Weintourismusunternehmen, außerordentliche Beiträge

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Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen ist abgelaufen.

Beantragung der außerordentlichen Beiträge zur Unterstützung und Wiederbelebung des Sektors Weinbau und Weintourismus im Trentino gemäß Artikel 13.1 des Provinzgesetzes Nr. 3 vom 13. Mai 2020

Beschreibung

Diese Fazilitäten umfassen die folgenden Arten von Investitionen

  • bauliche und sonstige Eingriffe zur Erweiterung, Modernisierung, Sanierung und Wiederaufnahme der Tätigkeit sowie zur Umgestaltung der für weintouristische Aktivitäten vorgesehenen Räume;
  • ökologische, energetische und technologische Aufwertung des Gebäudes und der dazugehörigen Bereiche: Fassadengestaltung, Parkplätze, Landschaftsgestaltung oder Schaffung von Außenbereichen, Investitionen in erneuerbare Energiequellen für den Bedarf des Unternehmens
  • Maßnahmen zur Wiederbelebung des Weintourismus (Beratungskosten, Kosten für die Untersuchung und Erstellung von Informations- und Werbematerial mit entsprechender Unterstützung, einschließlich technologischer Unterstützung, Kosten für Ausrüstungen für die Besichtigung von Weinbergen usw.).

Allgemeine Ausgaben im Zusammenhang mit den förderfähigen Kosten sind bis zu einem Höchstsatz von 12 % der förderfähigen Ausgaben für Arbeiten förderfähig.

Beschränkungen

Die Anträge müssen bis zum 15. November 2021 eingereicht werden.

Der Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Brand- und Katastrophenschäden ist für Investitionen von mehr als 25.000 Euro obligatorisch; der Antragsteller muss den Versicherungsschutz für eine Mindestdauer von 10 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung aufrechterhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird der Zuschuss widerrufen und die Beträge werden zuzüglich des geltenden gesetzlichen Zinssatzes im Verhältnis zum Zeitraum der Nichteinhaltung zurückgefordert.

An wen es sich richtet

Unternehmen des Weinsektors (sowohl einzelne landwirtschaftliche Betriebe als auch Unternehmen, die zur Führung von landwirtschaftlichen Betrieben gegründet wurden), die weintouristische Aktivitäten durchführen und die

Der Antrag kann vom Begünstigten oder von der Person (Berater) gestellt werden, die zur Eingabe des Antrags in das Portal SRTrento berechtigt ist

So geht es

Die Anträge müssen unter Verwendung der elektronischen Verfahren eingereicht werden, die den Nutzern auf dem Portal https://srt.infotn.it zur Verfügung stehen.

Der Antragsteller muss über eine digitale Unterschrift verfügen.
Der Antragsteller oder Berater, der den Antrag einreicht, muss im Besitz der Zugangsdaten für das Portal sein, die unter https://srt.infotn.it/HomePage.aspx angegeben sind .

Besondere Fälle

Unternehmen, die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden (gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission - Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), können keinen Antrag stellen, mit Ausnahme von Kleinst- oder Kleinunternehmen (im Sinne von Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung), die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sofern sie nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens aufgrund ihrer Insolvenz sind.
Kategorie), mit Ausnahme von Kleinst- oder Kleinunternehmen (im Sinne von Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung), die sich am 31. Dezember 2019 bereits in Schwierigkeiten befanden, sofern sie nicht Gegenstand eines Gesamtinsolvenzverfahrens sind und keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten.

Unternehmen, die Gegenstand einer ausstehenden Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt sind, sind ebenfalls ausgeschlossen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen

  1. bei Arbeiten, die den Bauvorschriften unterliegen, ein vom zugelassenen Techniker unterzeichneter technischer Bericht und entsprechende Konstruktionszeichnungen;
  2. ein detaillierter, vom Lieferanten unterzeichneter Kostenvoranschlag für Möbel, Geräte und Installationen;
  3. nur bei Initiativen, die Arbeiten umfassen, eine von einem qualifizierten Techniker unterzeichnete Tabelle, die das vom Landwirtschaftsdienst erstellte Faksimile verwendet, mit einer Aufschlüsselung der Ausgaben nach Käufen von Mobiliar und Ausrüstungen und anderen Investitionen und nach Arten sowie mit einer Aufschlüsselung nach Makroposten
  4. bei Arbeiten auf fremdem Grund und Boden eine einfache Kopie des eingetragenen Vertrags über die Bereitstellung des Grundstücks und/oder der Anlagen, zusammen mit der Genehmigung des Eigentümers zur Durchführung der Arbeiten, außer im Falle des Bestehens eines Familienbetriebs gemäß Artikel 230 bis des Zivilgesetzbuchs
  5. für den Fall, dass die Planungsmaßnahme auch Initiativen umfasst, die nicht Gegenstand des Antrags sind, und wenn mit den Arbeiten begonnen wurde, eine Erklärung des Bauleiters, die den Stand der Arbeiten bescheinigt, zusammen mit Fotos und unter Angabe des Datums, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden.

Zeiten und Fristen

65 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

20 Tage für die Genehmigung der Rangliste und 45 Tage für die Bewilligung oder Ablehnung. Die 45 Tage laufen ab dem Datum der Genehmigung der Rangliste. Die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags erfolgt in jedem Fall bis zum 31. Dezember 2021.

Innerhalb von 20 Tagen nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen wird auf der Grundlage der nach den Prioritätskriterien in dem beigefügten Dokument vergebenen Punkte eine Verdienstrangliste durch einen Beschluss des Verwalters genehmigt

Für die endgültige Auszahlung des Zuschusses muss der Begünstigte einen Antrag über das Portal SRTrento einreichen.

Für Initiativen, die Bauarbeiten oder Bauarbeiten und den Kauf von Mobiliar und Ausrüstung umfassen, müssen die Initiativen innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Maßnahme zur Gewährung des Beitrags abgerechnet werden.
Für Initiativen, die nur den Kauf von Mobiliar und Ausrüstungsgegenständen umfassen, muss innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses Rechenschaft abgelegt werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Ulteriori misure di sostegno per le famiglie, i lavoratori e i settori economici connesse all'emergenza epidemiologica da COVID-19 e conseguente variazione al bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento per gli esercizi finanziari 2020 - 202

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Disciplina dell'agriturismo, delle strade del vino e delle strade dei sapori

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Legge provinciale 13 maggio 2020 n. 3 (Ulteriori misure di sostegno per le famiglie, i lavoratori e i settori economici connesse all'emergenza epidemiologica da COVID-19 e conseguente variazione al bilancio di previsione della Provincia autonoma di Trento per gli esercizi finanziari 2020 - 2022): criteri attuativi dell'articolo 13.1 (Contributi straordinari per il sostegno e il rilancio del settore vitivinicolo ed enoturistico trentino).

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