Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag zur Förderung und Unterstützung der Amateursportaktivitäten junger Athleten im Alter zwischen 5 Jahren - vollendet am Tag der Eröffnung der Mitgliedschaft, festgelegt durch die Vorschriften des Verbandes/Sportförderungsgremiums/der assoziierten Sportdisziplin, der sie angehören - und 18 Jahren, die am Tag der Beendigung der Mitgliedschaft noch nicht überschritten sind. Für behinderte Sportler ist keine Altersgrenze festgelegt.
Der Beitrag wird in der Höhe gewährt, die jährlich mit dem ersten Mittelzuweisungsbeschluss des Provinzialrats für jeden Sportler festgelegt wird, höchstens jedoch in Höhe von 50 Euro. Bei behinderten Sportlern wird der Betrag verdoppelt.
Der Beitrag ist in Artikel 16, Absatz 2 des Provinzialgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzialgesetz über Sport 2016", vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses und die Auszahlung des Beitrags müssen sich auf die letzte abgeschlossene Sportsaison beziehen. Die Sportsaison ist diejenige, die in den vom jeweiligen Sportverband / der Sportförderungseinrichtung / der entsprechenden Sportdisziplin genehmigten Vorschriften festgelegt ist und kann sowohl mit dem Kalenderjahr übereinstimmen als auch zwei Jahre überspannen.
Der Antrag darf nur registrierte Athleten betreffen, die während der Sportsaison mindestens sechs Monate lang ununterbrochen Amateurtätigkeiten ausüben. Athleten, die als Amateure tätig sind, sind ausgeschlossen.
Es werden nur Athleten zugelassen, die am Tag der Eröffnung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 5 Jahren erreicht haben und am Tag der Beendigung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 18 Jahren nicht überschritten haben. Für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen ist keine Altersgrenze vorgesehen.
Die Stipendien werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben.