Waren - c/Dritte - Registrierung ohne Zwänge und Beschränkungen

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Wie Sie sich ohne Zwänge und Beschränkungen in das Register der Güterkraftverkehrsunternehmen für Dritte eintragen können.

Beschreibung

Voraussetzung für die Ausübung des Güterkraftverkehrs ohne Einschränkung der eingesetzten Fahrzeuge ist die Eintragung in das Register der Güterkraftverkehrsunternehmer für Dritte und in das REN mit dem Nachweis der vier Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf: Ehrenhaftigkeit, berufliche Eignung, finanzielle Eignung und Niederlassung.
Die einzige mögliche Einschränkung ergibt sich aus dem Befähigungsnachweis des Verkehrsleiters, der, wenn er nur auf nationaler Ebene ausgestellt ist, dem Unternehmen nur die Tätigkeit in Italien erlaubt.

Nach der Eintragung in das Register und in das REN muss das Unternehmen mindestens ein Kraftfahrzeug in Betrieb nehmen, das für die Beförderung von Gütern fürDritte eingesetzt werden soll, indem es einen Antrag auf Eintragung, Umschreibung oder Vervielfältigung der Zulassungsbescheinigung stellt und nachweist, dass es die Verfügbarkeit des Fahrzeugs durch Eigentum, Leasing im Wege des Nießbrauchs oder aufgrund eines Mietkaufvertrags (Eigentumsvorbehalt) oder im Wege eines Mietvertrags, d.h. eines fahrerlosen Mietvertrags mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten, der beim Finanzamt registriert ist, oder eines Darlehensvertrags mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren, der beim Finanzamt registriert ist.

Nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2020/1055 und der MIMS-Verordnung vom 08.04.2022 ist es nicht mehr erforderlich, eine Zulassung für Dritte zu erwerben, um Zugang zum Transportmarkt zu erhalten. Daher können Unternehmen, die im Register der Güterkraftverkehrsunternehmen für Dritte und im nationalen elektronischen Register eingetragen sind, Fahrzeuge jeder Euro-Umweltklasse zulassen und/oder einsetzen.

Für neue Unternehmen muss zur Meldung des Datums der Aufnahme der Tätigkeit an das Handelsregister bei der Handelskammer eine Kopie des Eintragungsbeschlusses im Register/REN zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung des in Verkehr gebrachten Fahrzeugs vorgelegt werden.

Anforderungen

Bei der Eintragung in das Register/REN müssen Sie nachweisen, dass Sie im Besitz sind von

A) eine Anforderung der Zuverlässigkeit, die nachgewiesen und erbracht wird durch:

  1. bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bei juristischen Personen des privaten Rechts und, außer in den Fällen des Buchstabens b), bei allen anderen Rechtsformen vom alleinigen Geschäftsführer, d. h. von allen Mitgliedern des Verwaltungsrats
  2. von den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern bei Personengesellschaften (Snc, Sas);
  3. durch den Inhaber des Einzelunternehmens oder des Familienunternehmens und die Beschäftigten des Familienunternehmens;
  4. durch den Verkehrsleiter;

B) Erfordernis der finanziellen Leistungsfähigkeit.

Um das Erfordernis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss ein Unternehmen jederzeit in der Lage sein, seinen finanziellen Verpflichtungen während des Rechnungsjahres nachzukommen. Auf der Grundlage des von einem Abschlussprüfer oder einer anderen ordnungsgemäß anerkannten Stelle bescheinigten Jahresabschlusses weist das Unternehmen nach, dass es über ein Kapital und Rücklagen von mindestens

  • 9000 EUR für das erste eingesetzte Kraftfahrzeug;
  • 5.000 EUR für jedes weitere eingesetzte Kraftfahrzeug oder jede weitere Fahrzeugkombination mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
  • 900 EUR für jedes weitere verwendete Kraftfahrzeug oder jede weitere verwendete Fahrzeugkombination mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 1,5 Tonnen, aber nicht mehr als 3,5 Tonnen.

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von höchstens 1,5 Tonnen und Anhänger werden bei der Ermittlung der Höhe des Zuschusses nicht berücksichtigt.

Der Nachweis wird erbracht durch:

  1. eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers (Buchhalters);
  2. eine Bescheinigung einer oder mehrerer Banken, Versicherungsgesellschaften oder Finanzintermediäre, die in ihren jeweiligen Registern eingetragen sind (Formulare siehe "Arten der Eintragung in das Register");
  3. eine von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellte Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (RCP), die nur für "neue" Güterkraftverkehrsunternehmen gilt und auf die ersten zwei Jahre der Eintragung beschränkt ist (Formulare siehe "Arten der Eintragung in das Register");

C) Erfordernis der fachlichen Eignung, die durch die Ernennung eines Verkehrsleiters nachgewiesen wird, der im Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit und der Bescheinigung über die fachliche Eignung oder der Bescheinigung über die Teilnahme an einem vorherigen Ausbildungskurs bei einer zugelassenen Einrichtung ist.

