Beschreibung
Um die Kommunikation für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, hat der Rat in seinem Beschluss Nr. 619 vom 30. April 2026 die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen an die Gemeinden der Autonomen Provinz Trient für die Beseitigung von Kommunikationsbarrieren und die Einrichtung von sensorischen Dekompressionszonen festgelegt, um Projekte zu unterstützen, die
- Integration von städtischer Beschilderung und Sicherheitsschildern mit Hilfsmitteln der alternativen unterstützten Kommunikation (AAC) mit dem Ziel, öffentliche Räume für Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten zugänglicher und inklusiver zu machen
- Einrichtung von sensorischen Dekompressionszonen in oder in der Nähe von Spielbereichen in öffentlichen Parks, um das sensorische Wohlbefinden von Kindern mit Autismus oder anderen sensorischen und kognitiven Behinderungen zu fördern.
Es handelt sich um eine nicht rückzahlbare Beihilfe in Höhe von 80 % der zuschussfähigen Ausgaben, für die folgende Bedingungen gelten
- bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 Euro für Maßnahmen zur Integration von städtischer Beschilderung und/oder Sicherheitshinweisen mit Hilfsmitteln der alternativen unterstützten Kommunikation (AAC);
- bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 Euro für Maßnahmen zur Einrichtung von Zonen der sensorischen Dekompression in oder in der Nähe von Spielplätzen in öffentlichen Parks, durch Räume, die der Reduzierung von Reizen gewidmet sind und auf akustische und/oder visuelle Isolierung ausgerichtet sind.
Beschränkungen
Die antragstellende Gemeinde verliert die Finanzhilfe und muss die als Vorschuss erhaltenen Beträge zurückzahlen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Bewilligungsbescheids die Endabrechnung vorgelegt hat.
Jeder Antrag kann sich nur auf eine der beiden Arten von förderfähigen Maßnahmen beziehen .
Es ist daher nicht möglich, in einem Antrag beide Arten von Maßnahmen zu beantragen.