Beschreibung
Es handelt sich um einen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Amateursportaktivitäten junger Athleten, die zum Zeitpunkt der Eröffnung ihrer Mitgliedschaft gemäß den Bestimmungen des Verbandes/der Sportförderungseinrichtung/der assoziierten Sportdisziplin, der sie angehören, zwischen 5 und 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer Mitgliedschaft nicht älter als 18 Jahre sind. Für Sportler mit Behinderungen ist keine Altersgrenze festgelegt.
Der Beitrag wird in der Höhe gewährt, die jährlich mit dem ersten Mittelzuweisungsbeschluss des Provinzialrats für jeden Athleten festgelegt wird und 50 Euro nicht übersteigt. Bei behinderten Sportlern wird der Betrag verdoppelt.
Der Beitrag ist in Artikel 16, Absatz 2 des Provinzialgesetzes vom 21. April 2016, Nr. 4 "Provinzialgesetz über den Sport 2016" vorgesehen.
Beschränkungen
Der Antrag auf Finanzhilfe und die Auszahlung des Beitrags müssen sich auf die letzte abgeschlossene Sportsaison beziehen. Die Sportsaison ist diejenige, die in den vom jeweiligen Sportverband / der Sportförderungseinrichtung / der angeschlossenen Sportdisziplin genehmigten Vorschriften festgelegt ist und kann sowohl mit dem Kalenderjahr übereinstimmen als auch zwei Jahre überspannen.
Der Antrag muss sich ausschließlich auf registrierte Athleten beziehen, die während der Sportsaison mindestens sechs Monate lang ununterbrochen Amateurtätigkeiten ausüben. Ausgeschlossen sind Athleten, die im Amateurbereich tätig sind.
Es werden nur Athleten zugelassen, die am Tag der Eröffnung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 5 Jahren erreicht haben und am Tag der Beendigung ihrer Mitgliedschaft das in der föderalen Regelung festgelegte Alter von 18 Jahren nicht überschritten haben. Für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen ist keine Altersgrenze vorgesehen.
Die Stipendien werden in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben.