An wen es sich richtet
Antragsberechtigt sind öffentliche oder private Eigentümer von Grundstücken in der Autonomen Provinz Trient, deren Wälder zur Eindämmung von Steinschlag, Schneeverwehungen oder anderen gravitativen Phänomenen hydrogeologischer Art beitragen. Die förderfähige Mindestfläche beträgt 10.000m2.
Zuschussfähig sind die Kosten für die Durchführung der in der Bekanntmachung definierten gerichteten Einschnitte sowie die Kosten für die Planung und Überwachung der Arbeiten für die gleichen gerichteten Einschnitte (bis zu einem Höchstsatz von 13 % der sonstigen zuschussfähigen Kosten).
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses in Höhe von 100 % der zuschussfähigen Kosten gewährt, wobei der Höchstbetrag je Einheit 5.000,00 EUR pro Hektar (ha) der Fläche der gerichteten Einschnitte beträgt.
Der Höchstbetrag der Beihilfe, der pro Einzelmaßnahme (d. h. pro Antrag) gewährt werden kann, beträgt 60.000,00 EUR.
Folgende Ausgaben sind nicht zuschussfähig: Instandhaltungskosten, Aufforstungskosten, Mehrwertsteuer (MwSt.).