Vorstellung von Postgraduierten- und Ausbildungskursen für soziale Innovation.

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Bekanntmachung zur Einreichung von Projektvorschlägen für die Durchführung von postgradualen und lebenslangen Weiterbildungskursen im Bereich der sozialen Innovation

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die mit Beschluss Nr. 2098 des Provinzialrats vom 13. Dezember 2024 genehmigte und mit Beschluss Nr. 971 vom 4. Juli 2025 ergänzte Bekanntmachung finanziert Projekte für die Durchführung von Postgraduierten-Fachausbildungen im Bereich der sozialen Innovation sowie von Dauerausbildungen mit Schwerpunkt im Bereich des Jugendschutzes und der Dienstleistungen für Minderjährige, die darauf abzielen, hochspezialisierte und hochflexible Personen auszubilden, die auf die Veränderungen des lokalen wirtschaftlichen und sozialen Umfelds und auf die Notwendigkeit der Entwicklung eines neuen Wohlfahrtsmodells reagieren können.

Die Operation A) Professionalisierung der postgradualen Ausbildungsgänge im Bereich der sozialen Innovation sieht die Einrichtung von 4 postgradualen Ausbildungsgängen vor, zwei für jedes der beiden nachstehend genannten Profile:

A.1) sozioökonomisches Profil - Experte für Sozialdesign;

A.2) technologisches Profil - Experte für angewandte digitale Innovation.

Die Maßnahme B) Berufliche Fortbildung im Bereich der sozialen Innovation sieht die Durchführung von vier Fortbildungskursen vor, die auf dem Gebiet der Provinz für das Profil B) Sozialhilfe - Experte im Bereich des Schutzes und der Dienstleistungen für Minderjährige - durchgeführt werden sollen.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der Finanzierung durch die Verwaltung abgeschlossen werden.

Der Gesamtbetrag der für die Finanzierung dieser Bekanntmachung zur Verfügung stehenden Mittel beläuft sich auf 1.300.000,00 Euro, die aus Mitteln der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds plus 40 %, des Staates 42 % und der Autonomen Provinz Trient 18 % finanziert werden, davon 950.000,00 Euro für Ausbildungskurse im Rahmen der Maßnahme A) und 300.000,00 Euro für ständige Ausbildungskurse im Rahmen der Maßnahme B).

Der Betrag von 50.000,00 Euro ist für die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben zur Gewährleistung der Zugänglichkeit der Maßnahmen für Teilnehmer mit Behinderungen vorgesehen.

Die Begünstigten für die beiden Maßnahmen

A) Postgraduierte Berufsausbildungsgänge im Bereich der sozialen Innovation: Personen mit Hochschulabschluss, die in der Provinz Trient wohnen oder ihren Wohnsitz haben.

B) Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Innovation im Bereich des Jugendschutzes und der Dienstleistungen für Minderjährige: Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Provinz Trient, die über einen dreijährigen Hochschulabschluss, einen Master, einen Fachabschluss oder einen Abschluss des alten Systems verfügen, wie in der Bekanntmachung angegeben.

Diese Maßnahme wird im Rahmen der Priorität 3 "Soziale Eingliederung" des Programms 2021-2027 des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) der Autonomen Provinz Trient finanziert, mit Kofinanzierung durch die Europäische Union, den italienischen Staat und die Autonome Provinz Trient.

An wen es sich richtet

Alle öffentlichen und privaten Organisationen mit einem eingetragenen Sitz in der Europäischen Union können Projektvorschläge einreichen. Vorübergehende Unternehmenszusammenschlüsse, Konsortien und EGs können ebenfalls teilnehmen.

Voraussetzung für die Finanzierung der Maßnahmen ist dieAkkreditierung der vorschlagenden Einrichtung für die Ausbildung.

So geht es

Die Projektvorschläge können ab dem 17. Dezember 2024, 10.00 Uhr, und bis zum 6. Februar 2025, 12.30 Uhr, gemäß den in der Bekanntmachung beschriebenen Verfahren über das spezielle EDV-Verfahren eingereicht werden.

