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Zuschüsse für die Erstellung von Orientierungsplänen

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden abhängig,die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswertenverursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Erstellung von zugelassenen Orientierungslaufkarten oder von Karten, die für den Schulunterricht bestimmt und vom lokalen Ausschuss des italienischen Orientierungslauf-Verbandes zertifiziert sind. Dabei kann es sich um folgende Karten handeln:
a) für Sportveranstaltungen neu vermessen werden; in diesem Fall dürfen sie keine Teile bereits bestehender Karten enthalten;
b) eine Überarbeitung oder Erweiterung bestehender Karten für Sportveranstaltungen, sofern seit deren Erstellung oder der letzten Überarbeitung mindestens drei Jahre vergangen sind;
c) von Sportverbänden oder -vereinen für den Schulunterricht im Rahmen von Projekten in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen erstellt werden.

Zuschussfähig sind Ausgaben für:
a) Vorbereitungs- und Vermessungsarbeiten;
b) die Erstellung und Ausarbeitung der Karte;
c) die Zulassung.

Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zu 10.000 Euro, vorbehaltlich des Defizits und der verfügbaren Mittel.

Die förderfähigen Kosten werden wie folgt berechnet:
a) 1.500 Euro pro Quadratkilometer neu vermessener Karten;
b) 750 Euro pro Quadratkilometer für zur Aktualisierung vermessene Karten.

Der Zuschuss ist in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, solange die verfügbaren Mittel reichen.

 

ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden an diesen Vermögenswerten durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse abhängig. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Sportvereine und -verbände, die im Nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und ordnungsgemäß einem Provinzausschuss oder einer Provinzdelegation der nationalen Sportverbände, einer Sportförderungsorganisation oder einem assoziierten Sportverband angeschlossen sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

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Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Eine datierte und unterschriebene Abrechnung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen.
3. Quittierte Kopien der Rechnungen oder anderer Unterlagen mit gleichwertiger Beweiskraft, die sich auf alle in der Abrechnung aufgeführten Ausgaben beziehen.
4. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation.
5. Angabe der erfassten Gesamtfläche.
6. Kopie der Orientierungskarte(n), die vom lokalen Ausschuss des italienischen Orientierungslauf-Verbandes erstellt, genehmigt und beglaubigt wurde(n).
7. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
8. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit einer eigenhändigen Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Anträge auf Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses sind einzureichen:

a)vom 1. Januar bis zum 30. Septemberfür Karten, deren Kosten im selben Jahr der Antragstellung und in jedem Fall bis zum 31. August desselben Jahres angefallen sind;

b)vom 1. Januar bis zum 30. Aprildes Folgejahres für Karten, deren letzte Kosten in den Monaten September, Oktober, November und Dezember des Vorjahres angefallen sind.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 90 Tage beginnen am Tag nach Einreichung des Antrags. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Sobald die Genehmigungsentscheidung rechtskräftig geworden ist, wird die Auszahlung des Zuschusses veranlasst.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:10

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