Beschreibung
Die Verzichtserklärung wird eingereicht, wenn alle Inhaber (im Falle von verstorbenen Inhabern alle Erben des verstorbenen Inhabers) von aktuellen (d.h. noch nicht abgelaufenen) öffentlichen Wasserableitungsrechten den Verzicht auf den Wasserableitungstitel in seiner Gesamtheit mitteilen möchten (d.h. mit der Veräußerung aller Werke, durch die die Ableitung ausgeübt wird, in dem unten beschriebenen Zeitrahmen und auf die unten beschriebene Weise).
Die gleiche Mitteilung muss auch in allen Fällen vorgelegt werden, in denen der Titel aus anderen Gründen als dem Verzicht des Inhabers erlischt (z. B. bei bereits abgelaufenen Ableitungstiteln, wobei der Inhaber/Erben des Inhabers verpflichtet ist/sind, die Veräußerung aller Werke, durch die die Ableitung ausgeübt wird, vorzunehmen).
In Fällen, in denen:
- nur einige Inhaber/Erben von Inhabern die Veräußerung mitteilen möchten;
- nur einige Inhaber/Erben die Veräußerung von nur einigen der Werke, durch die die Ableitung ausgeübt wird, mitteilen möchten;
d.h. für den Fall, dass mindestens ein Einlasswerk aktiv bleibt, das auch nur einen Teil des vom Nutzer bedienten Gebietes bedient, muss je nach Fall das entsprechende Variantenformular eingereicht werden (da solche Mitteilungen eine Änderung des Nutzers - subjektiv oder objektiv - beinhalten und da in solchen Fällen der Nutzer aktiv bleibt).