Beschreibung
Anträge auf Konzessionen für neue Wasserableitungen für die nicht-wasserkraftbezogene Nutzung, d.h. für Varianten, Änderungen oder die Mitteilung des Endes der Arbeiten, werden bei der Dienststelle für die öffentliche Wassernutzung (SUAP) eingereicht.
Diesen Anträgen sind ein entsprechender Bericht und Unterlagen beizufügen, aus denen die Umweltaspekte und die Übereinstimmung des Projekts mit den Kriterien und Bedingungen des Allgemeinen Plans für die öffentliche Wassernutzung (PGUAP) und des Wasserschutzplans (PTA-2022) hervorgehen, gegebenenfalls auch mit den Merkmalen des Überwachungsplans für das betreffende Gewässer.
Der SUAP prüft die eingegangenen Unterlagen und veröffentlicht eine Bekanntmachung im regionalen Amtsblatt und im Register der betroffenen Gemeinden gemäß den Bestimmungen des Provinzgesetzes Nr. 18/1976. Im Falle der Unzulässigkeit oder Unzulässigkeit wird der Antrag durch eine ausdrückliche Maßnahme abgelehnt oder zurückgewiesen.