Beschreibung
Diese Fazilitäten umfassen die folgenden Arten von Investitionen
- bauliche und sonstige Eingriffe zur Erweiterung, Modernisierung, Sanierung und Wiederaufnahme der Tätigkeit sowie zur Umgestaltung der für weintouristische Aktivitäten vorgesehenen Räume;
- ökologische, energetische und technologische Aufwertung des Gebäudes und der dazugehörigen Bereiche: Fassadengestaltung, Parkplätze, Landschaftsgestaltung oder Schaffung von Außenbereichen, Investitionen in erneuerbare Energiequellen für den Bedarf des Unternehmens
- Maßnahmen zur Wiederbelebung des Weintourismus (Beratungskosten, Kosten für die Untersuchung und Erstellung von Informations- und Werbematerial mit entsprechender Unterstützung, einschließlich technologischer Unterstützung, Kosten für Ausrüstungen für die Besichtigung von Weinbergen usw.).
Allgemeine Ausgaben im Zusammenhang mit den förderfähigen Kosten sind bis zu einem Höchstsatz von 12 % der förderfähigen Ausgaben für Arbeiten förderfähig.
Beschränkungen
Die Anträge müssen bis zum 15. November 2021 eingereicht werden.
Der Abschluss einer Versicherung zur Deckung von Brand- und Katastrophenschäden ist für Investitionen von mehr als 25.000 Euro obligatorisch; der Antragsteller muss den Versicherungsschutz für eine Mindestdauer von 10 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung aufrechterhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird der Zuschuss widerrufen und die Beträge werden zuzüglich des geltenden gesetzlichen Zinssatzes im Verhältnis zum Zeitraum der Nichteinhaltung zurückgefordert.