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Zuschüsse für Gemeinden zur Sanierung von Altlasten

  • Aktiv

Zuschüsse an Gemeinden für die Sanierung von verschmutzten Standorten oder Standorten, an denen umweltschädliche Stoffe vorhanden sind

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von dem nach den Vorschriften zuständigen Gemeindeorgan (Bürgermeister, Gemeindesekretär, Geschäftsführer, Dienststellenleiter) gestellt werden.

So geht es

Das Formular wird heruntergeladen und ausgefüllt, im nicht editierbaren pdf/a-Format gespeichert und digital signiert (Pades- oder Cades-Format) und an die im Formular angegebene PEC oder über die Pi.Tre-Interoperabilität für Verbandsgemeinden übermittelt. Alternativ kann das Formular auch ausgedruckt, von Hand ausgefüllt und unterschrieben, eingescannt und an das PEC oder über die Pi.Tre-Interoperabilität wie im vorherigen Fall übermittelt werden. Die erforderlichen Dokumente (auf dem Formular angegeben) müssen beigefügt werden

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione del testo unico delle leggi provinciali in materia di tutela dell'ambiente dagli inquinamenti

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