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Wasserkonzessionen - Formulare für Nicht-Wasserkonzessionsanträge

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Antrag auf Erteilung einer Konzession für die Ableitung von öffentlichem Wasser für die nicht-wasserkraftbezogene Nutzung (gemäß den Bestimmungen des Provinzialgesetzes Nr. 18/1976)

Beschreibung

Anträge auf Konzessionen für neue Wasserableitungen für die nicht-wasserkraftbezogene Nutzung, d.h. für Varianten, Änderungen oder die Mitteilung des Endes der Arbeiten, werden bei der Dienststelle für die öffentliche Wassernutzung (SUAP) eingereicht.

Diesen Anträgen sind ein entsprechender Bericht und Unterlagen beizufügen, aus denen die Umweltaspekte und die Übereinstimmung des Projekts mit den Kriterien und Bedingungen des Allgemeinen Plans für die öffentliche Wassernutzung (PGUAP) und des Wasserschutzplans (PTA-2022) hervorgehen, gegebenenfalls auch mit den Merkmalen des Überwachungsplans für das betreffende Gewässer.

Der SUAP prüft die eingegangenen Unterlagen und veröffentlicht eine Bekanntmachung im regionalen Amtsblatt und im Register der betroffenen Gemeinden gemäß den Bestimmungen des Provinzgesetzes Nr. 18/1976. Im Falle der Unzulässigkeit oder Unzulässigkeit wird der Antrag durch eine ausdrückliche Maßnahme abgelehnt oder zurückgewiesen.

An wen es sich richtet

Bürger, Vereine, Unternehmen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften und andere Organisationen

Der Antrag kann von den Empfängern der Dienstleistung persönlich oder mit Unterstützung eines Fach- oder Beratungsunternehmens eingereicht werden.

So geht es

Unternehmen/Berufstätige: Der Antrag mit seinen Anlagen muss über PEC an die Adresse des öffentlichen Wassernutzungsdienstes serv.acquepubbliche@pec.provincia.tn.it geschickt werden.

Private Einrichtungen: Der Antrag muss mit seinen Anlagen an die oben genannte Adresse geschickt werden, eventuell über eine nicht zertifizierte E-Mail-Adresse oder über den Fachmann, der die technischen Unterlagen erstellt hat.

Öffentliche Verwaltungen, die mit P.I.Tre.zusammengeschlossen sind: Senden Sie den Antrag mit seinen Anhängen über die Interoperabilität von P.I.Tre.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Einzureichende Dokumente

  • Dem Antrag beigefügter technischer Bericht
  • Dem Antrag zugrunde liegende technische Unterlagen
  • Erklärung und Unterlagen, die für die Ex-ante-Bewertung erforderlich sind (für neue Anträge aus Oberflächengewässern mit einem maximalen Durchfluss von mehr als 10 l/s)
  • Kopie der telematischen Quittung (RT) über die Zahlung von 52,00 Euro, die über PagoPA erfolgt ist (nur für normale Konzessionen und wesentliche Änderungen auf ARS-, ARP- und VR-Formular)
  • Bevollmächtigung eines oder mehrerer Antragsteller zur Vertretung des Antragstellers gegenüber der Verwaltung und zur Unterzeichnung des Antrags
  • Mögliche Delegation an einen Dritten für die elektronische Einreichung des Antrags

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Fristen variieren je nach Verfahren und betragen bis zu 300 Tage ab dem Werktag nach Eingang des Antrags.

300 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Stempel
16,00 Euro

wenn nicht befreit, wenn das Formular es erfordert

Bearbeitungsgebühren
52,00 Euro

falls fällig

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 26.02.2026 12:10

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