Beschreibung
Die Zuschüsse werden für das Jahr 2026 an Betreiber von Berghütten gewährt, dieauf dem Landweg weder mit Kraftfahrzeugen noch mit Seilbahnen erreichbar sind, um die Sicherheit zu gewährleisten und auch die vorgeschriebene Mindestöffnungszeit vom 20. Juni bis zum 20. September sicherzustellen.
Der Zuschuss kann bei nachgewiesener Wasserknappheit für die Kosten des Hubschraubertransports zur Wasserversorgung beantragt werden, und zwar für den Zeitraum vom 20. Juni 2026 bis zum 10. Oktober 2026.