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Zuschüsse für Bauarbeiten in gleichwertigen Kindergärten

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Antrag auf einen Zuschuss für Bauarbeiten an gleichwertigen Kindergartenstandorten.

Beschreibung

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß Artikel 106 c. 2 des Provinzialgesetzes 5/2006 für die Durchführung von Bauarbeiten (ordentliche, dringende, kostenüberschreitende) in Bezug auf Gebäude, die als Kindergärten genutzt werden oder genutzt werden sollen.

Die Arbeiten, für die der Zuschuss beantragt wird, müssen noch nicht begonnen worden sein.

Beschränkungen

Zustimmung zur Festlegung der Nutzungsbeschränkung für das Gebäude, das Gegenstand der Baumaßnahme ist.

An wen es sich richtet

Die Eigentümer von Gebäuden, die als gleichwertige Kindergärten genutzt werden oder genutzt werden sollen, oder die Träger von gleichwertigen Kindergärten, soweit es sich um Gebäude handelt, die anderen Körperschaften als Städten und Gemeinden gehören.

So geht es

Reichen Sie das Antragsformular fristgerecht per Post, per Postwurfsendung oder direkt bei der zuständigen Provinzialverwaltung ein und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.

Zeiten und Fristen

Für normale Interventionen und für Ausgabenüberschreitungen bei bereits finanzierten Interventionen müssen die Anträge zwischen dem 1. und 31. Januar eines jeden Jahres eingereicht werden.
Für Soforthilfemaßnahmen können die Anträge zu jeder Zeit des Jahres eingereicht werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Zulassung zum Zuschuss: 90 Tage ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen für gewöhnliche Arbeiten und für Kostenüberschreitungen; 30 Tage ab dem Tag nach Eingang des Antrags für dringende Arbeiten.Gewährung des Zuschusses: 90 Tage ab dem Tag nach Eingang der erforderlichen Unterlagen für gewöhnliche Arbeiten und für Kostenüberschreitungen; 30 Tage ab dem Tag nach Eingang der erforderlichen Unterlagen für dringende Arbeiten. Gewährung des Zuschusses: 90 Tage ab dem Tag nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen für gewöhnliche Arbeiten und für Kostenüberschreitungen; 30 Tage ab dem Tag nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen für dringende Arbeiten.Aktualisierung des Datums für den Beginn der Arbeiten: 45 Tage ab dem Tag nach Erhalt des Antrags.Aktualisierung des Datums für die Berichterstattung über die Arbeiten: 60 Tage ab dem Tag nach Erhalt des Antrags.

Kosten

Stempel
16,00 Euro

falls bei Antragstellung fällig

Steuermarke
2,00 Euro

wenn fällig bei Zahlungsantrag

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 18:58

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