Zulassung zum Landesregister für die Verwaltung der Arbeitsverwaltungen

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Verfahren für die Zulassung und Registrierung öffentlicher und privater Einrichtungen zur Erbringung von Arbeitsdienstleistungen

Beschreibung

Um die Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage im Gebiet durch eine stärkere Verbreitung innovativer oder zusätzlicher Dienstleistungen zu verbessern und einen Anstieg der Beschäftigung zu erreichen, hat die Autonome Provinz Trient mit dem Beschluss Nr. 1543 vom 24. August 2018 "Provinznetz der Arbeitsverwaltungen" das Provinznetz der Arbeitsverwaltungen um akkreditierte private Einrichtungen erweitert, die aktive arbeitsmarktpolitische Interventionen für Einzelpersonen und Unternehmen anbieten können.

Das provinziale Netzwerk der Arbeitsverwaltungen besteht aus der Agentur für Arbeit, auch über die Jobcenter, als Referenzeinrichtung für die Umsetzung der provinzialen beschäftigungspolitischen Interventionen, und aus den anderen akkreditierten öffentlichen und privaten Einrichtungen, die qualitativ hochwertige Beschäftigungsdienstleistungen zur Förderung von Beschäftigungswachstum und guter Beschäftigung anbieten.

Die Akkreditierung ist die Maßnahme, mit der die Arbeitsverwaltung der Autonomen Provinz Trient die Berechtigung zur Erbringung von Arbeitsvermittlungsdiensten auf dem Gebiet der Provinz anerkennt, die den organisatorischen Qualitätsanforderungen entsprechen.

Die akkreditierten Subjekte werden von der Provinz in das von Anpal eingerichtete nationale Register der akkreditierten Subjekte und in das beim Arbeitsamt eingerichtete provinziale Register der akkreditierten Subjekte für die Arbeitsverwaltung eingetragen.

Das im Register des Arbeitsamtes eingetragene akkreditierte Subjekt muss zur Erbringung von Arbeitsleistungen eine Vereinbarung mit der Arbeitsagentur unterzeichnen. Diese Vereinbarung regelt die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen den Parteien und die Art und Weise, in der das zugelassene Subjekt der Agentur die durchgeführten Aktivitäten, die erreichten Ziele, die Namen der Subjekte, die arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ablehnen, sowie alle anderen für den Arbeitsmarkt als strategisch erachteten Informationen mitteilt, auch über eine telematische Verbindung mit dem Arbeitsinformationssystem der Provinz.

Was sind die Arbeitsverwaltungen?

A) Allgemeine Dienstleistungen für die Bürger, insbesondere in Bezug auf

  • Empfang und Information
  • erste Orientierung über die Dienstleistungen

B) spezialisierte Dienstleistungen für die Bürger, insbesondere in Bezug auf

  • Berufsberatung und -orientierung
  • Durchführung von arbeitsbegleitenden Maßnahmen, Outplacement-Diensten und integrierten Beschäftigungsprojekten

C) spezialisierte Dienstleistungen für Arbeitgeber, insbesondere in Bezug auf

  • Erstinformation über die Möglichkeiten und Dienstleistungen des Netzes der Arbeitsverwaltungen der Provinz
  • Ermittlung und Verwaltung des Beschäftigungs- und Ausbildungsbedarfs von Unternehmen und anderen Arbeitgebern;
  • Unterstützungsmaßnahmen für das berufliche Outplacement von Arbeitnehmern, die von Personalabbauverfahren betroffen sind
  • jede andere Dienstleistung, die mit den Aufgaben der öffentlichen Arbeitsverwaltung zusammenhängt und ihr dienlich ist, mit Ausnahme derjenigen, die per Gesetz ausschließlich den öffentlichen Einrichtungen vorbehalten sind;

D) Dienstleistungen zur Vorauswahl von Arbeitnehmern und zur Abstimmung von Arbeitsangebot und -nachfrage

Beschränkungen

Unter Androhung der Aussetzung und des Entzugs der Akkreditierung sowie zur Überprüfung der Dauerhaftigkeit der Akkreditierungsvoraussetzungen sind die akkreditierten Einrichtungen verpflichtet, der Arbeitsverwaltung innerhalb von fünfzehn Tagen nach Eintritt des Ereignisses jede Standortveränderung, auch in Bezug auf einzelne Büros oder Zweigstellen, die Eröffnung von Zweigstellen oder Tochtergesellschaften, die Einstellung der Geschäftstätigkeit, auch in Bezug auf einzelne Büros oder Zweigstellen, jede Änderung der Voraussetzungen, die für die Erteilung der Akkreditierung ausschlaggebend waren, mitzuteilen

An wen es sich richtet

Die folgenden Einrichtungen können die Zulassung und Eintragung in das Register beantragen, auch für mehr als einen Sitz, eine Niederlassung oder ein Büro

  • Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Konsortien von Genossenschaften oder Partnerschaften;
  • Stiftungen;
  • Universitäten oder Universitätsstiftungen;
  • Einrichtungen des Provinzialen Bildungsdienstes gemäß dem Provinzialgesetz Nr. 5 vom 7. August 2006;
  • Gemeinden und Gebietskörperschaften;
  • Handelskammern und ihre Sondergesellschaften;
  • Stiftung von Arbeitsberatern gemäß Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 276 vom 10. September 2003 in seiner geänderten Fassung, über die zur Vermittlung beauftragten Berater;
  • Bilaterale Gremien;
  • Schirmherrschaften;
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die auf nationaler Ebene vergleichsweise repräsentativer sind, auch über die territorialen Verbände und die kontrollierten Dienstleistungsunternehmen;
  • Gemeinnützige Vereinigungen, deren Zweck der Schutz der Arbeit, die Unterstützung und Förderung von unternehmerischen Aktivitäten, die Konzeption und Durchführung von Ausbildungs- und Alternativkursen sowie der Schutz von Behinderten ist.

