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Wahlen zu den Verwaltungsgremien der Kindergärten für den Dreijahreszeitraum 2025/2028

  • Nicht aktiv

Die Abstimmung ist beendet. Der Dienst war vom 22. Oktober, 09:00 Uhr, bis zum 27. Oktober 2026, 15:00 Uhr, aktiv.

System für die Kandidatur und die elektronische Stimmabgabe: Informationen und Modalitäten zur ONLINE-Stimmabgabe

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

In jedem Kindergarten wird ein Verwaltungsausschuss eingerichtet, dessen Amtszeit drei Jahre beträgt und der sich aus Vertretern des Lehrpersonals, des nicht-lehrenden Personals, der Gemeinde sowie der Eltern zusammensetzt (in gleichgestellten Kindergärten auch aus einem Vertreter der zuständigen Trägereinrichtung).

Im Laufe des Dreijahreszeitraums können Nachwahlen durchgeführt werden, um gegebenenfalls die Zusammensetzung des Ausschusses zu ergänzen.

Beschränkungen

Der Gruppe angehören, für die man kandidieren und/oder stimmen möchte

An wen es sich richtet

Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, Eltern, nicht-lehrendes Personal

  • Lehrkräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag sowie Lehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag, die bis zum Ende des Schuljahres eingestellt sind
  • Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte, die vorübergehend an einer Schule eingesetzt sind, sind an dieser Schule wahlberechtigt und wählbar, nicht jedoch an der Schule, an der sie ihren Stammdienst ausüben
  • unbefristet und befristet beschäftigtes nicht-lehrendes Personal, das auf die im Jahresprogramm der Kindergärten vorgesehenen Stellen zugewiesen ist
  • beide Elternteile der Kinder, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Wählerlisten ordnungsgemäß an der Schule, für die die Wahlen stattfinden, eingeschrieben sind und diese besuchen, oder die Personen, die die elterliche Sorge für das Kind ausüben

So geht es

Es wird ein Online-System für die Kandidatur und die elektronische Stimmabgabe verwendet, auf das man über das öffentliche digitale Identitätssystem (SPID), den elektronischen Personalausweis (CIE) oder über CPS/CNS zugreifen kann (Provinzielle Dienstleistungskarte/Nationale Dienstleistungskarte)

Zeiten und Fristen

2026 27 Okt

Periodo di apertura delle votazioni per le elezioni suppletive a. s. 2026/2027 dei comitati di gestione delle scuole dell'infanzia ottobre 2026 22.10.2026 ⇢ 27.10.2026

Anmerkung

 Sarà possibile accedere alle votazioni dalle ore 09.00 del 22 ottobre alle ore 15.00 del 27 ottobre 2026

Nach Abschluss der Wahl gibt der pädagogische Koordinator/Leiter der Trägereinrichtung oder sein Beauftragter innerhalb von 5 Tagen die Gewählten bekannt und benachrichtigt jeden Gewählten per E-Mail. Die Wahlergebnisse werden zudem innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss der Wahl für 15 Tage am schwarzen Brett jeder Kindertagesstätte ausgehängt.

Hochladen der Wähler- und Kandidatenlisten 7. und 8. Oktober 2026
Aushang der Wählerlisten 9. Oktober 2026
Einspruch gegen die Wählerlisten bis zum 14. Oktober 2026
Einreichung der Einzelkandidaturen (vom 15. Oktober, 09:00 Uhr, bis zum 20. Oktober 2026, 18:00 Uhr) vom 15. bis zum 20. Oktober 2026
Beginn der Wahl 09:00 Uhr am 22. Oktober 2026
Ende der Abstimmung 15:00 Uhr am 27. Oktober 2026
Bekanntgabe der Gewählten vom 28. Oktober bis zum 2. November 2026
Veröffentlichung der Ergebnisse* vom 28. Oktober bis spätestens 3. November 2026
Einspruch gegen die Wahlergebnisse innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse
Entscheidung über den Einspruch innerhalb von 15 Tagen nach Einreichung des Einspruchs

*15 Tage lang auszuhängen

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Wahl der Verwaltungsausschüsse der Vorschulen

Elezioni suppletive dei comitati di gestione delle scuole dell'infanzia

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Approvazione delle modalità di elezione dei comitati di gestione delle scuole dell'infanzia provinciali ed equiparate tramite un sistema di candidatura e di voto elettronico. Articolo 11 della legge provinciale 21 marzo 1977, n. 13.

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Modificazione delle disposizioni approvate con deliberazione della Giunta provinciale n. 1405 di data 5 agosto 2022 avente ad oggetto 'Approvazione delle modalità di elezione dei comitati di gestione delle scuole dell'infanzia provinciali ed equiparate tramite un sistema di candidatura e di voto elettronico. Articolo 11 della legge provinciale 21 marzo 1977, n. 13.'

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Begleitdokumente

Guida per i Gestori

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Guida al voto

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