Zulassung eines Fahrzeugs zur Beförderung von Gütern für sich selbst oder für einen Dritten

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Wie man einen Fahrzeugschein für ein Erstfahrzeug erhält

Beschreibung

Artikel 93 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass Fahrzeuge, um am Verkehr teilnehmen zu können, einer doppelten Registrierung unterliegen, und zwar

1. dem beim Ministerium für Infrastruktur und Verkehr eingerichteten Nationalen Fahrzeugregister für die Ausstellung der Zulassungsdokumente, d.h. der Zulassungsbescheinigung und des Kennzeichens.
2. dem PRA-Register für die Eintragung von Eigentums-, Nutzungs- und Leasingurkunden.

Ab dem 1. Januar 2020 werden die Daten über das Eigentum und den Rechtsstatus des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung, dem Einheitspapier für Fahrzeugregistrierung und -eigentum (DU), gespeichert.

Ab diesem Datum wird für alle bei der PRA zugelassenen (oder zuzulassenden) Fahrzeuge keine Eigentumsbescheinigung mehr ausgestellt (Mopeds, Land- und Arbeitsmaschinen sowie Anhänger mit einer Gesamtmasse von weniger als 3500 kg sind von der Zulassungsbescheinigung ausgeschlossen).

Die neuen Verfahren sehen vor, dass vor dem Druck der endgültigen Zulassungsbescheinigung eine Quittung ausgestellt wird, die alle Daten der Zulassungsbescheinigung "nicht zum Verkehr zugelassen" enthält und auf weißem A4-Papier gedruckt wird. Das Verfahren wird mit der Ausstellung des Einheitspapiers (DU) abgeschlossen, das aus der Zulassungsbescheinigung besteht, in der die Daten über die rechtlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse von Kraftfahrzeugen, Motorrädern und Anhängern, die der Zulassung bei der PRA unterliegen, in der rechten unteren Ecke des vierten Feldes auf der ersten Seite, die fortlaufende PRA-Registernummer, das Datum und die Art der Eigentumsurkunde, etwaige Pfandrechte oder Belastungen des Fahrzeugs und die Anzahl der Blätter, aus denen das DU besteht, eingetragen sind.

Die Ausstellung der endgültigen Zulassungsbescheinigung muss bei den öffentlichen und privaten Zulassungsstellen (Kfz-Zulassungsstellen, ACI oder PRA) beantragt werden; derzeit kann das DMV die endgültige Zulassungsbescheinigung nur dann ausstellen, wenn die technischen Daten einer früheren Zulassungsbescheinigung korrigiert wurden.

Das Verfahren für die Zulassung von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung für Dritte mit beliebiger Gesamtmasse verwendet werden oder für die Güterbeförderung auf eigene Rechnung zugelassen sind, d.h. mit einer Gesamtmasse von mehr als 6.000 kg (Lastkraftwagen/Anhänger, Anhänger oder Sattelanhänger), wird im Folgenden beschrieben.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zulassungsbescheinigung sind:

für Fahrzeuge auf eigene Rechnung:

  • Werkverkehrserlaubnis, die für jedes Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse von mehr als 6.000 kg erteilt wird und auch für die von ihm gezogenen Anhänger und Sattelauflieger gilt, die demselben Unternehmen zur Verfügung stehen.

für Fahrzeuge, die für die Beförderung von Gütern im Auftrag Dritter eingesetzt werden (sowohl Zugmaschinen als auch Anhänger):

  • Ausreichende und regelmäßige Eintragung in das Güterkraftverkehrsregister und/oder in das REN
  • Ausreichende und gültige finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Regelmäßige Zahlung der Jahresgebühr für die Eintragung in das Güterkraftverkehrsregister

Um am Verkehr teilnehmen zu können, müssen Kraftfahrzeuge, Motorräder und Anhänger mit einer Zulassungsbescheinigung und einem Nummernschild mit den Zulassungsdaten ausgestattet sein. Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle meldet das Fahrzeug an und stellt die Zulassungsbescheinigung auf den Namen der Person aus, die sich als Eigentümer des Fahrzeugs erklärt, wobei gegebenenfalls auch die Daten des Nießbrauchers oder Leasingnehmers mit Kaufoption (Leasing) oder des Verkäufers mit Eigentumsvorbehalt angegeben werden. Bei Fahrzeugen, die in der Republik Südafrika zulassungspflichtig sind, werden in der Zulassungsbescheinigung die Daten eingetragen, die das Eigentum und den rechtlichen Status des Fahrzeugs bestätigen.

So geht es

Füllen Sie die Unterlagen in den Formularen aus und senden Sie sie an die PEC-Adresse motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Ausgefüllter und unterschriebener Registrierungsantrag (Formular TT2119)
  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular TT2120
  • Zulassungs- und Ursprungszeugnis oder Prüfbescheinigung
  • Konformitätserklärung oder COC oder Erklärung für die Zulassung oder Zulassungsbescheinigung und zugehörige technische Unterlagen
  • Erklärung der Leasinggesellschaft für Fahrzeuge, die durch Leasing erworben wurden, oder Kopie des Vertrags für Fahrzeuge, die durch Nießbrauch oder unter Eigentumsvorbehalt erworben wurden.
  • Wenn das gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen seinen Sitz nicht in der Provinz Trient hat, muss die Genehmigung von der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde auf der Grundlage der Eintragung in das Güterkraftverkehrsregister und/oder in das REN eingeholt werden.
  • Fotokopie eines Ausweises des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens.
  • Zahlungsbeleg, der über das pagoPA-System (Link zum Autofahrerportal) zu übermitteln ist DURCH AUSWAHL EINES DER DREI NACHSTEHEND AUFGEFÜHRTEN TARIFE:

Tarif "T100" - Gebühren und Stempel und rechteckiges Kennzeichen Typ "A" - 10,20 €+ 32,00 €+ 45,68
Tarif "T008" - Gebühren und Stempel und quadratisches Schild Typ "B" - 10,20 € + 32,00 € + 45,31
Tarif "T014" - Gebühren, Stempel und Kennzeichen für Anhänger oder Sattelanhänger - 10,20 €+ 32,00 €+ 24,74

Formulare

Kosten

T100
87.88 Euro

Gebühren und Stempel RECHTECKIGE PLATTE Typ A

T008
87.51 Euro

Gebühr und Vignette QUADRATPLATTE Typ B

T014
66.94 Euro

Gebühren und Vignette für Anhänger oder Sattelauflieger

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
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Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 18:29

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