So geht es

Um die Akkreditierung zu beantragen, muss die Einrichtung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie muss über eine oder mehrere Einrichtungen auf dem Gebiet der Provinz verfügen;
  • über Räumlichkeiten verfügen, die in Bezug auf die infrastrukturellen und logistischen Ressourcen den Vorschriften für Städtebau, Hygiene, Gesundheit, Sicherheit und behindertengerechten Zugang entsprechen und den Anforderungen an Empfang, Information und Orientierung gerecht werden
  • mit Telematikverbindungen ausgestattet sein, die für die Verbindung mit dem einheitlichen Informationssystem der Arbeitspolitik über das System Anpal und mit den Telematikdiensten der Provinz geeignet sind, die das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage unterstützen
  • über eine angemessene und stabile Organisation von Führungs- und Fachkräften mit geeigneten Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, die in der Lage sind, die funktionelle Überwachung der Prozesse der Verwaltung, des Empfangs und der Information, der Analyse des Bedarfs und der individuellen Nachfrage, der Planung und der Bereitstellung von Dienstleistungen zu gewährleisten;
  • für die in Unterabsatz 1 Buchstabe a) genannten Einrichtungen die wirtschaftliche und finanzielle Zuverlässigkeit gewährleisten, wozu bei Gesellschaften ein eingezahltes Grundkapital von mindestens 25.000 Euro und bei Genossenschaften ein Reinvermögen von mindestens 25.000 Euro gehört; für andere Einrichtungen als Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder öffentliche Verwaltungen eine Erklärung eines Kreditinstituts, in der ihre wirtschaftliche Solidität bestätigt wird
  • die nationalen und territorialen Vorschriften und Verträge über Sozialversicherung, Arbeit und Steuern einhalten;
  • für die in Unterabschnitt 1, Buchstaben a), b) und c), Buchstaben e., f., g., h., i. genannten Einrichtungen über einen Ethikkodex verfügen, auch in Anwendung von Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001, der unter anderem die Verfolgung der Werte der Legalität und der Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der guten Leistung, der Transparenz und der Unparteilichkeit aufzeigt
  • für die in Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) sowie die Buchstaben f., g., h., i. genannten Einrichtungen und ihre gesetzlichen Vertreter, dass sie nach dem Recht des Staates, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, nicht in Konkurs, Liquidation, Zwangsverwaltung, Vergleich mit den Gläubigern oder einer anderen gleichwertigen Situation sind
  • dass die antragstellende Partei und ihre Direktoren, Geschäftsführer und
  • gesetzlichen Vertretern der in Absatz 1 Buchstaben a), b) und c), Buchstaben f., g., h., i. genannten Einrichtungen, von: strafrechtlichen Verurteilungen, auch wenn sie nicht rechtskräftig sind, einschließlich Ersatzstrafen gemäß Gesetz Nr. 689 vom 24. November 1981, Nr. 689 e successive modificazioni ed integrazioni, per delitti contro il patrimonio, per delitti contro la fede pubblica o contro l’economia pubblica, per il delitto previsto dall’articolo 416-bis del codice penale, o per delitti non colposi per i quali la legge commini la pena della reclusione non inferiore nel massimo a tre anni, per delitti o contravvenzioni previsti da leggi dirette alla prevenzione degli infortuni sul lavoro , in ogni caso, previsti da leggi in materia di lavoro o di previdenza sociale; misure di prevenzione disposte, ai sensi della legge 27 dicembre 1956, n. 1423, oder des Gesetzes Nr. 575 vom 31. Mai 1965, oder des Gesetzes Nr. 646 vom 13. September 1982, in der geänderten Fassung, oder gemäß Gesetzesdekret Nr. 159/2011; von der Straftat abhängige Verwaltungssanktionen gemäß Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001;
  • Besitz einer Website und eines offiziellen Postfachs für die Kommunikation mit den Nutzern sowie eines zertifizierten Postfachs für die Kommunikation mit der Provinz;
  • Besitz von Unterlagen, die die Zuverlässigkeit und Qualität des Dienstleistungsprozesses bescheinigen (ISO-Zertifizierung).

 

Die antragstellenden Subjekte, mit Ausnahme der in Absatz 1, Buchstabe c) Buchstaben a), b), c) und d) genannten, müssen die Ausübung der Tätigkeit, für die sie die Akkreditierung beantragen, zu ihren satzungsgemäßen Zwecken vorsehen. Die genannten Einrichtungen müssen, sofern die geltenden Rechtsvorschriften dies vorsehen, in das Handelsregister bei der für das Gebiet zuständigen Handelskammer eingetragen sein.

Besondere Fälle

Eröffnung dezentraler Büros und vorübergehende Akkreditierung

Um den Bürgern den Zugang zu den Arbeitsvermittlungsdiensten zu erleichtern, können die von der Provinz für diese Dienste zugelassenen Subjekte bei der Arbeitsverwaltung die vorübergehende Zulassung dezentraler Büros beantragen, wenn sie sich in Gebieten befinden, die in den Zuständigkeitsbereich der Arbeitsämter fallen und in denen es noch keine ständigen Büros, auch nicht von anderen Subjekten, gibt, die bereits zugelassen sind.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Rete provinciale dei servizi per il lavoro. Aggiornamento della regolamentazione

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