Beschreibung
Die Beihilfe ist dazu bestimmt, einen Beitrag der Provinz zusätzlich zu dem von der AGEA gewährten Beitrag für das Risikomanagement in der Landwirtschaft zu gewähren für
- Versicherungsjahr 2023 im Rahmen des nationalen Strategieplans für die GAP 2023-2027 - Risikomanagement - Intervention SRF.01;
- Versicherungsjahr 2022 im Rahmen der Untermaßnahme 17.1 "Versicherung von Kulturen, Tieren und Pflanzen" des RDPN 2014-2022, die aufUnternehmen beschränkt ist, die nicht bereits Beihilfen gemäß dem Beschluss Nr. 1628 der Provinzialregierung vom 11. Oktober 2024erhalten haben .
Die Intensität der zusätzlichen Beihilfe beträgt maximal 3,5 % der bereits für das Wirtschaftsjahr 2023 gezahlten Versicherungsprämie und maximal 5 % der bereits für das Wirtschaftsjahr 2022 gezahlten Versicherungsprämie, vorbehaltlich der Einhaltung der europäischen Vorschriften für De-minimis-Beihilfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 ff. und wird unter Bezugnahme auf die bei der Agenzia per le erogazioni in agricoltura - AGEA eingereichten Anträge auf Unterstützung für Pflanzenkulturen für die jeweiligen Wirtschaftsjahre anerkannt