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Zuschüsse für Projekte im Bereich „Sport für alle“ (Auszahlung)

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Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Beschreibung

Dies ist der Antrag, den Sportorganisationen stellen, die einen Zuschuss zur Förderung von einjährigen Projekten erhalten haben, die darauf abzielen, die Zugangsbedingungen zu verbessern, die Teilnahme der gesamten Bevölkerung zu fördern und die Zahl der Menschen – auch mit körperlichen, geistigen und sensorischen Behinderungen – zu erhöhen, die sich körperlich betätigen, Sport treiben und spielen.

Der Zuschuss wird in Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens bis zur Höhe des Defizits und des bewilligten Zuschusses. 

Bei Projekten, die speziell auf Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen und/oder auf die Gleichstellung der Geschlechter und/oder den sozialen Zusammenhalt und/oder das Erlernen und die Umsetzung der olympischen und paralympischen Werte ausgerichtet sind, kann der Zuschuss auf 90 % der förderfähigen Ausgaben erhöht werden.

Der Zuschuss ist in Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a) des Landesgesetzes Nr. 4 vom 21. April 2016 „Landesgesetz über den Sport 2016“ vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antragsteller muss zuvor einen Förderantrag gestellt haben, und die Förderung muss ihm durch einen Beschluss des Leiters der für Sport zuständigen Landesbehörde bewilligt worden sein.

CUP

Rechnungen über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen, die Gegenstand öffentlicher Fördermittel für produktive Tätigkeiten sind und aus welchem Grund und in welcher Form auch immer von einer öffentlichen Verwaltung gewährt werden, auch über andere öffentliche oder private Stellen oder in irgendeiner Weise auf diese zurückzuführen sind, müssen den einheitlichen Projektcode (CUP) enthalten, der in der Bewilligungsurkunde angegeben oder zum Zeitpunkt der Gewährung der Förderung bzw. zum Zeitpunkt der Beantragung derselben mitgeteilt wurde. Diese Verpflichtung wurde in Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 13 vom 24. Februar 2023 – umgewandelt durch das Gesetz Nr. 41 vom 21. April 2023 und geändert durch das Gesetz Nr. 213 vom 30. Dezember 2023 – eingeführt.
Die operativen Vorgaben zur Anwendung des CUP sind in Anhang A zumBeschluss der Landesregierung Nr. 728 vom 23. Mai 2024 festgelegt.

Falls die CUP-Nummer nicht in der elektronischen Rechnung angegeben oder vom Veräußerer/Dienstleister falsch angegeben wurde und dieser keine korrekte Neuausstellung vorgenommen hat (= Gutschrift zur Stornierung der Rechnung und Ausstellung einer neuen Rechnung), kann der Erwerber/Auftraggeber den CUP über den Webdienst im Portal „Fatture e Corrispettivi“ im Bereich „Fatture elettroniche ed altri dati IVA“ im Feld „Comunicazioni“ Link „CUP-Ergänzung“ der Steuerbehörde ergänzen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Leitfaden:https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/d/guest/guida-all-utilizzo-del-servizio-di-integrazione-del-cup-in-fattura.

An wen es sich richtet

Ausschüsse, Delegationen oder Landesverbände der nationalen Sportverbände, der Sportförderungsorganisationen und der angeschlossenen Sportarten, die vom CONI oder vom CIP anerkannt sind und auf Landesebene im Bereich des Amateursports tätig sind – oder ihnen angeschlossene Sportvereine oder -verbände, die als Projektleiter beauftragt wurden – denen der beantragte Zuschuss durch einen Beschluss des für Sport zuständigen Leiters der Provinzbehörde gewährt wurde.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet werden.

So geht es

Der Förderantrag muss auf dem von der Verwaltung bereitgestellten ausfüllbaren Formular eingereicht und im statischen PDF- oder JPG-Format an die zertifizierte E-Mail-Adresseserv.sport@pec.provincia.tn.it gesendet werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

BIS ZUM 30.09.2024 EINGEREICHTE FÖRDERANTRÄGE (Beschluss 1605/2022)
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Beschreibender Bericht über die durchgeführten Aktivitäten, datiert und unterschrieben.
3. Abschließender Finanzplan, datiert und unterschrieben.
4. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation.
5. Liste der Teilnehmer an der Initiative.
6. Fotodokumentation der geförderten Maßnahme.
7. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
8. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag mit eigenhändiger Unterschrift auf einem gescannten Dokument und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

FÖRDERANTRÄGE, DIE AB DEM 01.01.2025 EINGEREICHT WURDEN (Beschluss 1897/2024)
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag auf Restzahlung.
2. Abschlussbericht über das durchgeführte Projekt, datiert und unterschrieben.
3. Fotodokumentation.
4. Abschließender Finanzplan, datiert und unterschrieben.
5. Liste der Ausgabenbelege auf dem dafür vorgesehenen Formular, sowohl im PDF-Format als auch als Tabellenkalkulation.
6. Datierte und unterzeichnete Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.
7. Fotokopie eines Ausweisdokuments des Antragstellers, sofern der Antrag eigenhändig und nicht in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters unterzeichnet wurde.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag auf Auszahlung muss nach Abschluss der Maßnahme und in jedem Fall – sofern in dem Bescheid über die Gewährung des Zuschusses nichts anderes angegeben ist – bis zum 31. Dezember des Jahres eingereicht werden, das auf das Jahr der Einreichung des Zuschussantrags folgt.

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung des eingereichten Abrechnungsberichts durch Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto. Werden ergänzende Unterlagen angefordert, wird das Verfahren bis zum Eingang dieser Unterlagen ausgesetzt.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

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Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

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Articolo 5 del D.L. 24 febbraio 2023, n. 13 convertito con L. 21 aprile 2023, n. 41: approvazione prime indicazioni operative riguardanti l'apposizione del Codice unico di progetto (CUP) e modifica dell'Avviso Nuova Impresa 2023 (approvato con deliberazione di Giunta provinciale n. 2015/2023).

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Zuschüsse für Sportprojekte zur Förderung der Teilhabe aller (Antrag)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung eines Förderantrags im Rahmen eines Bewertungsverfahrens.

Zuschüsse für Sportprojekte im Sinne der Bürgerbeteiligung für alle (Anzahlung)

Informationen, Anleitungen, Rechtsvorschriften und Formulare für die Einreichung des Antrags auf Vorauszahlung des bewilligten Zuschusses.

Letzte Änderung: 09.07.2026 18:19

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