Beschreibung
Es handelt sich um einen Zuschuss für in der Provinz Trient ansässige Unternehmen, Selbstständige und nicht gewerbliche Einrichtungen, die in Werbekampagnen zugunsten von Profi- und/oder Amateursportverbänden und -vereinen investieren, die Sportverbänden, assoziierten Sportdisziplinen und vom CONI oder CIP anerkannten Sportförderungseinrichtungen angeschlossen sind, die im Amateurbereich tätig sind, ihren Sitz in der Provinz Trient haben und kontinuierlich Jugendsportaktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen.
Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der Investition bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt und kann nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die für denselben Zweck aufgrund von provinziellen, staatlichen oder europäischen Bestimmungen gewährt werden. Die Investition darf in keinem Fall weniger als 4.000 € betragen.
Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um alle förderfähigen Anträge zu finanzieren, werden sie anteilig auf alle Begünstigten aufgeteilt.
Der Zuschuss ist in Artikel 17a des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Beitrags muss sich auf die Investition beziehen, die in dem Jahr vor der Antragstellung getätigt wurde.
Der Beitrag wird innerhalb der in der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen festgelegten Grenzen gewährt.