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Werden Sie Mittelgebirgs- oder Gebietsführer

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Wie man sich als Berg- oder Gebietsführer qualifiziert

Beschreibung

Ein Bergführer im Mittelgebirge ist eine Person, die von Berufs wegen folgende Tätigkeiten ausübt, auch wenn diese nicht ausschließlich und nicht ständig ausgeübt werden

a) Begleitung von Personen bei Wanderungen im Gebirge, auf Wegen und in Gebieten von besonderem naturalistischem Wert, mit Ausnahme von schneebedecktem Gelände und solchen, die den Einsatz der vier Gliedmaßen und der entsprechenden Bergsteigertechniken und -materialien wie Seil, Eispickel und Steigeisen erfordern, sowie Vermittlung von kognitiven Elementen und Informationen über die durchquerten Orte

b) Begleitung von Personen bei der Besichtigung von naturalistischen und ethnologischen Umgebungen oder Strukturen.

Der Beruf des Mittelgebirgsführers wird in zwei Klassen unterteilt

  • Mittelgebirgsbegleiter, ohne Höhenbegrenzung;
  • Gebietsführer, bis zu einer Höhe von 1.800 m (ohne Höhenbegrenzung für die Begleitung von Personen beim Besuch von naturalistischen und ethnologischen Umgebungen oder Strukturen).

Die Qualifikation zur Ausübung des Berufs des Bergführers wird durch das Bestehen eines Auswahltests, die Teilnahme an einem Ausbildungskurs und das Bestehen der entsprechenden Prüfungen erworben. Der Lehrgang zur Erlangung der Qualifikation gliedert sich in die folgenden Phasen:

1) Eignungstests: Die Eignungstests werden durch eine vom Provinzialrat durch Beschluss genehmigte Bekanntmachung angekündigt und bestehen aus: technisch-praktischen Prüfungen, die darauf abzielen, die technischen Fähigkeiten und die Eignung des Bewerbers für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit des Berufs des Bergführers/Bergführer festzustellen; einer schriftlichen Prüfung, die aus Fragen mit kurzen oder mehreren Antworten besteht und die folgenden Themen umfasst 1) Tourismus, unter besonderer Berücksichtigung der Tourismusgesetzgebung der Provinz Trient; 2) Geographie und Umwelt der Provinz Trient; 3) Lokalgeschichte; 4) Flora und Fauna im Gebiet der Provinz Trient; 5) Meteorologie und Topographie; 6) Erste Hilfe.
Die Bewerbung muss für die Eignungsprüfung eingereicht werden, die der vom Provinzialrat genehmigten Bekanntmachung über die Auswahl der Bergführer beigefügt ist.
Die Bewerbung ist ausschließlich online über die entsprechende digitale Plattform einzureichen, wobei der Bewerber mit SPID, CIE, CPS/CNS authentifiziert werden muss.

2) AUSBILDUNGSKURSE: Die Ausbildungskurse zur Erlangung der Qualifikation, zu denen man durch das Bestehen des Eignungstests Zugang erhält, werden von der Bergführerschule der Provinz Trient organisiert und geleitet und sind unterteilt in technisch-praktische Aktivitäten, die darauf abzielen, die technischen Fertigkeiten für das Vorgehen im Gebirge zu entwickeln, und didaktische Aktivitäten, die Lektionen und Übungen zu den Methoden der Begleitung und des Gruppenmanagements bei Wanderaktivitäten umfassen; theoretische Aktivitäten zu Themen, die mit dem Beruf des Bergführers zusammenhängen, die darauf abzielen, sowohl spezifische Kenntnisse über die Bergwelt als auch Kenntnisse für Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erwerben. Die Kurse umfassen sowohl Unterricht im Klassenzimmer als auch Übungen in den Bergen und haben eine Gesamtdauer von mindestens 200 Stunden.

3) BEWERTUNGSPRÜFUNG: AmEnde des Kurses legt der Kandidat die entsprechende Prüfung über die unterrichteten Themen ab. Die Prüfungen am Ende des Kurses werden von einer speziellen, vom Provinzialrat ernannten Kommission durchgeführt.

4) EINTRAGUNG IN DIE BESONDERE LISTE DER BERGFÜHRER/BERGSTEIGER, die von der Bergführerschule der Provinz Trient geführt wird (Sonderliste), die unter der Aufsicht des Tourismusdienstes der Autonomen Provinz Trient geführt wird und in zwei Abschnitte unterteilt ist:

  • Spezialliste der Gebietsführer
  • Spezialliste der mittleren Bergführer.

Beschränkungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf werden von Zeit zu Zeit in der vom Provinzialrat durch Beschluss genehmigten Bekanntmachung festgelegt, mit der das Auswahlverfahren für Bergführer angekündigt wird

Um an der Auswahl teilnehmen zu können, muss man in jedem Fall folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Sekundarschulabschluss; für die Anerkennung von Abschlüssen, die in anderen Staaten erworben wurden, gelten die jeweils gültigen Bestimmungen
  • psychophysische Eignung, die durch ein entsprechendes ärztliches Attest bescheinigt wird
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein, die ein - auch vorübergehendes - Berufsverbot nach sich zieht, es sei denn, es hat eine Rehabilitierung stattgefunden
  • Sie müssen volljährig sein.

An wen es sich richtet

Italienische Staatsbürger oder Bürger anderer Staaten, die der Europäischen Union angehören, die über die Voraussetzungen verfügen, die in der durch Beschluss des Provinzialrats genehmigten Bekanntmachung über die Auswahl der Berg- oder Gebietsführer festgelegt sind. Staatsangehörige von Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, die ihren Aufenthalt gemäß den geltenden Einwanderungsbestimmungen regularisiert haben, können ebenfalls die Zulassung zur Prüfung beantragen.

So geht es

Die Sammlung der Bewerbungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung für den mittleren Bergführer für das Jahr 2025 ist nun eröffnet.

Die Zulassungsanträge müssen von den Bewerbern ausschließlich online durch Authentifizierung mit SPID, CIE, CPS/CNS über den nachstehenden digitalen Kanal bis Mittwoch, den 26. März 2025 eingereicht werden.

Besondere Fälle

Die Autonome Provinz Trient organisiert Prüfungen, die den Absolventen von Bildungseinrichtungen des zweiten Zyklus und von Berufsinstituten, die eine Vereinbarung mit der Bergführerschule der Provinz haben, vorbehalten sind, die Tätigkeiten nach einem Plan durchgeführt haben, der mit der normalen Ausbildung für den Beruf übereinstimmt. Wer ein Diplom erworben hat, ist von den Eignungstests befreit (die somit durch den Lehrgang an der Ausbildungsstätte ersetzt werden) und muss sich zur Abschlussprüfung anmelden.

Dieses System gilt derzeit für die Studenten des Liceo Don Guetti in Tione di Trento und für die Studenten des Istituto Paritario Ivo De Carneri in Civezzano.

Zeiten und Fristen

Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung für Bergführer für das Jahr 2025 müssen bis Mittwoch, 26. März 2025, eingereicht werden.

Die Frist, innerhalb derer der Kandidat die Kurse besuchen und die entsprechenden Prüfungen ablegen muss, um die Qualifikation als Bergführer zu erhalten, wird auf 7 Jahre ab dem Datum des Bestehens der entsprechenden Eignungsprüfung festgelegt.

Für die Ausbildungskurse, die in schulischen Einrichtungen des zweiten Zyklus oder in Berufsausbildungsinstituten durchgeführt werden, wird die Frist, innerhalb derer der Kandidat die Prüfungen ablegen muss, um die Qualifikation als Bergführer zu erlangen, auf 5 Jahre ab dem Datum des Bestehens des Staatsexamens oder ab dem Datum der Erlangung des Berufsdiploms festgelegt.

Zugang zum Service

Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung für Bergführer - 2025

Authentifizierung

SPID Stufe 1
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 23 agosto 1993, n. 20: 'Ordinamento della professione di guida alpina, di accompagnatore di media montagna e di maestro di sci nella provincia di Trento'. Indizione per l'anno 2025 di una prova attitudinale per l'ammissione ai corsi e agli esami di abilitazione per accompagnatore di media montagna.

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Approvazione del regolamento per l'esecuzione della legge provinciale 23 agosto 1993, n. 20 concernente 'Ordinamento della professione di guida alpina, di accompagnatore di territorio e di maestro di sci

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Ordinamento della professione di guida alpina, di accompagnatore di territorio e di maestro di sci nella provincia di Trento e modifiche alla legge provinciale 21 aprile 1987, n. 7 (Disciplina delle linee funiviarie in servizio pubblico e delle piste da sci)

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Bando prova attitudinale per l'ammissione ai corsi di abilitazione per accompagnatore di media montagna 2025

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