drei vergleichbaren Angeboten ausgewählt wird

(d) Miete und Anmietung von Unterrichtsräumen und Lehrmitteln

(e) Kosten für die Bekanntmachung von Ausbildungsmaßnahmen;

f) Organisations- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Kurses, die auf 4,00 EUR pro Stunde und Kursteilnehmer, höchstens jedoch auf 1.000,00 EUR pro Kurs, festgesetzt werden.

Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn sie nicht nach den nationalen Mehrwertsteuergesetzen erstattungsfähig ist.

Fernunterrichtsaktivitäten sind förderfähig, sofern der Besitz oder die Verfügbarkeit einer geeigneten IT-Plattform nachgewiesen wird, die die Durchführung der geplanten Aktivitäten und die interaktive Einbindung aller Teilnehmer mit dem Kursleiter oder Tutor gewährleistet.

Der Zuschuss beläuft sich auf 100 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Beihilfe darf nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen kumuliert werden, die von der EU, nationalen, regionalen oder anderen öffentlichen Einrichtungen zur Deckung derselben förderfähigen Kosten gewährt werden.

Dieser Beitrag wird gewährt zu "de minimis und darf den Höchstbetrag von 300.000,00 Euro für jede Vereinigung über einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.

So geht es

Der Antrag auf Unterstützung muss zusammen mit den entsprechenden Unterlagen bis zum 31. Januar eines jeden Jahres per Post an die Adresse (serv.agricoltura@provincia.tn.it) oder persönlich an den Servizio Agricoltura, Via G.B. Trener 3 - Trento, unter Verwendung des nachstehenden Formulars eingereicht werden.

Befristet bis 2024 der Antrag muss innerhalb von 20 Tagen nach der Genehmigung des Beschlusses über die Durchführungskriterien eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Zuschussantrag sind folgende Unterlagen beizufügen

1) Fortbildungsplan für das Bezugsjahr mit einer detaillierten Liste der geplanten Kurse und der damit verbundenen Kosten für das erste Semester und einem groben Kursprogramm für den Herbstzeitraum von Oktober bis Dezember, das die Titel der Kurse und die Angabe der veranschlagten Gesamtkosten für jeden Kurs enthält.

Unter detaillierten Programm sind die folgenden Punkte anzugeben

- Titel des Kurses,

- Art der Durchführung des Kurses, d. h. persönlich (mit Angabe des Veranstaltungsortes) oder online,

- Name des Schulungsanbieters;

- Dauer (in Stunden)

- Anzahl der erwarteten Teilnehmer;

- Einzelheiten zu den voraussichtlich anfallenden Kosten gemäß der Liste unter "Zuschussfähige Kosten".

Unter Rahmenprogramm sind nur die Titel der Kurse anzugeben, die die Vereinigungen von Agrotourismus-Betreibern im zweiten Zeitraum des Jahres zu veranstalten beabsichtigen, wobei für jeden Kurs die geschätzten Gesamtkosten anzugeben sind.

2) Erklärung zum Datenschutz;

3) Erklärung anstelle der eidesstattlichen Erklärung über die Anwendung oder Nichtanwendung der Quellensteuer.

Weitere Unterlagen

Die begünstigten Verbände müssen bis zum 30. September eines jeden Jahres den endgültigen und detaillierten Fortbildungsplan für den Herbstzeitraum (Oktober - Dezember) mit Angabe der Art der Kurse und der veranschlagten Kosten vorlegen.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Steuermarke
16,00

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 18:01

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