Es handelt sich um einen Zuschuss für die Erstellung von Orientierungskarten, die für den Schulgebrauch genehmigt oder ausgearbeitet und vom lokalen Komitee des Italienischen Orientierungslaufverbands zertifiziert wurden, wobei es sich handeln kann um
(a) für Sportveranstaltungen neu vermessen werden, wobei sie keine Teile bestehender Karten enthalten dürfen;
b) überarbeitete oder erweiterte bestehende Karten für Sportveranstaltungen, 3 Jahre nach ihrer Erstellung oder letzten Überarbeitung
c) von Sportverbänden oder -vereinen im Rahmen von Projekten in Zusammenarbeit mit Schulen für den Schulgebrauch erstellt werden.
Zuschussfähig sind Ausgaben für
(a) Vorbereitungs- und Vermessungsarbeiten
(b) die Erstellung und Bearbeitung der Karte;
(c) die Genehmigung.
Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen der Höchstgrenze von 10.000 Euro, des Defizits und der verfügbaren Mittel gewährt.
Die zuschussfähigen Ausgaben werden bis zu folgenden Höchstbeträgen berechnet
(a) 1.500 Euro je Quadratkilometer neu vermessener Karten;
b) 750 Euro je Quadratkilometer der zur Aktualisierung aufgenommenen Karten.
Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe b) des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Die Zuschüsse werden in der chronologischen Reihenfolge der Antragstellung und bis zur Höhe der verfügbaren Mittel gewährt.
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| ACHTUNG Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu den Beihilfen und Subventionen der Provinz für die im Handelsregister eingetragenen Begünstigten, die Eigentümer von Immobilien sind, vom Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Schäden durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse an den in Artikel 2424, erster Absatz, Abschnitt Aktiva, Punkt B-II, Ziffern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Vermögenswerten (= Grundstücke und Gebäude Anlagen und Maschinen; industrielle und kommerzielle Ausrüstung), umgesetzt auf Provinzebene durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein und während der gesamten Dauer der Initiativen bestehen bleiben. Die Nichteinhaltung der Versicherungspflicht führt zur Ablehnung des Zuschusses. |