So geht es
Mit dem Formblatt "Vorankündigung des Zwangseinschlags" wird der Beginn der Nutzung dem zuständigen Kreisforstamt mitgeteilt. Die Mitteilung nennt die Gründe für den Zwangseinschlag und enthält eine Mengenschätzung der zu verwertenden Pflanzen, die Art der Entnahme und den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns.
Die verwendeten Pflanzen werden auch während der Nutzung markiert und aufgezeichnet.
Innerhalb von dreißig Tagen nach Beendigung der Nutzung wird der "Endbericht über den Zwangseinschlag" mit der tatsächlich entnommenen Menge an Pflanzen an das Forstamt des Bezirks geschickt.