Beschreibung
In jedem Kindergarten wird ein Verwaltungsausschuss eingerichtet, dessen Amtszeit drei Jahre beträgt und der sich aus Vertretern des Lehrpersonals, des nicht-lehrenden Personals, der Gemeinde sowie der Eltern zusammensetzt (in gleichgestellten Kindergärten auch aus einem Vertreter der zuständigen Trägereinrichtung).
Im Laufe des Dreijahreszeitraums können Nachwahlen durchgeführt werden, um gegebenenfalls die Zusammensetzung des Ausschusses zu ergänzen.
Beschränkungen
Der Gruppe angehören, für die man kandidieren und/oder stimmen möchte