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Wasserkonzessionen - TR - Änderung der Eigentumsverhältnisse der Wassernutzer

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Mitteilung über den vollständigen oder teilweisen Wechsel des Eigentümers des Nutzers durch den scheidenden Eigentümer gemeinsam mit dem neuen Eigentümer der Grundstücke oder Gebäude, die von der Ableitung versorgt werden (oder als Pächter, Verwalter usw.), mit Ausnahme von Wasserkraftwerkskonzessionen, die gemäß dem Königlichen Erlass 1775/1993 erteilt wurden.

Beschreibung

Die vollständige oder teilweise Änderung der Eigentumsverhältnisse des Versorgungsunternehmens (teilweise bedeutet, dass nur ein Teil der vom Nebenschluss versorgten Grundstücke oder Gebäude betroffen ist) muss mit dem Formular TR mitgeteilt werden.

Das TR-Formular für die Änderung der Eigentumsverhältnisse muss innerhalb von 90 Tagen nach der Tatsache oder Handlung, die zur Übernahme geführt hat, eingereicht werden, unter Androhung einer Geldstrafe von 50 bis 90 Euro. Die 90 Tage laufen ab dem Datum der vor dem Notar unterzeichneten Urkunde im Falle der Übertragung des Eigentums an der Immobilie (Verkauf, Schenkung, Austausch....) oder im Falle einer Erbschaft, bei der die Eigentumsverhältnisse noch nicht geklärt sind, ab dem Datum des Todes des Eigentümers oder in allen anderen Fällen ab der Unterzeichnung einer Urkunde oder einer Vereinbarung zwischen Privatpersonen, die die Möglichkeit der Nutzung des Grundstücks oder des dienenden Eigentums (Vermietung, Verwaltung usw.) einräumt.

An wen es sich richtet

Der Dienst kann in Anspruch genommen werden von

- bestehende Inhaber von Wasserkonzessionen

- neue Eigentümer der durch die Ableitung bedienten Parzellen

- Erben von Wasserkonzessionsinhabern

- der Präsident, der gesetzliche Vertreter oder der Bevollmächtigte eines Unternehmens im Falle einer Umwandlung infolge einer Namensänderung, einer Fusion, einer Verlegung des Geschäftsbereichs oder einer anderen Maßnahme

Der Antrag kann von Bürgern, Unternehmen, Einzelpersonen, Freiberuflern, Körperschaften und anderen Organisationen gestellt werden.

So geht es

Bei mehreren ausscheidenden und/oder nachfolgenden Eigentümern genügt es, mehrere Exemplare der Seite 1 (für Eigentümer) oder der Seite 2 (für nachfolgende Eigentümer) des Formblatts TR vorzulegen, die mit den Daten jedes einzelnen auszufüllen sind. Nach dem Ausfüllen des Formulars müssen alle Beteiligten die Seite 4 des Formulars unterschreiben.

Die Unterschrift des scheidenden Eigentümers ist nicht erforderlich, wenn die betreffenden Flurstücke bereits im Grundbuch des neuen Eigentümers eingetragen sind.

Um spätere Anträge auf Legalisierung durch die Verwaltung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Seiten 3 und 4 sorgfältig zu lesen, auf denen die einzureichenden Anlagen mit den verschiedenen möglichen Optionen aufgeführt sind (Ernennung des zuvor bestimmten Vertreters oder einer neuen Person, Erbfälle, Übernahme von Pächtern, Verwaltern usw.).

Das Formblatt TR kann der Verwaltung von jedem an dem Titel interessierten Subjekt oder auch von einem ordnungsgemäß beauftragten Dritten vorgelegt werden, sofern ihm eine Kopie des gültigen Ausweises aller an der Unterzeichnung des Formblatts oder der Unterzeichnung auch nur einer der vorgesehenen Anlagen beteiligten Personen beigefügt ist.

Das Formblatt TR kann auch per E-Mail an das PEC der Dienststelle übermittelt werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

- Formular TR

- Fotokopie eines gültigen Ausweises der an der Unterzeichnung des Vordrucks TR beteiligten Personen oder auch nur einer der Anlagen A, B, C, D

- Anlagen, für deren Vorlage, falls vorhanden, auf die sorgfältige Lektüre des Dokuments "Anweisungen Warnungen Anlagen" verwiesen wird

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 60-Tage-Frist beginnt am ersten Arbeitstag nach der Einreichung des Antrags

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento per la semplificazione e la disciplina dei procedimenti riguardanti derivazioni e utilizzazioni di acqua pubblica

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 12:27

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