Beschreibung
Landwirtschaftliche Betriebe mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können einen Antrag auf die Errichtung von Zäunen stellen, die dazu dienen, das Eindringen von Wildschweinen, Hirschen, Rehen und anderen Wildtierarten – mit Ausnahme von Raubtieren (d. h. Bären und Wölfen) – auf ihre Grundstücke zu verhindern.
Die Anträge sind vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres einzureichen.
Beschränkungen
Antragsteller, die Fördermittel für Präventionsmaßnahmen beantragen, sind verpflichtet,
diese für die landwirtschaftliche Tätigkeit über einen Zeitraum von 10 Jahren ab
dem Datum der Endabnahme für die landwirtschaftliche Nutzung in betriebsfähigem Zustand zu halten. Bei Netzen, die zu bestimmten Jahreszeiten entfernt werden, müssen die
müssen die Netze in der Zeit, in der sie nicht verwendet werden, dennoch auf dem Betrieb aufbewahrt werden.