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Zuschüsse für Unternehmensgründungen 2022

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Zuschüsse zur Förderung der Gründung neuer Unternehmen durch junge Menschen, Frauen und Arbeitslose in der Provinz Trient.

© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Dieser Dienst steht nur noch für die BERICHTERSTATTUNG zur Verfügung. Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Beschreibung

Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss fürExistenzgründer, darunter junge Menschen, Frauen und Arbeitslose(seit mehr als 6 Monaten), mit dem folgende Ziele verfolgt werden:

  • die Gründung neuer Unternehmen zu unterstützen und deren Anlaufkosten zu finanzieren;
  • den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen innerhalb der Provinz zu fördern und damit positive Auswirkungen auf die Region zu erzielen.
Fördermaßnahme

Der Zuschuss wird auf der Grundlage eines Prozentsatzes und unter Bezugnahme aufdie als förderfähig anerkannten Ausgaben festgelegt:

  • Die Mindestausgaben betragen20.000 Euro;
  • Die Ausgabenobergrenze beträgt100.000 Euro.

Um die Art der förderfähigen Ausgaben zu überprüfen, gehen Sie bitte Punkt 7 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG), während Sie den Fördersatzin Punkt 6 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG) nachlesen können.

Der Zuschuss kann in einer oder zwei Raten (erste Rate und Restzahlung) ausgezahlt werden, basierend auf den tatsächlich getätigten und abgerechneten Ausgaben.

Attenzione!

Die Fördermaßnahme wird neu bemessen, wenn die Gesamtsumme der getätigten Ausgaben nicht den Kriterium der territorialen Auswirkung erfüllt: Weniger als 80 % der getätigten Gesamtausgaben wurden nicht bei Lieferanten mit einer Betriebsstätte in der Provinz Trient getätigt.

Beschränkungen

Ausbildungsweg

Vor der abschließenden Berichterstattung muss das antragstellende Unternehmen an einem Schulungsprogramm mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden (Anwesenheitsquote von mindestens 75 % der vorgesehenen Stunden) teilnehmen, das Themen wie Unternehmensstrategie und -innovation, betriebswirtschaftliche und finanzielle Unternehmensführung, Marketing und digitales Marketing, Personalorganisation sowie Kreislaufwirtschaft behandelt.

Verpflichtungen

Der Bezug des Zuschusses ist mit einer Reihe von Verpflichtungen verbunden, die für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab dem Datum der Auszahlung des Zuschusses gelten. Weitere Informationen findest du unter Punkt 11 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG).

Attenzione!

Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen wird die Provinz den Zuschuss teilweise oder vollständig widerrufen. Die vorgesehenen Widerrufsgründe findest du unter Punkt 12 (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG).

An wen es sich richtet

Gründungsunternehmer, die:

  • Eigentümer des neu gegründeten Unternehmens sind und aktiv und ausschließlich die Geschäftsführung und Organisation in ihrer Funktion als Inhaber, gesetzlicher Vertreter oder Gesellschafter ausüben, wie aus dem Handelsregister hervorgeht;
Attenzione!

Ausgeschlossen sindneue Unternehmen, bei denen die Inhaber oder Gesellschafter eine Gesamtbeteiligung von mehr als 20 % halten, sowie Personen, die in den fünf Jahren vor der Gründung des neuen Unternehmens bereits Inhaber oder Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 20 % an einem anderen aktiven Unternehmen waren.

  • Sie müssen mindestens einer der folgenden Kategorien angehören:
    • eine Frau sein;
    • zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung ein junger Mensch im Alter zwischen 18 und 35 Jahren sein;
    • als Arbeitsloser seit mindestens 6 Monaten vor dem Datum der Einreichung des Förderantrags bei einer Arbeitsvermittlungsstelle im Staatsgebiet gemeldet sein.
Attenzione!

Bei Gesellschaften und Genossenschaften gilt das Unternehmen als Jugend- und/oder Frauenunternehmen, wenn der Anteil der weiblichen und/oder jugendlichen Neugründer mindestens 51 %beträgt und Frauen und/oder Jugendliche die Mehrheit in den Verwaltungsorganen stellen. Arbeitslose Männer über 35 Jahre dürfen nur Einzelunternehmen gründen

Zugangsvoraussetzungen

Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen ab dem Datum der Antragstellung:

  • im Eigentum einer oder mehrerer natürlicher Personen stehen und von einem Jungunternehmer gegründet worden sein
  • nicht länger als 12 Monate vor dem Datum der Antragstellung gegründet worden sein, wie aus dem Handelsregisterauszug hervorgeht (Datum in den Gründungsangaben – bei Einzelunternehmen ist das Datum der „Comunicazione Unica“ maßgeblich) 
  • über eine Betriebsstätte im Trentino verfügen
  • über einen primären ATECO-Code verfügen, der zu denin ANHANG Ader allgemeinen Bestimmungen des Landesgesetzes 6/99 aufgeführten Codes gehört, oder über den primären ATECO-Code 59.14.00 (Kinobetrieb):
  • ab dem Datum der Antragstellung im Handelsregister eingetragen sein
  • ein Kleinunternehmen im Sinne der Definition in Anhang I der Allgemeinen Freistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 sein
  • im Sinne der europäischen Rechtsvorschriften unabhängig sein
  • keine laufenden Insolvenzverfahren haben
  • sich nicht in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Freistellungsverordnung (EU) Nr. 651/2014 befinden
Kriterien für die Projektbewertung

Die Bewertung des eingereichten Projekts erfolgt durch die prüfende Stelle (Trentino Sviluppo S.p.A.). Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens wird eine entsprechende Rangliste erstellt.Die Bewertungskriterien finden Sie unter Punkt 9.3 der Ausschreibung (LINK ZUR AUSSCHREIBUNG).

