Zuschüsse für Sporteinrichtungen im Rahmen des olympischen Werkplans (Antrag)

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Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung eines Zuschusses für die Ausstattung der Sportanlagen in der Provinz Trient, die im Gesamtplan der olympischen Arbeiten enthalten sind, der durch das Dekret des Ministerpräsidenten vom 8. September 2023 genehmigt wurde, mit Sportanlagen oder -geräten, die die Ausübung von Eissportarten ohne Wettkampfcharakter während des ganzen Jahres ermöglichen, gemäß Artikel 4 sexies des Provinzgesetzes Nr. 8 vom 18. Mai 2021. Abgabetermin: Montag, 30. September 2024.

Beschreibung

Mit diesem Zuschuss sollen die Sporteinrichtungen in der Provinz Trient, die in dem durch das Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 8. September 2023 genehmigten Gesamtplan für olympische Arbeiten enthalten sind, mit Anlagen und/oder Sportgeräten ausgestattet werden, die ganzjährig die Ausübung von Sportarten ohne Wettkampfcharakter auf dem Eis ermöglichen.

Ausgaben für Sportgeräte sind nur zulässig, wenn sie für den Betrieb der bezuschussten Anlage unbedingt erforderlich sind.

Die Höhe des Zuschusses - vorgesehen in Artikel 4 sexies des Provinzgesetzes Nr. 8 vom 18. Mai 2021 "Außerordentliche Maßnahmen für die Organisation der fünfundzwanzigsten Olympischen Winterspiele und der vierzehnten Paralympischen Winterspiele 2026" - entspricht 90 % der förderfähigen Ausgaben und liegt in jedem Fall innerhalb der Höchstgrenze von 200.000 Euro für jeden eingereichten Antrag.

Technische Ausgaben, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge und Unvorhergesehenes, werden jeweils bis zu einem Höchstbetrag von 10 % anerkannt.

Die Mindestausgaben sind auf 80.000 Euro festgesetzt.

Der Zuschuss wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt.

Die Durchführungskriterien für die Gewährung des Zuschusses sind im Beschluss Nr. 1409 des Provinzialrats vom 6. September 2024 festgelegt.

Beschränkungen

Der Beitrag wird im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 2831/2023 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt.

CUP
Ab dem 1. Juni 2023 müssen Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Anreize für produktive Tätigkeiten sind, die aus irgendeinem Grund und in irgendeiner Form von einer öffentlichen Verwaltung, auch über andere öffentliche oder private Einrichtungen, ausgezahlt werden oder in irgendeiner Weise auf sie zurückgeführt werden können, den eindeutigen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Konzessionsurkunde angegeben ist oder zum Zeitpunkt der Gewährung des Anreizes selbst oder zum Zeitpunkt des Antrags auf denselben mitgeteilt wird. Diese Verpflichtung ist in Artikel 5, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 - umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 - enthalten. Die operativen Angaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A des Provinzialratsbeschlusses Nr. 728 vom 23. Mai 2024 aufgeführt.

An wen es sich richtet

Verwaltungsorgane der Sportanlagen, für die ein Zuschuss beantragt wird.

Sportverbände und -vereine, die regelmäßige Nutzer der Einrichtung sind, für die ein Zuschuss beantragt wird, und die im nationalen Register für Amateursportaktivitäten eingetragen sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Organisation/Körperschaft unterzeichnet sein.

So geht es

Der Antrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht werden. Er kann im PDF- oder JPG-Format an den zertifizierten Briefkasten serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt oder persönlich im Büro für Sportaktivitäten abgegeben werden.

Besondere Fälle

Werden mehrere Anträge für ein und dieselbe Einrichtung eingereicht, wird derjenige zugelassen, der die meisten Stunden der kostenlosen Nutzung der Einrichtungen und/oder Sportgeräte garantiert, die Gegenstand des Beitrags für die Annäherung an die Disziplinen des Eissports durch Jungen und Mädchen der Primar- und Sekundarstufe sind.

Das Verfahren bezüglich der Anträge, die aufgrund der Ausschöpfung der Mittel nicht finanziert werden können, wird mit einer Entscheidung über die Nichtannahme abgeschlossen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.

