Beschreibung
Die Zuschüsse werden den Betreibern von Berghütten jährlich gewährt, um die vorgeschriebene saisonale Öffnungszeit (vom 20. Juni bis zum 20. September) sicherzustellen.
Der Zuschuss kann jedes Jahr beantragt werden und beträgt:
- 3.000,00 Euro für Hütten mit bis zu 50 Gästebetten;
- 4.000,00 Euro für Hütten mit mehr als 50 Gästebetten.
Beschränkungen
Der Betreiber ist verpflichtet, die saisonale Mindestöffnungszeit vom 20. Juni bis zum 20. September einzuhalten. Im Falle einer Abweichung von diesem Zeitraum wird der Zuschuss proportional zur tatsächlichen Anzahl der Tage neu berechnet.