Beschreibung
Die vollständige oder teilweise Änderung der Eigentumsverhältnisse des Versorgungsunternehmens (teilweise bedeutet, dass nur ein Teil der vom Nebenschluss versorgten Grundstücke oder Gebäude betroffen ist) muss mit dem Formular TR mitgeteilt werden.
Das TR-Formular für die Änderung der Eigentumsverhältnisse muss innerhalb von 90 Tagen nach der Tatsache oder Handlung, die zur Übernahme geführt hat, eingereicht werden, unter Androhung einer Geldstrafe von 50 bis 90 Euro. Die 90 Tage laufen ab dem Datum der vor dem Notar unterzeichneten Urkunde im Falle der Übertragung des Eigentums an der Immobilie (Verkauf, Schenkung, Austausch....) oder im Falle einer Erbschaft, bei der die Eigentumsverhältnisse noch nicht geklärt sind, ab dem Datum des Todes des Eigentümers oder in allen anderen Fällen ab der Unterzeichnung einer Urkunde oder einer Vereinbarung zwischen Privatpersonen, die die Möglichkeit der Nutzung des Grundstücks oder des dienenden Eigentums (Vermietung, Verwaltung usw.) einräumt.