Der Antrag kann gestellt werden von:

  • Inhaber/gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Bevollmächtigter

So geht es

Fristen und Modalitäten für die Einreichung des Antrags

Sie können – auch über einen Bevollmächtigten –ab dem 28. April 2022, 15:00 Uhr, bis spätestens zum 28. Juli 2022, 15:00 Uhr, über die Plattform Agorà einen einzigen Antrag auf Förderung stellen. 

Um den Antrag einzureichen, müssen Sie über das digitale Identitätssystem SPID verfügen.

Attenzione!

Die Fristen für die Einreichung der Anträge sind abgelaufen. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1698 vom 23. September 2022 wurde die Rangliste der zugelassenen Anträge veröffentlicht.

Die Fristen für die Einreichung derAbrechnungen laufen noch.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um den Zuschuss zu erhalten,müssen Sie ein Projektkonzept, den Businessplan und die damit verbundenen bereits angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten einreichen. Bei der Einreichung des Zuschussantrags müssen Sie daher folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein Projektblatt zur Initiative sowie einen Businessplan für die Gründungsphase des Unternehmens (insbesondere müssen Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine vorläufige Bilanz für zwei Jahre erstellen);
  • eine Aufstellung der bereits angefallenen und der noch anfallenden Ausgaben.

Formulare

Zeiten und Fristen

Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Zuständig für die Prüfungsverfahren ist die prüfende Stelle, Trentino Sviluppo SpA.

Frist für den Abschluss der Initiative

Neu! Mit dem Beschluss der Provinzregierung Nr. 1717 vom 22. September 2023 wurde die Frist für den Abschluss der Maßnahme bzw. die Tätigung der Ausgaben (gemäß Punkt 7.1 der Ausschreibung) um 12 Monate verlängert.

Vor der Verlängerung: Die Ausgaben müssen ab dem Datum der Gründung des neuen Unternehmens und innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Mitteilung über die Gewährung des Zuschusses getätigt werden (für diese Fristen ist das Datum der Ausgabenbelege maßgeblich).

Frist für die Abrechnung

Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme bezahlt werden.

Innerhalb derselben Frist muss der Begünstigte den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses (Raten/Restbetrag) unter Verwendung der im Abschnitt „Formulare“ enthaltenen Unterlagen einreichen. Weitere Informationen zur Abrechnung und zu den Voraussetzungen für die Auszahlung des Zuschusses finden Sieunter Punkt 10 der Bekanntmachung (LINK ZUR BEKANNTMACHUNG).

Kosten

Stempelmarke
16 Euro

Zugang zum Service

Authentifizierung

SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Interventi della Provincia per il sostegno dell'economia e della nuova imprenditorialità locale, femminile e giovanile. Aiuti per i servizi alle imprese, alle reti d'impresa, all'innovazione e all'internazionalizzazione. Modificazioni della legge sulla programmazione provinciale.

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Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6. Incentivi alle imprese - Avviso n. 1/2022 - 'Nuova impresa 2022' - Contributi per favorire l'avvio di nuove imprese in Provincia Autonoma di Trento.

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Deliberazione n. 593 di data 8 aprile 2022 con oggetto: 'Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6. Incentivi alle imprese - Avviso n. 1/2022 - 'Nuova impresa 2022' - Contributi per favorire l'avvio di nuove imprese in Provincia Autonoma di Trento.': correzione errore materiale punto 3.1, lettera d. - sez. A (Allegato A).

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Legge provinciale 13 dicembre 1999, n. 6. Incentivi alle imprese - Avviso n. 1/2022 - 'Nuova impresa 2022' - Contributi per favorire l'avvio di nuove imprese in Provincia Autonoma di Trento (D.G.P. n. 593/2022 e s.m.i.): approvazione della graduatoria delle domande e contestuale aumento della dotazione di risorse

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Avviso n. 1/2022 - 'Nuova impresa 2022' - Contributi per favorire l'avvio di nuove imprese in Provincia Autonoma di Trento, di cui alla D.G.P. n. 593/2022 e s.m.i.: specificazione interpretativa

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Avviso n. 1/2022 - 'Nuova impresa 2022' - Contributi per favorire l'avvio di nuove imprese in Provincia Autonoma di Trento, di cui alla D.G.P. n. 593/2022 e s.m.i.: proroga del termine di completamento iniziativa/sostenimento delle spese (punto 7.1 dell'Avviso).

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Modifica delle disposizioni di carattere generale e comune a tutti gli interventi e delle disposizioni specifiche per singoli interventi, ai sensi dell'articolo 6 della legge provinciale n. 6/2023 e relativa apertura dei termini di applicazione e presentazione delle domande di incentivo anche a valere sull'Avviso 'Nuova Impresa 2023'. Disposizioni riguardanti l'applicazione del Regolamento (UE) n. 2023/2831 della Commissione del 13 dicembre 2023

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Kontakt

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Email - Segreteria:
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segreteria@pec.trentinosviluppo.it

Telefono - Segreteria:
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Sito web:
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Trentino Sviluppo S.p.A. ist eine interne Gesellschaft, die sich zu 100 % im Besitz der Autonomen Provinz Trient befindet und das nachhaltige Wachstum des "Systems Trentino" durch die Entwicklung von Maßnahmen und Dienstleistungen zur Unterstützung der Gründung neuer Unternehmensprojekte und der Innovation fördert.

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Letzte Änderung: 16.09.2026 18:58

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