Die mit Beschluss Nr. 2098 des Provinzialrats vom 13. Dezember 2024 genehmigte und mit Beschluss Nr. 971 vom 4. Juli 2025 ergänzte Bekanntmachung finanziert Projekte für die Durchführung von Postgraduierten-Fachausbildungen im Bereich der sozialen Innovation sowie von Dauerausbildungen mit Schwerpunkt im Bereich des Jugendschutzes und der Dienstleistungen für Minderjährige, die darauf abzielen, hochspezialisierte und hochflexible Personen auszubilden, die auf die Veränderungen im lokalen wirtschaftlichen und sozialen Kontext und auf die Notwendigkeit der Entwicklung eines neuen Wohlfahrtsmodells reagieren können.
Die Operation A) Professionalisierung der postgradualen Ausbildungsgänge im Bereich der sozialen Innovation sieht die Einrichtung von 4 postgradualen Ausbildungsgängen vor, zwei für jedes der beiden nachstehend genannten Profile:
A.1) sozioökonomisches Profil - Experte für Sozialdesign;
A.2) technologisches Profil - Experte für angewandte digitale Innovation.
Die Maßnahme B) Berufliche Fortbildung im Bereich der sozialen Innovation sieht die Durchführung von vier Fortbildungskursen vor, die auf dem Gebiet der Provinz für das Profil B) Sozialhilfe - Experte im Bereich des Schutzes und der Dienstleistungen für Minderjährige - durchgeführt werden sollen.
Die in dieser Bekanntmachung genannten Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Finanzierung durch die Verwaltung abgeschlossen werden.
Der Gesamtbetrag der für die Finanzierung dieser Bekanntmachung zur Verfügung stehenden Mittel beläuft sich auf 1.300.000,00 Euro, die aus Mitteln der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds plus 40 %, des Staates 42 % und der Autonomen Provinz Trient 18 % finanziert werden, davon 950.000,00 Euro für Ausbildungskurse im Rahmen der Maßnahme A) und 300.000,00 Euro für ständige Ausbildungskurse im Rahmen der Maßnahme B).
Der Betrag von 50.000,00 Euro ist für die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben zur Gewährleistung der Zugänglichkeit der Maßnahmen für Teilnehmer mit Behinderungen vorgesehen.
Die Begünstigten für die beiden Maßnahmen
A) Postgraduierte Berufsausbildungsgänge im Bereich der sozialen Innovation: Personen mit Hochschulabschluss, die in der Provinz Trient wohnen oder ihren Wohnsitz haben.
B) Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Innovation im Bereich des Jugendschutzes und der Dienstleistungen für Minderjährige: Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Provinz Trient, die über einen dreijährigen Hochschulabschluss, einen Master, einen Fachabschluss oder einen Abschluss des alten Systems verfügen, wie in der Bekanntmachung angegeben.
Diese Maßnahme wird im Rahmen der Priorität 3 "Soziale Eingliederung" des Programms 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union, den italienischen Staat und die Autonome Provinz Trient.