Wohnbeihilfen für Wohnungsbaugenossenschaften

  • Aktiv

Beiträge, die einzelnen oder unteilbaren Wohnungsbaugenossenschaften für den Erwerb, die Renovierung und den Bau von Wohnungen gewährt werden, die an ihre Mitglieder vergeben werden.

Beschreibung

Beiträge, die Wohnungsbaugenossenschaften mit individuellem oder unteilbarem Eigentum gemäß den Rechtsvorschriften der Provinz über den geförderten Wohnungsbau und den nachfolgenden außerordentlichen Plänen gewährt werden.

Wohnungsgenossenschaften mit unteilbarem Eigentum zum Zwecke der Übertragung des Eigentums an Wohnungen auf Mitglieder können beantragen

  • die Erteilung einer Genehmigung für die Übertragung von Wohnungseigentum an die Mitglieder
  • die endgültige Festlegung der von den Mitgliedern zu erstattenden Beträge vornehmen
  • im Falle des Todes des Mitglieds die Übertragung der Wohnung zu übernehmen

Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften können, nachdem sie Eigentümer der zugewiesenen Wohnung geworden sind, Folgendes beantragen

  • Übertragung des Zuschusses auf eine andere Wohnung
  • die Bescheinigung über das Erlöschen von Belastungen zum Zwecke der Löschung der Eintragung im Grundbuch
  • Abtretung des geförderten Darlehens
  • Mietbewilligung und sonstige dingliche Rechte

An wen es sich richtet

Wohnungsbaugenossenschaften in Einzel- oder Gemeinschaftsbesitz und ihre Mitglieder.

So geht es

Füllen Sie je nach gewünschter Dienstleistung das entsprechende Formular aus, gegebenenfalls unter Beachtung der Stempelsteuer, und senden Sie es auf einem der folgenden Wege

  • per elektronischer Post (mit oder ohne Einschreiben) an die Mailbox serv.casa@pec.provincia.tn.it;
  • per Einschreiben mit Rückschein an die Dienststelle für Wohnungspolitik; in diesem Fall gilt der Poststempel des annehmenden Postamts als Nachweis des Eingangsdatums;
  • durch persönliche Übergabe an den Dienst für Wohnungspolitik oder an die dezentralen öffentlichen Hilfs- und Informationsstellen der Autonomen Provinz Trient.

Was benötigt wird

Kosten

Stempel

16 Euro

wenn nicht befreit

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli interventi provinciali in materia di edilizia abitativa

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Approvazione delle disposizioni attuative della legge provinciale 13 novembre 1992, n. 21, concernente: 'Disciplina degli interventi provinciali in materia di edilizia abitativa'.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:58

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