Beschreibung
Um die Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage im Gebiet durch eine stärkere Verbreitung innovativer oder zusätzlicher Dienstleistungen zu verbessern und einen Anstieg der Beschäftigung zu erreichen, hat die Autonome Provinz Trient mit dem Beschluss Nr. 1543 vom 24. August 2018 "Provinznetz der Arbeitsverwaltungen" das Provinznetz der Arbeitsverwaltungen um akkreditierte private Einrichtungen erweitert, die aktive arbeitsmarktpolitische Interventionen für Einzelpersonen und Unternehmen anbieten können.
Das provinziale Netzwerk der Arbeitsverwaltungen besteht aus der Agentur für Arbeit, auch über die Jobcenter, als Referenzeinrichtung für die Umsetzung der provinzialen beschäftigungspolitischen Interventionen, und aus den anderen akkreditierten öffentlichen und privaten Einrichtungen, die qualitativ hochwertige Beschäftigungsdienstleistungen zur Förderung von Beschäftigungswachstum und guter Beschäftigung anbieten.
Die Akkreditierung ist die Maßnahme, mit der die Arbeitsverwaltung der Autonomen Provinz Trient die Berechtigung zur Erbringung von Arbeitsvermittlungsdiensten auf dem Gebiet der Provinz anerkennt, die den organisatorischen Qualitätsanforderungen entsprechen.
Die akkreditierten Subjekte werden von der Provinz in das von Anpal eingerichtete nationale Register der akkreditierten Subjekte und in das beim Arbeitsamt eingerichtete provinziale Register der akkreditierten Subjekte für die Arbeitsverwaltung eingetragen.
Das im Register des Arbeitsamtes eingetragene akkreditierte Subjekt muss zur Erbringung von Arbeitsleistungen eine Vereinbarung mit der Arbeitsagentur unterzeichnen. Diese Vereinbarung regelt die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen den Parteien und die Art und Weise, in der das zugelassene Subjekt der Agentur die durchgeführten Aktivitäten, die erreichten Ziele, die Namen der Subjekte, die arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ablehnen, sowie alle anderen für den Arbeitsmarkt als strategisch erachteten Informationen mitteilt, auch über eine telematische Verbindung mit dem Arbeitsinformationssystem der Provinz.
Was sind die Arbeitsverwaltungen?
A) Allgemeine Dienstleistungen für die Bürger, insbesondere in Bezug auf
- Empfang und Information
- erste Orientierung über die Dienstleistungen
B) spezialisierte Dienstleistungen für die Bürger, insbesondere in Bezug auf
- Berufsberatung und -orientierung
- Durchführung von arbeitsbegleitenden Maßnahmen, Outplacement-Diensten und integrierten Beschäftigungsprojekten
C) spezialisierte Dienstleistungen für Arbeitgeber, insbesondere in Bezug auf
- Erstinformation über die Möglichkeiten und Dienstleistungen des Netzes der Arbeitsverwaltungen der Provinz
- Ermittlung und Verwaltung des Beschäftigungs- und Ausbildungsbedarfs von Unternehmen und anderen Arbeitgebern;
- Unterstützungsmaßnahmen für das berufliche Outplacement von Arbeitnehmern, die von Personalabbauverfahren betroffen sind
- jede andere Dienstleistung, die mit den Aufgaben der öffentlichen Arbeitsverwaltung zusammenhängt und ihr dienlich ist, mit Ausnahme derjenigen, die per Gesetz ausschließlich den öffentlichen Einrichtungen vorbehalten sind;
D) Dienstleistungen zur Vorauswahl von Arbeitnehmern und zur Abstimmung von Arbeitsangebot und -nachfrage
Beschränkungen
Unter Androhung der Aussetzung und des Entzugs der Akkreditierung sowie zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit der Akkreditierungsvoraussetzungen sind die akkreditierten Einrichtungen verpflichtet, der Arbeitsverwaltung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eintritt des Ereignisses jede Standortveränderung, auch in Bezug auf einzelne Büros oder Zweigstellen, die Eröffnung von Zweigstellen oder Tochtergesellschaften, die Einstellung der Geschäftstätigkeit, auch in Bezug auf einzelne Büros oder Zweigstellen, jede Änderung der Voraussetzungen, die für die Erteilung der Akkreditierung ausschlaggebend waren, mitzuteilen