Der Verkehrsleiter muss seinen Wohnsitz in der EU haben und kann

  1. Er mussinder EU ansässigsein und kannunternehmensintern sein, sofern er die Ämter oder Positionen eines Eigentümers des Unternehmens, eines alleinigen Geschäftsführers, eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters einer Personengesellschaft (Snc, Sas) oder eines untergeordneten Arbeitnehmers mit einer Qualifikation nicht unter dem zweiten Niveau der Angestellten des CCNL Transport und Spedition innehat, dem die entsprechenden Aufgaben des Transportleiters ausdrücklich übertragen wurden. Ein horizontaler Teilzeitarbeitsvertrag ist zulässig, wobei die tägliche Anwesenheit im Unternehmen mindestens 50 % der Vollzeit (20 Stunden pro Woche) betragen muss;
  2. außerhalb des Unternehmens unter der Bedingung, dass
    • er/sie vertraglich ermächtigt wird, die Aufgaben eines Verkehrsleiters für ein Unternehmen wahrzunehmen, wobei die Aufgaben, die er/sie zu erfüllen hat, und seine/ihre Verantwortlichkeiten anzugeben sind. Der externe Verkehrsleiter muss mit allen Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollbefugnissen ausgestattet sein, die aufgrund der besonderen Art der Aufgaben erforderlich sind, sowie mit der für die Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Ausgabenautonomie;
    • leitet als Verkehrsleiter tatsächlich und ständig die Verkehrstätigkeit eines einzigen Unternehmens mit höchstens fünfzig Fahrzeugen für den gewerblichen Güterverkehr;
    • keine Verbindungen zu anderen Verkehrsunternehmen hat.

Der externe Verkehrsleiter hat die folgenden Aufgaben

  1. Verwaltung der Fahrzeugwartung,
  2. die Prüfung von Verträgen und Beförderungsdokumenten,
  3. grundlegende Buchführung,
  4. die Verteilung von Ladungen und Dienstleistungen an Fahrer und Fahrzeuge;
  5. die Überprüfung der Sicherheitsverfahren.

D) Niederlassungserfordernis, bestehend aus dem Vorhandensein von

  1. ein effizientes und stabiles Verwaltungsbüro in Italien mit Räumlichkeiten, in denen die wichtigsten Buchhaltungs-/Steuer- und Beförderungsunterlagen aufbewahrt werden;
  2. eine Niederlassung in Italien, in der das Unternehmen seine Handels- und Verwaltungstätigkeiten ausübt und die Beförderungen mit den ihm zur Verfügung stehenden Fahrzeugen und den entsprechenden Ausrüstungen und Einrichtungen durchführt
  3. ein (oder mehrere) Kraftfahrzeug(e), das (die) für die Beförderung von Gütern für Rechnung Dritter verwendet wird (werden): Die Fahrzeuge müssen dem Unternehmen durch Eigentum, Leasing, Nießbrauch, Vertrag über einen reservierten Bereich, unentgeltliche Überlassung zur Nutzung oder Leasing ohne Fahrer zur Verfügung stehen;

    Schließlich muss sich das Unternehmen zum Nachweis dieser Anforderung verpflichten, dafür zu sorgen, dass der Umfang der tatsächlich durchgeführten Beförderungen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der ihm zur Verfügung stehenden Fahrzeuge und der eingesetzten Fahrer steht (nach Parametern, die in einer noch zu erlassenden spezifischen Verordnung festzulegen sind). Außerdem muss sich das Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transporten verpflichten, die eingesetzten Fahrzeuge spätestens acht Wochen nach der Abfahrt nach Italien zurückzubringen.

So geht es

Um sich in das Register und das REN einzutragen, müssen Sie die erforderlichen Dokumente und Anhänge ausfüllen und an die PEC-Adresse motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it senden oder am Warenschalter der Kraftfahrzeugämter abgeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • ausgefülltes und unterzeichnetes Formular "Antrag auf Eintragung in das Register der Güterkraftverkehrsunternehmen für Dritte und REN;
  • Erklärung zur Bescheinigung des Besitzes der Zuverlässigkeit (All. 1 Erklärung anstelle der Bescheinigung und der eidesstattlichen Versicherung über die Zuverlässigkeit);
  • Erklärung zur Bescheinigung des Besitzes des Erfordernisses der Niederlassung;
  • Erklärung über die finanzielle Leistungsfähigkeit;
  • vom Verkehrsleiter ausgestellte Erklärung;
  • Fotokopie eines gültigen Personalausweises;
  • Nachweis über die Einzahlung auf das Postkonto Nr. 8003.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

C.c.p. 8003 zahlbar an: "Agenzia delle Entrate - Centro Operativo Pescara - Tasse di concessioni governative".
168,00 Euro

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

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Di.
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Mi.
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Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:40

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