Der "Leitfaden für das IT-Verfahren" ist nach dem Zugriff auf das IT-System für die Projekteinreichung im Lernmodus verfügbar.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Projektvorschläge bestehen aus folgenden Unterlagen

  1. Antrag auf Finanzierung (Muster A): vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten mit Unterschriftsvollmacht digital unterzeichnet, unter Beachtung der geltenden Vorschriften für Steuerzeichen (16,00 €);
  2. Projektbeschreibung (Muster B): in italienischer Sprache verfasst, mit maximal 50.000 (fünfzigtausend) Zeichen und vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten mit Unterschriftsvollmacht digital unterzeichnet;
  3. Finanzvoranschlag (Muster C): erstellt in Übereinstimmung mit Absatz 6 der Bekanntmachung und den "ESF+ Durchführungskriterien";
  4. Allgemeine Verwaltungsbestimmungen mit digitaler Unterschrift des gesetzlichen Vertreters oder seines unterschriftsberechtigten Bevollmächtigten;
  5. Bei Projektvorschlägen, die von R.T.I., Konsortien oder G.E.I.E. eingereicht werden: a) noch nicht gegründet: Erklärung über die Gründung der R.T.I./des Konsortiums/G.E.I.E. (Muster D), digital unterzeichnet von allen gesetzlichen Vertretern oder ihren Bevollmächtigten mit Unterschriftsvollmacht. b) gegründet: Kopie der Gründungsurkunde. In diesem Fall müssen die Muster A), B), C) und die Allgemeinen Verwaltungsbestimmungen vom gesetzlichen Vertreter der R.T.I., des Konsortiums oder der G.E.I.E. oder dessen unterschriftsberechtigtem Vertreter digital unterzeichnet werden;
  6. Prozentualer Nachlass auf die Festgebühr des CUS-Parameters (Formular E) und Ausweis des/der Unterzeichner(s); dieses Dokument muss den vorgeschlagenen prozentualen Nachlass auf die "feste Kontingentszeit" bis zur dritten Dezimalstelle nach dem Komma angeben und vom gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten mit Unterschriftsvollmacht in eigenhändiger Form unterzeichnet sein (ausgenommen Stempelunterschriften und graphometrische Unterschriften). Erhöhte Anträge werden nicht zugelassen. Der Antragsteller muss darauf achten, dass der angewandte Kürzungsprozentsatz in keinem anderen Dokument angegeben wird, da er sonst von der Bewerbung ausgeschlossen wird.
  7. Etwaige Absichtserklärungen und/oder Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung der Praktikumsaktivitäten im Rahmen von Maßnahme A.

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 17 Jan

Termini presentazione proposte progettuali 17.12.2024 ⇢ 17.01.2025

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Das Verfahren muss innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge abgeschlossen werden, vorbehaltlich der in der Bekanntmachung vorgesehenen Fristverlängerungen, mit der Maßnahme zur Genehmigung der Rangfolge.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Im Online-Übermittlungsverfahren sind die Einzelheiten der verwendeten Steuermarke anzugeben - Ausstellungsdatum und 14-stellige Kennung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Integrazione dell''"Avviso per la presentazione di proposte progettuali per la realizzazione di percorsi formativi professionalizzanti post laurea e di formazione permanente nell''ambito dell''innovazione sociale" approvato con deliberazione di Giunta n. 2098 del 13 dicembre 2024.

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Approvazione delle graduatorie delle proposte progettuali finalizzate alla realizzazione di percorsi formativi professionalizzanti post laurea e di formazione permanente nell'ambito dell'innovazione sociale, nonché dei parametri 'ora corso quota fissa' effettivo applicabile ai percorsi, di cui all'Avviso approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2098 del 13 dicembre 2024, nell'ambito del Programma Fondo sociale europeo plus (FSE+) 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Approvazione dell''Avviso per la presentazione di proposte progettuali per la realizzazione di percorsi formativi professionalizzanti post laurea e di formazione permanente nell'ambito dell'innovazione sociale' e delle relative 'Disposizioni generali di gestione' nell'ambito del Programma FSE+ 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento.

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Approvazione della modulistica di cui all''Avviso per la presentazione di proposte progettuali per la realizzazione di percorsi formativi professionalizzanti post laurea e di formazione permanente nell'ambito dell'innovazione sociale', di cui all'allegato 1), parte integrante e sostanziale del presente provvedimento, a valere sulle risorse del Programma FSE+ 2021-2027 della Provincia autonoma di Trento, Priorità 3 - Inclusione sociale, obiettivo specifico h), azione esemplificativa h.3)" approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 2099 del 13 dicembre 2024.

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