Beschreibung
Landwirtschaftliche Betriebe mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können den Bau von Zäunen beantragen, um das Eindringen von Wildschweinen, Hirschen, Rehen und anderen Wildtierarten, die keine Raubtiere sind (d.h. keine Bären und Wölfe), auf ihre Flächen zu verhindern.
Anträge können vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gestellt werden.
Beschränkungen
Die Antragsteller für Präventionsmaßnahmen sind verpflichtet
während eines Zeitraums von 10 Jahren ab dem Datum der endgültigen Abnahme in gutem Zustand für die landwirtschaftliche Tätigkeit zu erhalten.
ab dem Datum der endgültigen Abnahme. Im Falle von Netzen, die zu bestimmten Zeiten des Jahres entfernt werden können, müssen die
müssen die Netze in der Jahreszeit, in der sie nicht verwendet werden, auf jeden Fall im Betrieb verbleiben.