Zuschüsse für Sportsponsoring

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Informationen für die Einreichung von Anträgen auf Gewährung und Zahlung von Zuschüssen zu den Ausgaben für Werbekampagnen, einschließlich Sponsoring, zugunsten von Sportverbänden und -vereinen mit Sitz in der Provinz Trient.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Zuschuss für in der Provinz Trient ansässige Unternehmen, Selbstständige und nicht gewerbliche Einrichtungen, die in Werbekampagnen zugunsten von Profi- und/oder Amateursportverbänden und -vereinen investieren, die Sportverbänden, assoziierten Sportdisziplinen und vom CONI oder CIP anerkannten Sportförderungseinrichtungen angeschlossen sind, die im Amateurbereich tätig sind, ihren Sitz in der Provinz Trient haben und kontinuierlich Jugendsportaktivitäten auf dem Gebiet der Provinz durchführen.

Der Zuschuss wird in Höhe von 50 % der Investition bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € gewährt und kann nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die für denselben Zweck aufgrund von provinziellen, staatlichen oder europäischen Bestimmungen gewährt werden. Die Investition darf in keinem Fall weniger als 4.000 € betragen.

Sollten die verfügbaren Mittel nicht ausreichen, um alle förderfähigen Anträge zu finanzieren, werden sie anteilig auf alle Begünstigten aufgeteilt.

Der Zuschuss ist in Artikel 17a des Provinzialgesetzes Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016" vom 21. April 2016 vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag auf Gewährung und Auszahlung des Beitrags muss sich auf die Investition beziehen, die in dem Jahr vor der Antragstellung getätigt wurde.

Der Beitrag wird innerhalb der in der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen festgelegten Grenzen gewährt.

An wen es sich richtet

Unternehmen, die ihren Sitz in der Provinz Trient haben.
Selbstständige mit Sitz in der Provinz Trient.
Nicht-gewerbliche Einrichtungen mit Sitz in der Provinz Trient.

Der Antrag muss vom Eigentümer oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.

So geht es

Die Bewerbungen sind in digitaler Form über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die durch Anklicken der nachstehenden Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" aufgerufen werden kann.

Die von den Antragstellern vorzulegenden Anlagen können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Kopie des Vertrags/der Verträge, der/die mit dem/den Investitionsempfänger(n) geschlossen wurde(n). Der Vertrag muss sich auf das Jahr beziehen, auf das sich die Investition bezieht, und muss im selben Jahr oder im Falle eines Mehrjahresvertrags in den Vorjahren abgeschlossen worden sein. Im Falle einer sich über zwei Jahre erstreckenden Sportsaison wird für jeden Verband oder Verein nur eine Investition pro Jahr und pro Antrag anerkannt, die sich entweder auf die zu Ende gehende oder auf die beginnende Sportsaison bezieht.
  2. Kopie der Sponsoring-Rechnung(en), die im Jahr vor der Antragstellung ausgestellt wurde(n).
  3. Kopie der Zahlung(en), die mit den in Artikel 23 der Gesetzesverordnung Nr. 241 vom 9. Juli 1997 genannten Zahlungsmitteln (andere Mittel als Bargeld) bis zum 30. April des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, erfolgt ist.
  4. Bescheinigung über die getätigten Investitionsausgaben, ausgestellt vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der antragstellenden Einrichtung oder von einem in das Register der Rechnungsprüfer eingetragenen Wirtschaftsprüfer oder von einem in das Register der Wirtschaftsprüfer oder in das Register der Arbeitsberater eingetragenen Fachmann oder vom Leiter des Steuerhilfezentrums.
  5. Erklärung des Vorsitzenden des Provinzkomitees, der Delegation oder der Sektion des zuständigen Sportverbands, der angeschlossenen Sportdisziplin oder der Sportförderungseinrichtung über die Zugehörigkeit des/der Sportvereine(s) oder -verbände(s), denen die Investition zugute kommt, sowie über die kontinuierliche Durchführung von Jugendsportaktivitäten auf dem Gebiet der Provinz
  6. Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung des Zuschussempfängers über die Höhe der in Italien im Steuerjahr vor der Antragstellung erzielten Einnahmen, die weniger als 15 Millionen Euro betragen. Die Einnahmen werden gemäß Artikel 85 Absatz 1 Buchstaben a) und b) des Präsidialdekrets Nr. 917 vom 22. Dezember 1986 "Approvazione del testo unico delle imposte sui redditi" ermittelt.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Bewerbungsfrist läuft vom 1. bis 31. Mai eines jeden Jahres.

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 120 Tage für den Abschluss des Verfahrens beginnen am 1. Juni, dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Sobald der Bewilligungsbescheid vollstreckbar geworden ist, wird die Zahlung des Beitrags angeordnet.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 01.07.2025 12:09

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