Beschreibung
Beiträge, die Wohnungsbaugenossenschaften mit individuellem oder unteilbarem Eigentum gemäß den Rechtsvorschriften der Provinz über den geförderten Wohnungsbau und den nachfolgenden außerordentlichen Plänen gewährt werden.
Wohnungsgenossenschaften mit unteilbarem Eigentum zum Zwecke der Übertragung des Eigentums an Wohnungen auf Mitglieder können beantragen
- die Erteilung einer Genehmigung für die Übertragung von Wohnungseigentum an die Mitglieder
- die endgültige Festlegung der von den Mitgliedern zu erstattenden Beträge vornehmen
- im Falle des Todes des Mitglieds die Übertragung der Wohnung zu übernehmen
Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften können, nachdem sie Eigentümer der zugewiesenen Wohnung geworden sind, Folgendes beantragen
- Übertragung des Zuschusses auf eine andere Wohnung
- die Bescheinigung über das Erlöschen von Belastungen zum Zwecke der Löschung der Eintragung im Grundbuch
- Abtretung des geförderten Darlehens
- Mietbewilligung und sonstige dingliche Rechte