An wen es sich richtet
Der Antrag kann von dem nach den Vorschriften zuständigen Gemeindeorgan (Bürgermeister, Gemeindesekretär, Geschäftsführer, Dienststellenleiter) gestellt werden.
Zuschüsse an Gemeinden für die Sanierung von verschmutzten Standorten oder Standorten, an denen umweltschädliche Stoffe vorhanden sind