Beschreibung
In jeder Vorschule wird ein Verwaltungsausschuss eingerichtet, der sich aus Vertretern des Lehrpersonals, des nicht unterrichtenden Personals, der Gemeinde und der Eltern (in gleichwertigen Vorschulen auch aus einem Vertreter des zuständigen Leitungsorgans) zusammensetzt und dessen Amtszeit drei Jahre beträgt.
Beschränkungen
Zugehörigkeit zu der Komponente, für die Sie kandidieren und/oder wählen wollen