2. Von einem qualifizierten Techniker unterzeichneter technisch-beschreibender Bericht, der Folgendes enthält

  • die Gründe für den Eingriff in Bezug auf die spezifische Nutzbarkeit und die Herangehensweise an die Eisdisziplinen
  • die Beschreibung des Eingriffs, wobei die Elemente hervorzuheben sind, die seine Qualität und Eignung kennzeichnen
  • die Hinweise auf die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und der von den geltenden Sportvorschriften geforderten technischen Merkmale;
  • die Liste der erhaltenen Genehmigungen und eine Erklärung, dass keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind und dass das erstellte Projekt auch alle in den Genehmigungen genannten Anforderungen berücksichtigt hat
  • die Einhaltung der in den Durchführungskriterien des Beschlusses Nr. 1409 vom 6. September 2024 festgelegten Verpflichtungen;
  • die Art und Weise, in der die Maßnahme, für die ein Zuschuss gewährt wird, in die bestehenden Anlagen integriert wird.

3. Wirtschaftlicher Kostenvoranschlag für die Arbeiten. Die voraussichtlichen Kosten werden ermittelt, indem auf die Mengen der geplanten Arbeiten die entsprechenden parametrischen Preise oder standardisierten Kosten angewandt werden, die von öffentlichen Einrichtungen ausgearbeitet oder aus zuverlässigen Quellen abgeleitet wurden. Alternativ können die Kosten von ähnlichen Arbeiten oder von Marktstudien, die aus zwei oder mehr Schätzungen bestehen, abgeleitet werden.

4. Wirtschaftlicher Rahmen des Projekts.

5. Zeitplan für die Interventionen.

6. Graphische Darstellungen des Ist-Zustandes, des Projekts und des Vergleichszustandes in einem geeigneten Maßstab.

7. Fotografische Dokumentation des Ist-Zustandes.

8. Stellungnahme des Referenzverbands und des CONI.

9. Kopie des Beschlusses des zuständigen Organs der Gemeinde, der die Arbeiten an Bauwerken oder Flächen genehmigt, die der Gemeinde gehören oder über die die Gemeinde für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren verfügen kann, sowie eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers der Fläche oder des Gebäudes, an dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen, falls dieser nicht die Gemeinde ist.

10. Auszug aus dem Protokoll des Verwaltungsrats der antragstellenden Einrichtung, in dem das Projekt und der entsprechende Finanzplan genehmigt und die kostenlose Nutzung der Sportanlagen oder -geräte für die Einführung in die jeweilige Sportart für Jungen und Mädchen der Primar- und Sekundarstufe (Grundschule und weiterführende Schule) gewährt wird.

11. Selbstzertifizierung zur Bekämpfung der Mafia gemäß Artikel 88 Absatz 4-bis und Artikel 89 des Gesetzesdekrets Nr. 159 vom 6. September 2011, sofern erforderlich.

12. Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.

13. Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers, wenn der Antrag handschriftlich und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, bleibt die Frist für den Abschluss des Verfahrens bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt, und die geplanten Maßnahmen müssen entsprechend dem dem Antrag beigefügten Zeitplan durchgeführt werden und es muss darüber berichtet werden.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Misure straordinarie per l'organizzazione dei venticinquesimi giochi olimpici invernali e dei quattordicesimi giochi paralimpici invernali 2026 e modificazioni della legge provinciale 8 settembre 1997, n. 13, in materia di valutazione dell'impatto ambientale delle opere pubbliche

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Approvazione dei criteri attuativi dei contributi per la realizzazione di interventi volti a dotare gli impianti sportivi inseriti nel Piano complessivo delle opere olimpiche di strutture o attrezzature che consentano la pratica sportiva su ghiaccio nell'intero arco dell'anno, in attuazione dell'articolo 4 sexies della legge provinciale 18 maggio 2021, n. 8 come introdotto dall'art. 25 della legge provinciale 5 agosto 2024, n. 9 e riparto fondi sul capitolo 358300 dell'esercizio finanziario 2024.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:02

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