Beschreibung
Um Menschen mit Behinderungen die Kommunikation zu erleichtern, wurden mit dem Beschluss des Gemeinderats Nr. 619 vom 30. April 2026die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen an die Gemeinden der Autonomen Provinz Trient festgelegt, die für den Abbau von Kommunikationsbarrieren und die Einrichtung von sensorischen Entspannungsbereichen bestimmt sind, zur Unterstützung von Projekten, die darauf abzielen:
- die städtische Beschilderung und Sicherheitshinweise durch Mittel der unterstützten Kommunikation (AAC) zu ergänzen, mit dem Ziel, öffentliche Räume für Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten zugänglicher und inklusiver zu gestalten;
- Einrichtung von sensorischen Entspannungsbereichen innerhalb oder in der Nähe von Spielplätzen in öffentlichen Parks, um das sensorische Wohlbefinden von Kindern mit Autismus oder anderen sensorischen und kognitiven Behinderungen zu fördern.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschussin Höhe von 80 % der förderfähigen Ausgaben mit folgenden Vorgaben:
- bis zu maximal 5.000,00 Euro für Maßnahmen zur Integration von städtischen Beschilderungen und/oder Sicherheitshinweisen mit Hilfsmitteln der Unterstützten Kommunikation (UK);
- bis zu maximal 20.000,00 Euro für Maßnahmen zur Einrichtung sensorischer Entspannungszonen innerhalb oder in der Nähe von Spielplätzen in öffentlichen Parks durch Bereiche, die der Reduzierung von Reizen dienen und auf akustische und/oder visuelle Isolierung ausgerichtet sind.
Beschränkungen
Die antragstellende Gemeinde verliert ihren Anspruch auf den Zuschuss und ist zur Rückzahlung der als Vorschuss erhaltenen Beträge verpflichtet, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe der Gewährung des Zuschusses den Abschlussbericht vorgelegt hat.
Jeder Antrag darf sich ausschließlich auf eine der beiden förderfähigen Maßnahmen beziehen.
Es ist daher nicht möglich, beide Maßnahmen im Rahmen desselben Antrags zu beantragen.