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Zuschüsse für den jugendlichen Amateursport

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungsgegenstände gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, vom Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden abhängig, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Förderung und Unterstützung des Amateursports für junge Sportler im Alter zwischen 5 Jahren – vollendet zum Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft, der in den Bestimmungen des jeweiligen Verbandes/der Sportförderungsorganisation/der zugehörigen Sportart festgelegt ist – und 18 Jahren, die zum Stichtag des Ende der Mitgliedschaft noch nicht vollendet sind. Für Sportler und Sportlerinnen mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.

Der Zuschuss wird in der jährlich festgelegten Höhe gewährt, wobei der Betrag 50 Euro nicht überschreiten darf; die erste Entscheidung über die Aufteilung der Mittel trifft die Landesregierung für jeden Sportler. Bei Sportlern mit Behinderung wird der Betrag verdoppelt.

Der Zuschuss ist in Artikel 16 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Zuschusses muss sich auf die zuletzt abgeschlossene Sportsaison beziehen. Die Sportsaison ist diejenige, die in den vom zuständigen Sportverband, der Sportförderungsorganisation oder der zugehörigen Sportdisziplin genehmigten Bestimmungen festgelegt ist und kann sowohl mit dem Kalenderjahr übereinstimmen als auch sich über zwei Jahre erstrecken.

Der Antrag darf sich ausschließlich auf registrierte Sportler*innen beziehen, die während der Sportsaison mindestens 6 Monate ununterbrochen im Amateurbereich aktiv sind. Ausgeschlossen sind Personen, die an Kursen teilnehmen.

Zugelassen sind nur Sportlerinnen und Sportler, die zum in der Verbandsordnung festgelegten Beginn der Mitgliedschaft das 5. Lebensjahr vollendet haben und zum in der Verbandsordnung festgelegten Ende der Mitgliedschaft das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Sportler mit Behinderung gilt keine Altersgrenze.

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge.

 

ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 ist der Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und Vergünstigungen für Begünstigte , die im Handelsregister eingetragen sind und Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Maschinen sowie industrielle und gewerbliche Ausrüstungen gemäß Artikel 2424, Absatz 1, Abschnitt „Aktiva“, Posten B-II, Nummern 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuchs,die im Rahmen der Geschäftstätigkeit genutzt werden, dem Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden unterliegt, die durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses bestehen und während der gesamten Dauer der Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht – die auf Landesebene durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 – wird der Zuschuss verweigert.

An wen es sich richtet

Amateursportvereine und -verbände, die:
a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind;
b) ordnungsgemäß bei nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportdisziplinen (DSA) oder Sportförderungsverbänden (EPS) oder verdienstvollen Vereinen (AB) oder militärischen Sportgruppen und staatlichen Korps (GSM) angeschlossen sind, die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind;
c) im Laufe des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den vom CONI oder CIP anerkannten Sportarten ausüben, die von den FSN oder DSA geregelt werden;
d) ihren satzungsmäßigen Sitz im Gebiet der Provinz haben;
e) eigene Mitglieder haben;
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, die Sportart im Jugendbereich zu fördern, wie er von den jeweiligen, vom CONI oder vom CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt wird.

Provinzkomitees, -delegationen oder -sektionen der nationalen Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen oder der assoziierten Sportdisziplinen, die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind und auf Provinzebene im Bereich des Amateursports im Namen aller oder eines Teils ihrer angeschlossenen Sportverbände und -vereine tätig sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Die Anträge müssen digital über die Plattform „Stanza del cittadino“ eingereicht werden, auf die Sie zugreifen können, indem Sie unten auf die Schaltfläche „Zum Online-Dienst“ klicken. Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars bietet dieOnline-Anleitung.

Die von den Ausschüssen und Delegationen der Sportverbände und -organisationen, die den Antrag im Namen ihrer angeschlossenen Sportvereine und -verbände stellen, einzureichenden Anlagen können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Vereine und Sportvereine
1. Vollständig ausgefüllter Antrag.
2. Eine Liste sowohl im PDF-Format, abgestempelt und unterzeichnet vom eigenen Verband, der zugehörigen Sportdisziplin, der Sportförderungsorganisation oder dem anerkannten Verein, als auch im Tabellenformat (.xls, .xlss oder .ods), in der Folgendes angegeben ist:

  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Datum der erfolgten Registrierung der Sportlerinnen und Sportler im Alter zwischen 5 und 18 Jahren, die ihre sportliche Tätigkeit während der Sportsaison mindestens 6 Monate lang ununterbrochen ausüben;
  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Datum der erfolgten Registrierung der Sportler*innen mit Behinderung, die älter als 5 Jahre sind und die sportliche Tätigkeit während der Sportsaison mindestens 6 Monate ununterbrochen ausüben;

3. Erklärung des eigenen Verbandes, der zugehörigen Sportart, der Sportförderungsorganisation oder des anerkannten Vereins, in der das Datum des offiziellen Beginns und Endes der Mitgliedschaft gemäß den geltenden Bestimmungen angegeben ist.
4. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.

Provinzkomitees/Delegationen der Sportverbände, der angeschlossenen Sportdisziplinen und der Sportförderungsorganisationen
1. Vollständig ausgefüllter Antrag.

2. Liste sowohl im PDF-Format, abgestempelt und unterzeichnet vom eigenen Verband, der angeschlossenen Sportart, der Sportförderungsorganisation oder dem verdienstvollen Verein, als auch im Tabellenformat (.xls, .xlss oder .ods), in der Folgendes angegeben ist:

  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Datum der erfolgten Mitgliedschaft der Sportlerinnen und Sportler im Alter zwischen 5 und 18 Jahren, die die sportliche Aktivität über einen Zeitraum von mindestens 6 aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb der Sportsaison ausüben;
  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Datum der erfolgten Registrierung der Sportler*innen mit Behinderung, die älter als 5 Jahre sind und die sportliche Tätigkeit während der Sportsaison mindestens 6 Monate ununterbrochen ausüben;

3. Erklärung, in der das Datum des offiziellen Beginns und Endes der Mitgliedschaft gemäß den geltenden Vereinsbestimmungen angegeben ist.
4. Vollmacht zur Einreichung des Antrags und zur Entgegennahme des entsprechenden Zuschusses, unterzeichnet von jedem begünstigten Sportverein/Sportverband.
5. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.

Zeiten und Fristen

Die Anträge müssenjedes Jahr vom 1. Januar bis zum 31. Oktober auf elektronischem Wege eingereicht werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die für den Abschluss des Verfahrens vorgesehenen 90 Tage beginnen am Tag nach Einreichung des Antrags. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Befreiung für gemeinnützige Sportvereine (A.S.D. und S.S.D.)

Zugang zum Service

Beantragung und Auszahlung des Zuschusses für den Jugendamateursport

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.07.2026 12:08

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