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Zertifizierung des kulturellen Interesses und Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen

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Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung von gebundenem Vermögen sind Steuererleichterungen für die Übertragung von Immobilien möglich.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Das gebundene Vermögen kann im Falle einer Erbschaft gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets Nr. 346 vom 31. Oktober 1990 vom Nachlassvermögen ausgeschlossen werden.

Das gebundene Vermögen kann im Falle einer Schenkung gemäß den Artikeln 13 und 59 des Decreto Legislativo Nr. 346 vom 31. Oktober 1990 zu einem festen Satz der Registersteuer unterworfen werden.

Im Falle eines unbelasteten Vermögenswertes kann der Steuerbetrag bei Eintritt des Erbfalls oder zum Zeitpunkt der Schenkungsurkunde gemäß den Artikeln 13 und 25 des Decreto Legislativo Nr. 346 vom 31. Oktober 1990 proportional auf fünfzig Prozent seines Wertes reduziert werden.

Beschreibung

Beschränkungen

In dem Antrag wird erklärt, dass sich der Vermögenswert in einem guten Erhaltungszustand befindet, dass keine Arbeiten in Ermangelung oder unter Verstoß gegen die Genehmigung gemäß Gesetzesdekret 42/2004 durchgeführt wurden und dass das Genehmigungsverfahren gemäß Artikel 160 des Gesetzesdekrets 42/2004 abgeschlossen wurde. Gemäß Artikel 13 Absatz 4 des Decreto legislativo Nr. 346/1990 führen die Veräußerung des gesamten Vermögens oder eines Teils davon vor Ablauf von fünf Jahren nach dem Eintritt des Erbfalls, die nicht genehmigte Änderung der Nutzung desselben und die Nichteinhaltung der in Artikel 59 des Decreto legislativo Nr. 42/2004 festgelegten Verpflichtungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts zum Verfall der Steuervergünstigung.

An wen es sich richtet

Erben/Erbinnen, Vermächtnisnehmer/Vermächtigte und/oder Vermächtnisnehmer/Vermächtigte.

So geht es

Sie können das Zertifikat beantragen oder per E-Mail an die folgende Adresse senden serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it auf herkömmliche Weise, d.h. per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich am Sitz des Technischen Dienstes der Oberaufsichtsbehörde für das Kulturerbe, bei den verschiedenen dezentralen Informations- und Beratungsstellen im gesamten Gebiet oder per Fax.

Für alles, was nicht direkt vorgesehen ist, wird auf die Bestimmungen des Provinzialratsbeschlusses Nr. 2051 vom 14. Dezember 2020 (Richtlinien für die telematische Kommunikation zwischen der Provinzverwaltung und ihren öffentlichen und privaten Gesprächspartnern) verwiesen.

Die Beschreibung des Serviceformulars mit den entsprechenden Formularen finden Sie unter www.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

* ausführliche Beschreibung der Immobilie (wenn die Immobilie bei der Eröffnung des Erbfalls oder bei der Schenkungsurkunde nicht von Interesse ist)

* interne und externe Fotodokumentation

* Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers (in den geforderten Fällen);

* Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016.

Formulare

Zeiten und Fristen

Keine.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum der Einreichung des Antrags.

Kosten

KOSTENLOS

Von der Stempelsteuer befreit gemäß Artikel 5 und 14 Tabelle Anhang B DPR 642/1972

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Codice dei beni culturali e del paesaggio, ai sensi dell'articolo 10 della L. 6 luglio 2002, n. 137. (Delega per la riforma dell'organizzazione del Governo e della Presidenza del Consiglio dei Ministri, nonché di en

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Approvazione del testo unico delle disposizioni concernenti l'imposta sulle successioni e donazioni.

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Kontakt

Contatti di Ufficio supporto giuridico amministrativo per le funzioni di tutela

Email - Segreteria:
uff.amministrativotutela@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.soprintendenza@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.496616

Fax - Segreteria:
0461.496659

Contatti di Serv. tecnico soprintendenza per i beni culturali

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serv.soprintendenza@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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0461.496616

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 09.02.2026 18:10

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