Beschreibung
Bürger, Unternehmen und Einrichtungen , die Inhaber von Konzessionen für die Nutzung öffentlicher Gewässer sind, die gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Provinz vom 23. Juni 2008, Nr. 22-129/Leg (Verordnung zur Vereinfachung und Regelung der Verfahren für die Ableitung und Nutzung öffentlicher Gewässer) auslaufen, müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Konzession einen Antrag auf Erneuerungausschließlich auf telematischem Wege einreichen, dem die in Anhang D der Verordnung genannten Unterlagen und ein beglaubigter Bericht eines qualifizierten Planers beigefügt sind.
Beschränkungen
Zugang zum Online-Desk für die Einreichung des Verlängerungsantrags haben Inhaber von Wasserableitungskonzessionen, natürliche Personen oder juristische Personen (die eine natürliche Person delegiert haben).
Das Vollmachtsformular (DEL-GEDI) finden Sie unter folgendem Link: