Waren - c/Dritte - Anmeldegebühr

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Wie Sie die Zulassungsgebühr für Fahrer im Auftrag Dritter bezahlen.

Beschreibung

Unternehmen, die am 31. Dezember in das Register der Güterkraftverkehrsunternehmer eingetragen sind, müssen bis zu diesem Datum die in Artikel 63 des Gesetzes Nr. 298/1974 vorgesehene Eintragungsgebühr für das folgende Jahr entrichten.
Die Höhe der vom eingetragenen Unternehmen für das folgende Jahr zu entrichtenden Jahresgebühr wird durch einen Beschluss des Zentralausschusses des Straßengüterverkehrsregisters festgelegt, der bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Wird die Zahlung nicht bis zum 31. Dezember geleistet, wird die Eintragung in das Register ausgesetzt. Die Aussetzung wird angeordnet, wenn die Zahlung des Beitrags trotz regelmäßiger Mahnung nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der in Artikel 63 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 298 vom 6.6.1974 gesetzten Frist erfolgt; die Aussetzung dauert so lange, bis die Zahlung erfolgt ist.

So geht es

Die Zahlung der Gebühr muss in der Rubrik "Zahlung der Gebühren" auf der Website des Zentralregisters der Güterkraftverkehrsunternehmen(klicken Sie auf den Link) für den dort angegebenen Betrag für das folgende Jahr und für nicht bezahlte Vorjahre erfolgen. Der Nutzer kann jeweils nur eine Schuldposition begleichen.
Die Zahlung kann auf folgende Weise erfolgen

  • Online-Zahlung, die auf integrierte Weise in der Zahlungsanwendung durchgeführt wird. Der Nutzer wird automatisch auf die PagoPA-Webseiten weitergeleitet, auf denen er den Zahlungsdienstleister (PSP) auswählen und in Echtzeit über die vom gewählten PSP angebotenen Online-Kanäle bezahlen kann;
  • Zahlung nach Erstellung der Sollstellung (PD), die im aufgeschobenen Modus erfolgt. Der Nutzer druckt die Zahlungsmitteilung im PDF-Format aus oder zeigt sie an und führt die Zahlung mit einer der von einem der Zahlungsdienstleister angebotenen Methoden durch, entweder über physische oder virtuelle Kanäle.

Um die Zahlung vorzunehmen, ist es notwendig, sich im Voraus auf der speziellen Seite des Registerportals für Güterkraftverkehrsunternehmen zu registrieren(klicken Sie auf den Link), wo es auch möglich ist, ein vergessenes oder verlorenes Passwort abzurufen.

Alle Anträge auf technische Unterstützung sind per E-Mail an assistenza.albo@mit.gov.it zu richten. Dabei sind die Registrierungsnummer, die Registriernummer, eine Nicht-PEC-E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer sowie, wenn möglich, ein Bild oder eine Beschreibung des vom System gemeldeten Fehlers anzugeben.

Der Nachweis über die Zahlung der Registrierungsgebühr muss von den Unternehmen aufbewahrt werden, auch um eventuelle Kontrollen durch den Zentralausschuss und/oder die zuständigen peripheren Strukturen zu ermöglichen.

Der Nachweis über die Entrichtung der Gebühr muss nicht an das Kraftfahrt-Bundesamt geschickt werden.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Deliberazione del Comitato Centrale dell'autotrasporto.

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Kontakt

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motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

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Di.
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Mi.
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Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.12.2025 10:28

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