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Zuschüsse für Betreiber von Berghütten zur Wasserversorgung

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So beantragen Sie einen Zuschuss für Betreiber von Berghütten, die auf dem Landweg weder mit motorisierten Transportfahrzeugen noch mit Seilbahnen erreichbar sind, für die Wasserversorgung im Jahr 2026

Beschreibung

Die Zuschüsse werden für das Jahr 2026 an Betreiber von Berghütten gewährt, dieauf dem Landweg weder mit Kraftfahrzeugen noch mit Seilbahnen erreichbar sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und auch die vorgeschriebene Mindestöffnungszeit vom 20. Juni bis zum 20. September sicherzustellen.

Der Zuschuss kann bei nachgewiesener Wasserknappheit für die Kosten des Hubschraubertransports zur Wasserversorgung beantragt werden, und zwar für den Zeitraum vom 20. Juni 2026 bis zum 10. Oktober 2026.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von Betreibern von Berghütten gestellt werden, die auf dem Landweg nicht mit Kraftfahrzeugen oder Seilbahnen erreichbar sind.

So geht es

Der Förderantrag mussbis zum31. Oktober 2026 beider Tourismusabteilungeingereichtwerden. Dazu ist das entsprechende Formular zu verwenden und an die zertifizierte E-Mail-Adresse serv.turismo@pec.provincia.tn.it zu senden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Rechnungen für den mit dem Hubschrauber durchgeführten Transport sowie Unterlagen, die die erfolgte Zahlung belegen. Die Zahlung der Kosten muss per Bank- oder Postüberweisung erfolgen, aus der der Zahlungsempfänger, die Nummer und das Datum des Zahlungsbelegs hervorgehen;
  • Nachweise für den durchgeführten Transport (z. B.: technisches Bordbuch, Flugberichte, Foto- oder Videomaterial mit Datum und Uhrzeit des Fluges, Transportanfragen, aus denen der Zweck des Fluges hervorgeht, Presseartikel usw.);
  • Unterlagen, die die Wasserknappheit der bestehenden Wasserversorgungsanlage der Berghütte belegen (z. B.: Fotodokumentation, von der Gemeinde ausgestellte Genehmigung zur Wasserversorgung, Rechnung über eine außerplanmäßige Wasserversorgung usw.).

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Oktober 2026

45 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren beginnt mit Ablauf der für die Einreichung des Antrags festgelegten Frist (31. Oktober 2026). Innerhalb dieser Frist prüft die Tourismusbehörde, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, ermittelt die Höhe des zustehenden Zuschusses und trifft die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses.

Im Falle einer Bewilligung des Zuschusses wird dem Betreiber auch die erfolgte Auszahlung des Zuschusses mitgeteilt.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Antrag auf Zuschuss

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate

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Approvazione del regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 'Ordinamento dei rifugi alpini, bivacchi, sentieri e vie ferrate', come modificata dalla legge provinciale 15 novembre 2007, n.

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Approvazione dei criteri e delle modalità per la concessione di agevolazioni ai gestori di rifugi alpini non raggiungibili via terra con veicoli di trasporto a motore o con linee funiviarie per l''approvvigionamento idrico per l''anno 2026 (articolo 30 ter, comma 1 quater, della legge provinciale 15 marzo 1993, n. 8 "Legge provinciale sui rifugi e sui sentieri alpini").

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 02.10.2026 18:02

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