Beschreibung
Bürger, Unternehmen und Einrichtungen , die Inhaber von Konzessionen für die Nutzung öffentlicher Gewässer sind, die gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Provinz vom 23. Juni 2008, Nr. 22-129/Leg (Verordnung zur Vereinfachung und Regelung der Verfahren für die Ableitung und Nutzung öffentlicher Gewässer) auslaufen, müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Konzession einen Antrag auf Erneuerungausschließlich auf telematischem Wege einreichen, dem die in Anhang D der Verordnung genannten Unterlagen und ein beglaubigter Bericht eines qualifizierten Planers beigefügt sind.
Beschränkungen
Der Zugang wird natürlichen Personen oder juristischen Personen gewährt, die eine natürliche Person, die Inhaber einer Wasserentnahmekonzession, beauftragt haben.
Das Bevollmächtigungsformular finden Sie auf der Seite