Beschreibung
Mit diesem Zuschuss sollen die Sporteinrichtungen in der Provinz Trient, die in dem durch das Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 8. September 2023 genehmigten Gesamtplan für olympische Arbeiten enthalten sind, mit Anlagen und/oder Sportgeräten ausgestattet werden, die ganzjährig die Ausübung von Sportarten ohne Wettkampfcharakter auf dem Eis ermöglichen.
Ausgaben für Sportgeräte sind nur zulässig, wenn sie für den Betrieb der bezuschussten Anlage unbedingt erforderlich sind.
Die Höhe des Zuschusses - vorgesehen in Artikel 4 sexies des Provinzgesetzes Nr. 8 vom 18. Mai 2021 "Außerordentliche Maßnahmen für die Organisation der fünfundzwanzigsten Olympischen Winterspiele und der vierzehnten Paralympischen Winterspiele 2026" - entspricht 90 % der förderfähigen Ausgaben und liegt in jedem Fall innerhalb der Höchstgrenze von 200.000 Euro für jeden eingereichten Antrag.
Technische Ausgaben, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge und Unvorhergesehenes, werden jeweils bis zu einem Höchstbetrag von 10 % anerkannt.
Die Mindestausgaben sind auf 80.000 Euro festgesetzt.
Der Zuschuss wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt.
Die Durchführungskriterien für die Gewährung des Zuschusses sind im Beschluss Nr. 1409 des Provinzialrats vom 6. September 2024 festgelegt.
Beschränkungen
Der Beitrag wird im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt.
CUP
Ab dem 1. Juni 2023 müssen Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.