Zuschüsse für Amateursportaktivitäten von Jugendlichen

  • Aktiv

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare zur Beantragung und Auszahlung von Zuschüssen mit automatischem Verfahren für den Jugendamateursport

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Amateursportaktivitäten junger Athleten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung ihrer Mitgliedschaft gemäß den Bestimmungen des Verbandes/der Sportförderungseinrichtung/der assoziierten Sportdisziplin, der sie angehören, zwischen 5 und 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer Mitgliedschaft nicht älter als 18 Jahre sind. Für Sportler mit Behinderungen ist keine Altersgrenze festgelegt.

Der Beitrag wird in der Höhe gewährt, die jährlich mit dem ersten Mittelzuweisungsbeschluss des Provinzialrats für jeden Athleten festgelegt wird und 50 Euro nicht übersteigt. Bei behinderten Sportlern wird der Betrag verdoppelt.

Der Beitrag ist in Artikel 16, Absatz 2 des Provinzialgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag auf Finanzhilfe und die Auszahlung des Beitrags müssen sich auf die letzte abgeschlossene Sportsaison beziehen. Die Sportsaison ist diejenige, die in den vom jeweiligen Sportverband / der Sportförderungseinrichtung / der angeschlossenen Sportdisziplin genehmigten Vorschriften festgelegt ist und kann sowohl mit dem Kalenderjahr übereinstimmen als auch zwei Jahre überspannen.

Der Antrag muss sich ausschließlich auf registrierte Athleten beziehen, die während der Sportsaison mindestens sechs Monate lang ununterbrochen Amateurtätigkeiten ausüben. Ausgeschlossen sind Athleten, die im Amateurbereich tätig sind.

Es werden nur Athleten zugelassen, die am Tag der Eröffnung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 5 Jahren erreicht haben und am Tag der Beendigung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 18 Jahren nicht überschritten haben. Für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen ist keine Altersgrenze vorgesehen.

Die Stipendien werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die auf die Förderung des Sports in den Jugendbereichen abzielt, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Komitees, Delegationen oder Provinzsektionen der nationalen Sportverbände, Sportförderungseinrichtungen oder assoziierten Sportarten, die vom CONI oder CIP anerkannt sind und auf Provinzebene im Amateurbereich tätig sind, im Namen aller oder eines Teils der ihnen angeschlossenen Sportverbände und -vereine.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Die Anträge sind vom 1. Januar bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres digital über die Plattform "Stanza del cittadino" einzureichen, die durch Anklicken der Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" unten aufgerufen werden kann.

Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars bietet der Online-Leitfaden.

Die Anhänge, die von den Ausschüssen und Delegationen der Verbände und Sportorganisationen, die den Antrag im Namen ihrer angeschlossenen Sportverbände und -vereine stellen, zu erstellen sind, können unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Sportverbände und -vereine
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterschriebener Antrag.
2. Liste im PDF- und Tabellenformat (.xls oder .xlss. oder .ods) - abgestempelt und unterschrieben von ihrem Verband, der angeschlossenen Sportart, der Sportförderungseinrichtung, dem verdienstvollen Verein - mit Angabe der Steuernummer und des Geburtsdatums der Sportler im Alter von 5 bis 18 Jahren und der Behinderten, die die Tätigkeit während der Sportsaison mindestens sechs Monate lang ununterbrochen ausüben.
3. Erklärung ihres Verbandes, der angeschlossenen Sportart, der Sportförderungseinrichtung, der verdienstvollen Vereinigung, mit Angabe des Datums der offiziellen Eröffnung und Beendigung der Mitgliedschaft gemäß den geltenden Vorschriften.
4. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.
Landesausschüsse/Delegationen von Verbänden, angeschlossenen Sportarten, Sportförderungseinrichtungen
1. Vollständig ausgefüllter, datierter und unterzeichneter Antrag.
2. Liste im PDF- und Tabellenformat (.xls oder .xlss. oder .ods) - gestempelt und unterschrieben - aufgeschlüsselt nach den einzelnen angeschlossenen Sportverbänden/Unternehmen mit Angabe der Steuernummer und des Geburtsdatums der Sportlerinnen und Sportler im Alter von 5 bis 18 Jahren und der Menschen mit Behinderungen, die die Tätigkeit während der Sportsaison mindestens 6 Monate ununterbrochen ausüben.
3. Erklärung mit Angabe des offiziellen Eröffnungs- und Abschlussdatums der Mitgliedschaft in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
4. Vollmacht für die Einreichung des Antrags und den Einzug des entsprechenden Beitrags, unterzeichnet von jedem begünstigten Verband/Sportverein.
5. Erklärung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.

Zeiten und Fristen

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Zugang zum Service

Beantragung und Auszahlung des Zuschusses für den Jugendamateursport

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione della Giunta provinciale n. 1897 del 22 novembre 2024, modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024

Weiterlesen

Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 'Legge provinciale sullo sport 2016'.

Weiterlesen

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:50

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren