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Wasserkonzessionen - Klassifizierung von Ableitungen für die Trinkwassernutzung (mod. S-POT)

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Das Blatt betrifft die Überprüfung der Gewinnung von Trinkwasser, um die Anforderungen an die Bewirtschaftung unter dem Gesichtspunkt der Hygiene- und Gesundheitsvorschriften festzulegen (Gesetzesdekret Nr. 18/2023).

Beschreibung

Das Formblatt muss in allen Fällen vorgelegt werden, in denen es notwendig ist, Erfüllungen im Zusammenhang mit dem Ableitungstitel vorzunehmen, in denen der Erwerb des Urteils über die Eignung für die Wassernutzung erforderlich ist.

Das Ausfüllen des Formulars kann von der für die Wasserentnahmekonzessionen zuständigen Dienststelle oder von der Einrichtung, die die Entnahmen vornimmt, verlangt werden, um das Urteil über die Eignung für die Wassernutzung zu erhalten.

Das Formular muss nicht für Wasserkonzessionen zur Versorgung öffentlicher Wasserleitungen verwendet werden, da diese bereits von Amts wegen korrekt eingestuft sind.

An wen es sich richtet

Ausfüllen des Formulars

Das Formular muss auf folgende Weise erstellt und vom Inhaber der Wasserableitung unterzeichnet werden:

  • auf dem SPOT-Formular ausgefüllt, in ein statisches PDF umgewandelt und mit digitaler Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet
  • auf dem SPOT-Formular ausgefüllter und handschriftlich unterschriebener Antrag, eingescannt und zusammen mit einer Kopie des gültigen Ausweises des Unterzeichners versandt.

Einreichung des Antrags

  • Unternehmen/Gewerbetreibende: Der Antrag mit seinen Anlagen ist per PEC an die im Abschnitt Kontakte angegebene Adresse der für Konzessionen zur Wassergewinnung zuständigen Abteilung zu senden.
  • Privatpersonen: Der Antrag und die dazugehörigen Anlagen sind an die im Abschnitt "Kontakte" angegebene PEC-Adresse der für Konzessionen zur Wassergewinnung zuständigen Abteilung zu senden, eventuell auch über eine nicht zertifizierte E-Mail-Adresse
  • Verbundene öffentliche Verwaltungen des P.I.Tre: Übermitteln Sie den Antrag mit den entsprechenden Anlagen über die Interoperabilität des P.I.Tre

So geht es

Auf der Grundlage der in dem Formular enthaltenen Daten beurteilt die für die Konzessionen zur Wasserableitung zuständige Dienststelle, ob der Inhaber der Wasserableitung verpflichtet ist, ein Urteil über die Eignung zur Nutzung des Wassers zu erwerben, insbesondere zum Zeitpunkt der Erneuerung der Konzession.

Die Dienststelle stuft die Ableitung in eine der folgenden Kategorien ein

a) ausschließliche Nutzung für den Eigenverbrauch im familiären Bereich (häusliche Nutzung oder hygienische Nutzung und gleichgestellte Nutzung); es können auch mehrere konzessionsgleiche familiäre Bereiche betroffen sein, jedoch in jedem Fall nicht mehr als die in Buchstabe c) angegebene Anzahl von Personen insgesamt

b) Trinkwassernutzung mit der Möglichkeit der Wasserabgabe an Dritte;

c) Trinkwassernutzung ohne die Möglichkeit der Wasserabgabe an Dritte, aber mit einer Anzahl von mindestens 50 Personen (private Aquädukte, aber von öffentlichem Interesse), was bedeutet, dass auf der Grundlage dieser Parameter die täglich entnommene Menge mindestens 10 m3/Tag beträgt; diese Ableitungen wurden durch den Beschluss der Diputación Foral Nr. 229 vom 15/02/2013 als "private Aquädukte, aber von öffentlichem Interesse" definiert.

In den Fällen b) und c) muss ein Urteil über die Eignung des Wassers eingeholt werden, wobei die Probenahme am Ort der Entnahme auf Antrag bei der Azienda Sanitaria Universitaria Integrata del Trentino - U.O. Unità Operativa Igiene degli Alimenti e Nutrizione durchgeführt werden muss.

Link: https://www.apss.tn.it/Azienda/Unita-operative-e-strutture-organizzative/Unita-operativa-igiene-degli-alimenti-e-nutrizione

Das Urteil über die Gebrauchstauglichkeit wird nach einer Inspektion durch das Personal der zuständigen Struktur mit Probenahme und anschließender Laboranalyse des entnommenen Wassers ausgestellt; für die Tätigkeit ist eine Pauschale zu entrichten.

Eine Kopie des Gebrauchstauglichkeitsurteils ist der zuständigen Dienststelle für Wasserentnahmekonzessionen im Rahmen des Konzessionsverfahrens für die Wasserentnahme zu übermitteln.

Wenn die Nutzung der Wasserentnahmekonzession als "häusliche Nutzung" oder "hygienische und gleichgestellte Nutzung" (Buchstabe a) eingestuft wird, ist der Inhaber nicht verpflichtet, das Eignungsurteil einzuholen, und die Konzession wird bei der Erneuerung von Amts wegen in der entsprechenden Art neu festgelegt, wobei die maximale Durchflussmenge auf einen Wert von höchstens 0,5 l/s reduziert wird.

Für die unter Buchstabe c) genannten Ableitungen ist die Gesamtzahl der versorgten Personen von den Inhabern mit Hilfe des Modells S-POT (Abschnitt C) anzugeben.

Falls das Gebäude oder das Gebiet, das von der derzeit als "Trinkwassernutzung" eingestuften Nutzung versorgt wird, auch von der öffentlichen Trinkwasserversorgung erreicht wird, kann die Erneuerung der Konzession für diese Nutzung nicht erteilt werden. Es kann die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, die eigenständige Konzession für die häusliche Nutzung beizubehalten, die über ein System ohne hydraulischen Berührungspunkt mit dem an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossenen hydraulischen System ausgeübt wird.

Zeiten und Fristen

Keine Fristanwesenheit

Kosten

KOSTENLOS

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