Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Zuschüsse für Amateursportaktivitäten von Jugendlichen

  • Aktiv

Informationen, Anweisungen, Vorschriften und Formulare für die Beantragung und Auszahlung des Zuschusses.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

ANMERKUNG

Ab dem 1. April 2026 unterliegt der Zugang zu den Beihilfen und Subventionen der Provinz für im Handelsregister eingetragene Begünstigte, die im Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, industrieller und kommerzieller Ausrüstung im Sinne von Artikel 2424, erster Absatz, Abschnitt Vermögenswerte, Punkt B-II, Nr. 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuches, die für den Betrieb des Unternehmens genutzt werden (auch wenn das Unternehmen kein Eigentumsrecht an ihnen hat), unterliegt dem Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Schäden, die durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein und während der gesamten Laufzeit der Initiativen bestehen bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht - auf Provinzebene umgesetzt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 - ist die Verweigerung des Zuschusses vorgesehen.

Beschreibung

Es handelt sich um einen Beitrag zur Förderung und Unterstützung der Amateursportaktivitäten junger Athleten im Alter zwischen 5 Jahren - vollendet am Tag der Eröffnung der Mitgliedschaft, festgelegt durch die Vorschriften des Verbandes/der Sportförderungseinrichtung/der assoziierten Sportdisziplin, der sie angehören - und 18 Jahren, die am Tag der Beendigung der Mitgliedschaft noch nicht überschritten sind. Für behinderte Sportler ist keine Altersgrenze festgelegt.

Der Beitrag wird in der Höhe gewährt, die jährlich mit dem ersten Mittelzuweisungsbeschluss des Provinzialrats für jeden Sportler festgelegt wird, höchstens jedoch in Höhe von 50 Euro. Bei behinderten Sportlern wird der Betrag verdoppelt.

Der Beitrag ist in Artikel 16, Absatz 2 des Provinzgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.

Beschränkungen

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und die Auszahlung des Beitrags müssen sich auf die letzte abgeschlossene Sportsaison beziehen. Die Sportsaison ist diejenige, die in den vom jeweiligen Sportverband / der Sportförderungseinrichtung / der entsprechenden Sportdisziplin genehmigten Vorschriften festgelegt ist und kann sowohl mit dem Kalenderjahr übereinstimmen als auch zwei Jahre überspannen.

Der Antrag darf nur registrierte Athleten betreffen, die während der Sportsaison mindestens sechs Monate lang ununterbrochen Amateurtätigkeiten ausüben. Athleten, die als Amateure tätig sind, sind ausgeschlossen.

Es werden nur Athleten zugelassen, die am Tag der Eröffnung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 5 Jahren erreicht haben und am Tag der Beendigung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 18 Jahren nicht überschritten haben. Für Athleten mit Behinderungen ist keine Altersgrenze festgelegt.

Der Zuschuss wird in der chronologischen Reihenfolge der Einreichung der Anträge gewährt.

 

ACHTUNG

Ab dem 1. April 2026 können die im Handelsregister eingetragenen Begünstigten, die im Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen, Maschinen, industriellen und kommerziellen Ausrüstungen im Sinne von Artikel 2424, erster Absatz, Abschnitt Aktiva, Punkt B-II sind, Zugang zu den Zuschüssen und Subventionen der Provinz haben , Nr. 1), 2) und 3) des Bürgerlichen Gesetzbuches, die für den Betrieb des Unternehmens genutzt werden (auch wenn das Unternehmen kein Eigentumsrecht an ihnen hat), unterliegt dem Abschluss einer Versicherungspolice zur Deckung von Schäden, die durch Naturkatastrophen und katastrophale Ereignisse an diesen Vermögenswerten verursacht werden. Die Versicherungspolice muss zum Zeitpunkt der Gewährung des Zuschusses abgeschlossen sein und während der gesamten Laufzeit der Initiativen bestehen bleiben. Bei Nichteinhaltung der Versicherungspflicht - auf Provinzebene umgesetzt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 2114 vom 19. Dezember 2025 - ist die Verweigerung des Zuschusses vorgesehen.

An wen es sich richtet

Amateursportverbände und -vereine, die:
(a) im nationalen Register für Amateursportaktivitäten (RAS) eingetragen sind
b) regelmäßig nationalen Sportverbänden (FSN) oder assoziierten Sportarten (DSA) oder Sportförderungseinrichtungen (EPS) oder verdienstvollen Vereinigungen (AB) oder vom CONI oder CIP anerkannten Militärsportgruppen und staatlichen Einrichtungen (GSM) angeschlossen sind
c) sie üben während des Sportjahres regelmäßig Aktivitäten in den Disziplinen aus, die von der FSN oder der vom CONI oder CIP anerkannten DSA geregelt werden
d) sie haben ihren Sitz auf dem Gebiet der Provinz;
e) sie haben ihre eigenen Mitglieder
f) eine spezifische Tätigkeit auf dem Gebiet der Provinz ausüben, die darauf abzielt, den Sport in den Jugendbereichen zu fördern, wie sie von der entsprechenden, vom CONI oder CIP anerkannten FSN oder DSA definiert und geregelt werden.

