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Wasserkonzessionen - Mitteilung über den Verzicht oder die Beendigung

  • Aktiv

Mitteilung über den vollständigen Verzicht auf den Ableitungstitel mit Mitteilung über die Veräußerung der Werke

Beschreibung

Die Verzichtserklärung wird eingereicht, wenn alle Inhaber (im Falle von verstorbenen Inhabern alle Erben des verstorbenen Inhabers) von aktuellen (d.h. noch nicht abgelaufenen) öffentlichen Wasserableitungsrechten den Verzicht auf den Wasserableitungstitel in seiner Gesamtheit mitteilen möchten (d.h. mit der Veräußerung aller Werke, durch die die Ableitung ausgeübt wird, in dem unten beschriebenen Zeitrahmen und auf die unten beschriebene Weise).

Die gleiche Mitteilung muss auch in allen Fällen vorgelegt werden, in denen der Titel aus anderen Gründen als dem Verzicht des Inhabers erlischt (z. B. bei bereits abgelaufenen Ableitungstiteln, wobei der Inhaber/Erben des Inhabers verpflichtet ist/sind, die Veräußerung aller Werke, durch die die Ableitung ausgeübt wird, vorzunehmen).

In Fällen, in denen:

- nur einige Inhaber/Erben von Inhabern die Veräußerung mitteilen möchten;

- nur einige Inhaber/Erben die Veräußerung von nur einigen der Werke, durch die die Ableitung ausgeübt wird, mitteilen möchten;

d.h. für den Fall, dass mindestens ein Einlasswerk aktiv bleibt, das auch nur einen Teil des vom Nutzer bedienten Gebietes bedient, muss je nach Fall das entsprechende Variantenformular eingereicht werden (da solche Mitteilungen eine Änderung des Nutzers - subjektiv oder objektiv - beinhalten und da in solchen Fällen der Nutzer aktiv bleibt).

An wen es sich richtet

Inhaber von Wasserkonzessionen, die nicht mehr an der Aufrechterhaltung ihrer Konzessionen interessiert sind

Anträge können von Bürgern, Unternehmen, Einzelpersonen, Freiberuflern, Einrichtungen und anderen Organisationen eingereicht werden.

So geht es

Die Mitteilung ist dem Dienst für die Bewirtschaftung der Wasser- und Energieressourcen, auch über die territorialen Hilfs- und Informationsstellen, auf eine der folgenden Arten zu übermitteln

- per Post/Einschreiben an die folgende Adresse: Verwaltungsdienst für Wasser- und Energieressourcen, Piazza Fiera 3, 38122 TRENTO;

- per E-Mail (E-Mail oder PEC; PEC ist nur für Unternehmen und Freiberufler, die im INI-PEC registriert sein müssen, obligatorisch) an die folgende Adresse: serv.acquenergia@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Formular RRCOMND (mit einer Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung, dass die Anlagen des Nutzers unbrauchbar gemacht wurden und/oder dass die Anlagen entfernt/abgerissen/gesichert wurden oder dass sie nicht existieren), für Fälle des Verzichts auf die Wassergewinnungskonzession bezüglich

- Ableitungen von Grund- oder Quellwasser, die nicht auf staatlichem Land oder innerhalb des Pufferstreifens von staatlichen Wasserläufen (10 m) bestehen

- Ableitungen von Gewässern, die sich nicht in staatlichem Besitz befinden (und die nicht in das Wassereinzugsgebiet der Provinz fallen)

- Ableitungen von Gewässern aller Art, auch auf staatlichem Grund und Boden oder in den Pufferstreifen staatlicher Wasserläufe (10 m von diesen entfernt), die mit Hilfe mobiler Anlagen durchgeführt werden

- Wasserableitungen, bei denen festgestellt wird, dass die Arbeiten nicht mehr existieren;

 

  • RRCOM-Formular für die übrigen Fälle des Konzessionsverzichts (es handelt sich um einen "vorläufigen" Verzicht, dem die darin beschriebenen Unterlagen beizufügen sind, einschließlich einer Fotodokumentation, die den Zustand des Nutzers bestätigt). Auf das RRCOM-Formular folgt, nachdem die Arbeiten gemäß den vom Servizio Bacini Montani vorgeschriebenen oder vom Servizio Gestione Risorse Idriche ed Energetiche (Dienst für die Bewirtschaftung der Wasser- und Energieressourcen) genehmigten Vorschriften durchgeführt wurden, das DMS-Formular, das bescheinigt, dass alle Arbeiten aufgegeben worden sind.

Diesen Vordrucken sind die folgenden Anlagen beizufügen, die in den Vordrucken und in der entsprechenden Ausfüllanleitung enthalten sind:

 

  • Vollmacht für einen der gemeinsamen Inhaber, falls die Konzession auf den Namen mehrerer Inhaber lautet und/oder es Erben von verstorbenen Inhabern gibt;
  • Ersatzerklärung der Erben, ausgestellt von der Gemeindeverwaltung, für den Fall, dass es verstorbene Inhaber gibt;
  • Metallplakette zur Identifizierung der Steckdose (5 x 10 cm groß), auf der die Identifikationsnummer des Versorgungsunternehmens eingeprägt ist, z. B: C/10933, R/1256), falls im Besitz des Inhabers (andernfalls: Verlust/Diebstahl am Ende des Formulars angeben)
  • Fotokopie oder Scan eines Ausweises für jeden Teilnehmer (immer);

Formulare

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

30 TAGEAb dem ersten Arbeitstag nach Eingang der RRCOMND- oder DMS-Meldung bei der zuständigen Struktur.

Kosten

KOSTENLOS

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 18:07

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