Zuschüsse für (automatische) Orientierungskarten

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Antragstellung und die Auszahlung des Zuschusses mit automatischem Verfahren für die Erstellung von Orientierungskarten

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für die Erstellung von Orientierungskarten, die für den Schulgebrauch genehmigt oder ausgearbeitet und vom lokalen Komitee des Italienischen Orientierungslaufverbands zertifiziert wurden, wobei es sich handeln kann um
(a) für Sportveranstaltungen neu vermessen werden, wobei sie keine Teile bestehender Karten enthalten dürfen;
b) überarbeitete oder erweiterte bestehende Karten für Sportveranstaltungen, 3 Jahre nach ihrer Erstellung oder letzten Überarbeitung
c) von Sportverbänden oder -vereinen im Rahmen von Projekten in Zusammenarbeit mit Schulen für den Schulgebrauch erstellt werden.

Zuschussfähig sind Ausgaben für
(a) Vorbereitungs- und Vermessungsarbeiten
(b) die Erstellung und Bearbeitung der Karte;
(c) die Genehmigung.

Der Zuschuss wird in Höhe von 30 % der förderfähigen Ausgaben und in jedem Fall im Rahmen der Höchstgrenze von 10.000 Euro, des Defizits und der verfügbaren Mittel gewährt.

Die zuschussfähigen Ausgaben werden bis zu folgenden Höchstbeträgen berechnet
(a) 1.500 Euro pro Quadratkilometer neu vermessener Karten;
b) 750 Euro je Quadratkilometer der zur Aktualisierung aufgenommenen Karten.

Der Beitrag ist in Artikel 15, Absatz 1, Buchstabe b) des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Die Anträge auf Gewährung und Zahlung des Beitrags werden eingereicht
a) vom 1. Januar bis zum 30. September für Karten, für die die Ausgaben im selben Jahr getätigt wurden
Jahr der Antragstellung, in jedem Fall aber bis zum 31. August desselben Jahres;
b) vom 1. Januar bis zum 30. April des folgenden Jahres für Karten, für die die letzten Ausgaben
in den Monaten September, Oktober, November und Dezember des Vorjahres angefallen sind.

Die Zuschüsse werden in der chronologischen Reihenfolge der Antragstellung bis zur Höhe der verfügbaren Mittel gewährt.

An wen es sich richtet

Sportverbände und -vereine, die im nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind und regelmäßig einem Komitee oder einer Provinzdelegation der nationalen Sportverbände, einer Sportförderungseinrichtung oder einer assoziierten Sportdisziplin angehören.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung vorbereiteten ausfüllbaren Formular eingereicht werden und im statischen PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Aufstellung der getätigten Ausgaben und erzielten Einnahmen, datiert und unterschrieben.
3. Eine quittierte Kopie der Rechnungen oder andere gleichwertige Belege für alle in der Erklärung aufgeführten Ausgaben.
4. Liste der Ausgabenbelege auf einem vorbereiteten Formular, entweder im PDF- oder Tabellenformat.
5. Angabe der gesamten erhobenen Fläche.
6. Kopie der Orientierungskarte(n), die vom lokalen Komitee des Italienischen Orientierungslaufverbands erstellt, genehmigt und beglaubigt wurde(n).
7. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
8. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag mit einer handschriftlichen Unterschrift auf einem eingescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Sobald der Bewilligungsbescheid vollstreckbar geworden ist, wird die Zahlung des Beitrags angeordnet.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:24

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