Provinzausschüsse, -delegationen oder -sektionen der nationalen Sportverbände, der Sportförderungseinrichtungen oder der angeschlossenen Sportarten, die vom CONI oder CIP anerkannt sind und auf Provinzebene im Amateurbereich für alle oder einen Teil der ihnen angeschlossenen Sportverbände und -vereine tätig sind.

Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter der Sportorganisation unterzeichnet sein.

So geht es

Die Anträge sind digital über die Plattform "Citizen's Room" einzureichen, die über die Schaltfläche "Zugang zum Online-Dienst" unten aufgerufen werden kann. Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars bietet der Online-Leitfaden.

Die Anhänge, die von den Ausschüssen und Delegationen der Verbände und Sportorganisationen, die sich im Namen ihrer angeschlossenen Sportverbände und -vereine bewerben, zu erstellen sind, können unter dem folgenden Link heruntergeladen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Sportverbände und -vereine
1. Vollständig ausgefüllter Antrag.
2. Liste entweder im PDF-Format, abgestempelt und unterschrieben von Ihrem Verband, der angeschlossenen Sportart, der Sportförderungseinrichtung, dem verdienstvollen Verein oder im Tabellenkalkulationsformat (.xls oder .xlss. oder .ods) mit folgenden Angaben

  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Registrierungsdatum der Sportler zwischen 5 und 18 Jahren, die während der Saison mindestens 6 Monate lang ununterbrochen gespielt haben
  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Datum der Registrierung der behinderten Sportler im Alter von 5 bis 18 Jahren, die während der Sportsaison mindestens 6 Monate lang ununterbrochen spielen;

3. Erklärung ihres Verbandes, der angeschlossenen Sportart, der Sportförderungseinrichtung, des verdienstvollen Vereins, mit Angabe des Datums der offiziellen Eröffnung und Beendigung der Mitgliedschaft gemäß den geltenden Vorschriften.
4. Angaben gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016, datiert und unterzeichnet.

Landesausschüsse/Delegationen von Sportverbänden, angeschlossenen Sportarten, Sportfördereinrichtungen
1. Vollständig ausgefüllter Antrag.

2. Liste entweder im PDF-Format, abgestempelt und unterschrieben von Ihrem Verband, der angeschlossenen Sportart, der Sportförderungseinrichtung, dem verdienstvollen Verein, oder im Tabellenkalkulationsformat (.xls oder .xlss. oder .ods) mit folgenden Angaben

  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Registrierungsdatum der Sportler zwischen 5 und 18 Jahren, die während der Saison mindestens 6 Monate lang ununterbrochen gespielt haben
  • die Steuernummer, das Geburtsdatum und das Datum der Registrierung der behinderten Sportler im Alter von 5 bis 18 Jahren, die während der Sportsaison mindestens 6 Monate lang ununterbrochen spielen;

3. Erklärung mit Angabe des Datums der offiziellen Eröffnung und Schließung der Mitgliedschaft gemäß den geltenden Vorschriften.
4. Vollmacht für die Einreichung des Antrags und den Einzug des entsprechenden Beitrags, die von jedem begünstigten Verband/Sportverein unterzeichnet wird.
5. Datierte und unterzeichnete Erklärung gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.

Zeiten und Fristen

Die Bewerbungen sind vom 1. Januar bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres in digitaler Form einzureichen.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist für den Abschluss des Verfahrens beginnt am Tag nach der Einreichung des Antrags. Werden zusätzliche Unterlagen angefordert, wird die Frist für das Verfahren bis zu deren Eingang ausgesetzt.

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Steuerbefreiung für gemeinnützige A.S.D. und S.S.D.

Zugang zum Service

Beantragung und Auszahlung des Zuschusses für den Jugendamateursport

Einreichung von Vorschlägen für öffentlich-private Partnerschaften (PPP) - Ihre Praktiken

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Modifica della deliberazione n. 1897 del 22 novembre 2024, già modificata con la n. 2215 del 23 dicembre 2024, "Approvazione dei nuovi criteri attuativi della legge provinciale 21 aprile 2016, n. 4 ''Legge provinciale sullo sport 2016''.".

Weiterlesen

Promozione dello sport e dell'associazionismo sportivo trentino

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 20.04.2026 18:03

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren