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Zuschüsse für den Kauf von Fahrzeugen für den Transport von Sportlern (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Beitrags im Rahmen eines Veranlagungsverfahrens für die Anschaffung von Fahrzeugen für den sicheren kollektiven Transport von Sportlern

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Anschaffung von Fahrzeugen durch Sportverbände und -vereine für den sicheren Sammeltransport von Sportlern unter 25 Jahren für Reisen während der Sportsaison.

Es handelt sich auch um einen Zuschuss für den Kauf von Fahrzeugen durch Komitees, Delegationen oder Provinzsektionen der nationalen Sportverbände für den sicheren Sammeltransport der Athleten ihrer Jugendsportauswahlmannschaften.

Der Zuschuss für die Anschaffung wird in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € und unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Mittel gewährt. Die Mehrwertsteuer ist erstattungsfähig, wenn sie einen Kostenfaktor darstellt.

Der Zuschuss wird auch für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen gewährt, die für den Transport von behinderten Sportlern genehmigt wurden, und zwar in Höhe von 50 % der zuschussfähigen Ausgaben und in jedem Fall bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 €.

Der Zuschuss wird für den Kauf von Neuwagen, Halbjahreswagen und Fahrzeugen mit Null Kilometerstand gewährt. Der Kauf von Gebrauchtfahrzeugen ist zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind
- Höchstkilometerstand von 50.000 km
- Zulassung nicht früher als 4 Jahre vor dem Kaufdatum des Fahrzeugs
- Vorlage einer von einem Vertragshändler oder einer Vertragswerkstatt ausgestellten Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug gemäß den Anweisungen des Herstellers gewartet wurde.

Der Kauf ist nur bei zugelassenen Händlern oder Wiederverkäufern zulässig.

Die erworbenen Kraftfahrzeuge müssen der Klasse M1 oder M2 des Gesetzesdekrets Nr. 285 vom 30. April 1992 entsprechen und für mehr als fünf Personen zugelassen sein.

Der Zuschuss ist in Artikel 15a des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Jeder Antragsteller kann nur einen Zuschussantrag pro Jahr einreichen.

Die Zuschussanträge werden in der chronologischen Reihenfolge ihrer Einreichung geordnet, wobei den erstmals eingereichten Anträgen Vorrang eingeräumt wird.

Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, die Nutzung des Vermögensgegenstands ausschließlich an den Verband oder Sportverein bzw. an das Komitee, die Delegation oder die Provinzsektion des nationalen Sportverbands zu binden.

Er verpflichtet sich außerdem, denselben Vermögenswert für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nicht zu veräußern, unter Androhung des Entzugs des gewährten Zuschusses zuzüglich Zinsen zum geltenden gesetzlichen Zinssatz.

Schließlich verpflichtet er sich, bei der Verwaltungsstelle die Verwendung der territorialen Marke "Trentino" zu beantragen und sich zu verpflichten, die Marke so zu gestalten, dass sie auf dem Fahrzeug, für das der Zuschuss gewährt wurde, besser sichtbar ist.

CUP
Rechnungen, die sich auf den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen beziehen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, gewährt werden oder in irgendeiner Weise auf diese zurückgeführt werden können, müssen den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben oder bei der Vergabe des Anreizes selbst oder bei der Beantragung desselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten.
Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, den Sport in den Jugendbereichen zu fördern, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Provinzausschüsse, Delegationen oder Sektionen der nationalen Sportverbände, die vom CONI oder CIP anerkannt sind, ihren Sitz in der Provinz Trient haben, auf Provinzebene im Amateursportbereich tätig sind und über einen Jugendsportbeauftragten verfügen

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation eingereicht werden.

So geht es

Die Bewerbungen sind in digitaler Form über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die über die Schaltfläche "Zugang zum Dienst" unten aufgerufen werden kann.

Besondere Fälle

Die erworbenen Kraftfahrzeuge müssen der Klasse M1 oder M2 des Gesetzesdekrets Nr. 285 vom 30. April 1992 angehören und für mehr als fünf Personen zugelassen sein.

Im Falle von Unternehmen wird der Beitrag innerhalb der Grenzen der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt.

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Unterstützung muss zwischen dem 1. und 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. bezieht sich auf Anschaffungen, für die nach dem Datum der Antragstellung Ausgabenbelege ausgestellt wurden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am 1. Oktober, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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