Beschreibung
Dies ist der Antrag, den Sportorganisationen stellen, die einen Zuschuss zur Förderung von einjährigen Projekten erhalten haben, die darauf abzielen, die Zugangsbedingungen zu verbessern, die Teilnahme der gesamten Bevölkerung zu fördern und die Zahl der Menschen – auch mit körperlichen, geistigen und sensorischen Behinderungen – zu erhöhen, die sich körperlich betätigen, Sport treiben und spielen.
Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits und des bewilligten Zuschusses.
Bei Projekten, die speziell auf Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen und/oder auf die Gleichstellung der Geschlechter und/oder den sozialen Zusammenhalt und/oder das Erlernen und die Umsetzung der olympischen und paralympischen Werte ausgerichtet sind, kann der Zuschuss auf 90 % der förderfähigen Ausgaben erhöht werden.
Der Zuschuss ist in Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.
| CUP |
| Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermittel für produktive Tätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 – eingeführt. Falls die CUP-Nummer nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura. |